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OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 22.12.2005 - 5 U 55/05
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Auszug aus OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
Im Vorprozess (9 O 271/04 LG Bonn = 5 U 55/05 OLG Köln) hat der Senat, nachdem das Landgericht die Klage nach zahnärztlicher Begutachtung durch Dr. D (Bl. 93 ff., 127 ff. der Beiakte) abgewiesen hatte, das neurologisches Gutachten von Prof. Dr. I vom 20.12.2005 (Bl. 229 ff. der Beiakte) eingeholt, welches der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung vom 17.5.2006 erläutert hat (Bl. 265 ff. der Beiakte).Sowohl im Vorprozess als im selbständigen Beweisverfahren hat die Klägerin auf gerichtliche Anfrage die sie behandelnden Ärzte mitgeteilt, worauf die jeweiligen Behandlungsunterlagen vom Landgericht beigezogen und den jeweiligen Sachverständigen übermittelt worden sind (vgl. Bl. 26, 45 der Beiakte 9 O 271/04 LG Bonn/ 5 U 55/05 OLG Köln und Bl. 21, 78 der Beiakte 9 OH 13/07 LG Bonn).
- BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
Nach ständiger Rechtsprechung führt die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen (BGH VersR 1988, 1139; NJW-RR 2005, 1517 f.). - BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend …
Auszug aus OLG Köln, 13.01.2014 - 5 U 66/10
Nach ständiger Rechtsprechung führt die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen (BGH VersR 1988, 1139; NJW-RR 2005, 1517 f.).
- OLG Köln, 11.01.2016 - 17 W 255/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten Haftpflichtversicherer …
Der zuständige Senat - 5 U 66/10 - hat Beweis erhoben durch Einholung eines neurologischen Gutachtens von Prof. Dr. F. vom 22. März 2011 (340 - 382 GA) und eines Ergänzungsgutachtens vom 13. Dezember 2013 (462 - 481 GA) sowie mündliche Erläuterung des bereits an den beiden schriftlichen Gutachten beteiligten Sachverständigen Prof. Dr. T. in der mündlichen Verhandlung vom 31. Juli 2013 (529 - 538 GA). - OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15 Auf Grund des Urteils des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 2014 - 5 U 66/10 - sind von der Klägerin (statt 4.681,70 EUR) 13.032,43 EUR - dreizehntausendzweiunddreißig Euro und dreiundvierzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1. April 2015 an den Beklagten zu erstatten.
Der zuständige Senat - 5 U 66/10 - hat Beweis erhoben durch Einholung eines neurologischen Gutachtens von Prof. Dr. F. vom 22. März 2011 (340 - 382 GA) und eines Ergänzungsgutachtens vom 13. Dezember 2013 (462 - 481 GA) sowie mündliche Erläuterung des bereits an den beiden schriftlichen Gutachten beteiligten Sachverständigen Prof. Dr. T. in der mündlichen Verhandlung vom 31. Juli 2013 (529 - 538 GA).
- OLG Frankfurt, 21.08.2012 - 1 U 8/12
Anspruch der KG auf Einzahlung eines ausstehenden Teils der Kommanditeinlage
des streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages übertragen wurde (zweifelnd hinsichtlich der Befugnis der Liquidatorin, zum Zwecke eines Innen ausgleichs ausstehende Kommanditeinlagen einzufordern, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25. Januar 2011, 5 U 66/10, Anlage B 6, Band I Blatt 67 ff. der Akten).Soweit der Beklagte unter Berufung auf ein vom ihm als Anlage B 15 (Band II Blatt 458 ff. der Akten) vorgelegtes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2012 (2-19 O 450/11) meint, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe durch Urteil vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit 5 U 66/10 (Anlage B 6) festgestellt, die Liquidatorin der Klägerin sei nicht zur Einziehung ausstehender Kommanditeinlagen von den Gesellschaftern befugt, irrt er.
- OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 1 U 64/12
Einforderung einer Kommanditeinlage durch die Liquidatorin
Soweit der Beklagte unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2012 (2-19 O 450/11) meint, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe in einem Urteil vom 25. Januar 2011 in dem Rechtsstreit 5 U 66/10 festgestellt, die Liquidatorin der Klägerin sei nicht zur Einziehung ausstehender Kommanditeinlagen von den Gesellschaftern befugt, irrt er.