Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von gefahrerheblichen Umständen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arglistanfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Verschweigen einer Vorerkrankung; Indizien für Arglist des Versicherungsnehmers; Angabe lediglich belangloser Erkrankungen ; Verstärkung der Irreführung durch Angabe eines Hausarztes; Belehrungspflicht der ...
- Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 22
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anfechtbarkeit eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages bei Nichtangabe von Vorerkrankungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.10.2003 - 12 O 11/03
- OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 186/04
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 22.03.2001 - 5 U 627/00
Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten bei Kostenüberschreitung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03
Insoweit kann dahinstehen, ob sich ein Versicherungsnehmer, der seinen Versicherer arglistig getäuscht hat, dem Versicherer gegenüber überhaupt darauf berufen darf, er handele treuwidrig, wenn er den Versicherungsvertrag anficht (…zum Streitstand vgl. Berliner Kommentar-Voit, § 22 Rdn. 18; zu Recht zweifelnd Römer, r+s 1998, 45, 48; offen gelassen vom Senat, Urt. v. 20.12.2000 - 5 U 627/00 - Zfs 2003, 186). - OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92
Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03
Auch die Angabe einer belanglosen Erkrankung bei Verschweigen einer belangvollen kann ein Indiz für Arglist sein (vgl. u.a. BGH NJW-RR 1991, 412; Senat, VersR 1996, 488). - BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00
Zurechnung von Wissen des Arztes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03
Die trotz einer Verneinung der Frage nach Krankheiten, Beschwerden oder Störungen erfolgende Angabe eines Hausarztes schließt die Annahme von Arglist nicht aus (BGH, Urt. v. 7.3.2001 - IV ZR 254/00 -, VersR 2001, 620; Senat, zfs 2003, 186, 187). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89
Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03
Auch die Angabe einer belanglosen Erkrankung bei Verschweigen einer belangvollen kann ein Indiz für Arglist sein (vgl. u.a. BGH NJW-RR 1991, 412; Senat, VersR 1996, 488).
- OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05
Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG
Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592-595; OLG Koblenz, OLGR 2003, 335).Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03 - a.a.O.;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 6).
- OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen …
Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.,2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E. m.w.N.; Senat, Urt. V. 8.10.2004 - 5 U 76303 -, NJW-RR 2005, 334; OLGR 2004, 592).Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592; VersR 1996, 488).
- OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05
Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine …
So spricht für ein arglistiges Verhalten eines Versicherungsnehmers, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erschienen sein mussten (Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03-60 - OLGR Saarbrücken 2004, 592 ff.;… Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.; OLG Koblenz, NVersZ 2001, 503 f.).Denn die Angabe eines Hausarztes vermag die Arglist jedenfalls dann nicht auszuräumen, wenn - wie hier - zugleich vorhandene Krankheiten, Störungen oder Beschwerden verschwiegen werden (…vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2001 - IV ZR 254/00 - NVersZ 2001, 306, 307; Senat, Urt. v. 30.06.2004 - 5 U 656/03-60 - OLGR Saarbrücken 2004, 592 ff.;… Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 ff.).
- OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen …
Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (Senat, Urt. v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592). - LG Saarbrücken, 18.10.2018 - 14 O 266/17
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (…BGH, Urt. v. 11.05.2011, IV ZR 148/09;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05 und Urt. v. 30.06.2004, 5 U 656/03;… Langheid/Rixecker/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 22, Rn. 11). - OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages …
Hieran ändert grundsätzlich auch der Umstand nichts, dass der Kläger seinen Hausarzt angegeben hat, weil die trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfrage erfolgende Angabe des Hausarztes als desjenigen, der am besten über die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers unterrichtet ist, die Annahme von Arglist nicht ausschließt (…BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 254/00, VersR 2001, 620; Senat, Urt. v. 30.6.2004, 5 U 656/03, OLGR 2004, 592). - OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06
Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige …
Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht dann, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder aufgetretene, zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen hat, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (Senat, Urt.v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592 m.w.N.). - LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Voraussetzung für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist somit, dass der Versicherungsnehmer mit wissentlich falschen Angaben von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH, NJW 2004, 3427 = VersR 2004, 1297, 1298 m. w. N.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2006, 941, 942; NJW-RR 2005, 334; OLG-Report 2004, 592).