Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 16.07.2010

Rechtsprechung
   KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09   

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https://dejure.org/2010,4822
KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09 (https://dejure.org/2010,4822)
KG, Entscheidung vom 11.05.2010 - 5 U 64/09 (https://dejure.org/2010,4822)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 5 U 64/09 (https://dejure.org/2010,4822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vollstreckungsverzicht - Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG kann wiederlegt sein, wenn ein Antragssteller ohne besonderen Grund bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf jegliche Vollstreckung aus einer erstrittenen einstweiligen Verfügung zu verzichtet.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorübergehener Vollstreckungsverzicht ist schädlich für den Bestand der erwirkten einstweiligen Verfügung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Vorübergehender Vollstreckungsverzicht

    § 12 Abs 2 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Markenrechtliches Eilverfahren: Dringlichkeitsschädlicher vorübergehender Vollstreckungsverzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Vollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung

  • info-it-recht.de

    Die Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG ist durch zögerliche Verfahrensbetreibung "Vollstreckungsverzicht" selbst widerlegt (hier: Markenrechtliches Eilverfahren)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Vollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsverzicht widerlegt Dringlichkeitsvermutung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Bei erklärtem Verzicht auf jegliche Vollstreckung aus einer ers-trittenen einstweiligen Verfügung kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG wiederlegt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 358 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 152
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09

    "Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG

    Auszug aus KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09 - Whiskey-Cola und OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, Magazindienst 2010, 532).(Rn.4).

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wenn der Antragsteller nach Erlass der Beschlussverfügung und deren Vollziehung in Kenntnis der Fortsetzung des untersagten Verhaltens keinen Vollstreckungsantrag stellt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey-Cola).

  • OLG Köln, 29.01.2010 - 6 U 177/09

    Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die

    Auszug aus KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09 - Whiskey-Cola und OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, Magazindienst 2010, 532).(Rn.4).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ).
  • OLG Köln, 07.04.2017 - 6 U 135/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis im

    Soweit die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen (OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1998 - 14 U 433/98, OLGR 1999, 35; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2010 - 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; KG, Urteil vom 11.05.2010 - 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951; KG, Urteil vom 08.04.2011 - 5 U 140/10, juris; KG, Urteil vom 17.10.2014 - 5 U 63/14, GRUR-RR 2015, 181) zitieren, bestätigen diese die Auffassung des Senats.
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    dd) Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    (4) Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ).
  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Das kann zum einen daraus hervorgehen, dass der Gläubiger in Kenntnis begangener Zuwiderhandlungen ausdrücklich auf die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens verzichtet (KG GRUR-RR 2015, 181, 183; Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 140/10; NJOZ 2010, 1562; Isele , WRP 2017, 1050, 1051), was hier nicht in Rede steht.
  • KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10

    Vollzug einer Auskunftsverfügung

    Unbeschadet der - obergerichtlich umstrittenen - Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines - wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren - Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Weiterführung OLG Frankfurt, 25. März 2010, 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; OLG Köln, 29. Januar 2010, 6 U 177/09, GRUR-RR 2010, 448; Fortführung KG Berlin, 11. Mai 2010, 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951) (Rn.4) .
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