Weitere Entscheidung unten: KG, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1463
OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2006,1463)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "forum shopping" - In der Rücknahme eines anhängigen Verfügungsantrags auf Grund einer Terminsladung und der darauf folgenden sofortigen und inhaltsgleichen Antragstellung vor einem anderen Gericht, kann ein missbräuchliches "forum shopping" liegen.

  • aufrecht.de

    "forum shopping": Rechtsmissbräuchliche Auswahl des Gerichts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Forum-Shopping kann rechtsmissbräuchlich sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Rücknahme eines Verfügungsantrages nach Anberaumung eines Verhandlungstermins; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung wegen Betreibens rechtsmissbräuchlichen ...

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935 § 940
    Zum Rechtsschutzbedürfnis i. S. des § 12 Abs. 2 UWG bei erneuter Einreichung eines zuvor zurückgenommenen einstweiligen Verfügungsantrags bei anderem Gericht - rechtsmissbräuchliches "forum-shopping"?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Detektiv ermittelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Auswahl eines Gerichts

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Forum Shopping kann missbräuchlich sein

  • loh.de (Kurzinformation)

    Forum Shopping kann missbräuchlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Auswahl eines Gerichts

Sonstiges

  • drb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu Änderungen im Recht der einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 763
  • GRUR 2007, 614
  • MIR 2007, Dok. 209
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Die gegenteilige Auffassung, die offenbar auch der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (GRUR-RR 02, 226, 227) jedenfalls in der Vergangenheit vertreten hat, teilt der zur Entscheidung berufene 5. Zivilsenat nicht.

    Der gegenteiligen Rechtsstandpunkt des 3. Zivilsenats (OLG Hamburg GRUR-RR 02, 226) sowie von Ahrens/Schmukle (Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 45 Rdnr. 45) und Beyerlein (WRP 05, 1463 ff.) vermag den Senat nicht zu überzeugen.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen braucht auch die Frage, ob die in dieselbe Richtung gehende Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR 2005, 972) nur solche Fallgestaltungen betrifft, in denen der Verfügungsantrags bereits (teilweise) zurückgewiesen worden ist, keiner näheren Vertiefung.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 02, 44) sowie die überzeugenden Ausführungen bei Teplitzky (Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 54, Rdn. 24 m.w.N.) und Hefermehl/Köhler (UWG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 3.16).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 06.12.2006 (5 U 67/06, WRP 2007, 813) betrifft eine völlig andere Fallkonstellation, nämlich diejenige eines Verfügungsklägers, der den bei einem der örtlich zuständigen Gerichte eingereichten Verfügungsantrag zurücknimmt, nachdem das angerufene Gericht hat erkennen lassen, dass es dem Antrag nicht ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung stattgeben werde, und der daraufhin einen inhaltlich identischen Verfügungsantrag bei einem anderen der örtlich zuständigen Gerichte einreicht in der Hoffnung, dort bessere Chancen auf eine Beschlussverfügung zu haben (a.a.O. WRP 2007, a.a.O., 814 f.).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764; Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Zwar weist die Antragsgegnerin zutreffend darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen von der vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur für unzulässig gehalten wird (vgl. etwa nur HansOLG [5.ZS], U. v. 6.12.2006 - 5 U 67/06 - GRUR 2007, 614; Huber in Musielak / Voit, ZPO, 18. Aufl., § 940 Rz.25c; Köhler / Bornkamm / Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 12 Rz.2.16a; die beiden letztgenannten jeweils mit weiteren Nachweisen).

    HansOLG [5.ZS], U. v. 6.12.2006 - 5 U 67/06 - GRUR 2007, 614, 615 zum Rechtsschutzbedürfnis im Rahmen des § 12 II UWG).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger - wie im Streitfall - aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764; Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags;

    Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).

    sog. "forum shoppings" (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 16, zit. nach juris).

    Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Diese von Amts wegen als Prozessvoraussetzung zu prüfende Klagebefugnis (BGH, GRUR 2007, 614 [Tz. 14] - Sammelmitgliedschaft V; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 65/09, PharmR 2010, 123 [n. rkr., jetzt BGH, I ZR 4/10], bei juris Rz. 23, m.w.N.) des Klägers ist zu bejahen; sie steht auch nicht grundsätzlich im Streit.
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Insbesondere steht es dem Kläger offen, bestehende Rechtsprechungsunterschiede zwischen den zuständigen Gerichten auszunutzen und ein Gericht des fliegenden Gerichtsstandes aus taktischen Gründen auszuwählen (BayObLGR 2004, S. 239 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, S. 763 ff.; OLGR Rostock 2009, S. 663 ff.).
  • LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Die von ihr zitierten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandgerichts Hamburg (3 U 60/09 und 5 U 67/06) betreffen die anders gelagerten Sachverhalte des Wettbewerbsrechts, für die in § 12 Abs. 2 UWG eine Vermutung der Dringlichkeit besteht.
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Dies lässt sich jedenfalls dann mit guten Gründen annehmen, wenn der (vermeintlich) Verletzte (im Wege rechtsmissbräuchlichen "Forum-Shoppings") erkennbar eine vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung vereiteln will, was dann zwar nicht der Dringlichkeit seines Anliegens, wohl aber dem gemäß § 12 Abs. 2 UWG, §§ 935, 940 ZPO darüber hinaus erforderlichen besonderen Rechtsschutzbedürfnis an einer Eilentscheidung entgegensteht (vgl. OLG Hamburg GRUR 2007, 614; Hess a.a.O. m.w.N.).
  • LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16

    Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

  • OLG Schleswig, 21.01.2014 - 2 AR 4/14

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitglieds der monegassischen

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

  • LG Hamburg, 22.02.2022 - 324 O 460/21

    Unterlassungsanspruch einer prominenten Person gegen eine Presseberichterstattung

  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23

    Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch

  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

  • LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

  • LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08

    Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto

  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21

    Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung

  • OLG Frankfurt, 08.08.2013 - 11 W 29/13

    Rücknahme eines e. V.-Antrags nach erstinstanzlichem Hinweis auf zweifelhafte

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

  • LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12

    Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer

  • LG München I, 24.02.2009 - 33 O 21814/08

    Mehrfacheinreichung eines identischen wettbewerbsrechtlichen Verfügungsantrags

  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 86/08

    Lebensmittelwerbung: Irreführende Bezeichnung eines Safts aus

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10

    Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand

  • KG, 04.04.2008 - 5 W 51/08

    Zurückhalten der Beschwerdebegründung im markenrechtlichen Eilverfahren

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2020 - 10 U 13/19

    Rechtanwaltshaftung: Falschberatung zu den Erfolgsaussichten eines einstweiligen

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2020 - 10 U 13/19
  • LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22

    Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache

  • LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12

    Verletzung eines Patents betreffend eine

  • ArbG Berlin, 12.10.2007 - 24 Ga 16462/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf gegen Notdienstanordnung - Verlust des

  • OLG Hamburg, 19.12.2006 - 5 W 177/06
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10

    Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener

  • LG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 10 O 34/07

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche im einstweiligen

  • LG Bonn, 27.09.2011 - 11 O 38/11
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

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Rechtsprechung
   KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34231
KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 5 U 67/06 (https://dejure.org/2009,34231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    § 23 Nr. 3 MarkenG; §§ 38 Abs. 1, 40 Nr. 3, 42 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG
    Geschmacksmuster; ICE 3; Abbildung in einem Messekatalog; Zitatrecht; keine Übertragung der markenrechtlichen Privilegierungen aus § 23 Nr. 3 MarkenG auf das GeschmMG

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 23 Nr. 3 MarkenG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Eine weniger restriktive Auslegung ergibt sich entgegen der Ansicht des I(lägers auch nicht aus dem BGH-Fall Aluminiumräder (GRUR 2005, 163).

    Nach der Art des Produkts ist eine solche Darstellung notwendig, weil der ästhetische Eindruck, auf den es den Käufern solcher Räder in erster Linie ankommt, in vollem Umfang nur vermittelt werden kann, wenn die Räder nicht isoliert und auch nicht nur im Ausschnitt des Radkastens gezeigt werden (BGH, Urt. v. 15.7. 2004 - I ZR 37/01, GRUR 2005, 163, 164 - Aluminiumräder).

    Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung, eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise dann entstünde, wenn der Verkehr die beworbenen Aluminiumräder dem Hersteller des abgebildeten Fahrzeugs zurechnete (BGH GRUR 2005, 163, 164 - Aluminiumräder).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, Urt. v. 04.11.1997 - e- 337/95, WRP 1998, 150-156, Rn. 37 f. der Entscheidung - Dior ./. Evora: so auch BGH, Urt. v. 04.05.2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232-242, Rn.25 bei juris - Parfumflakon).

    Als Ergebnis stellt der EuGH lediglich fest, dass unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren gegeben sind, der durch das Urheberrecht hinsichtlich der Abbildung von geschützten Werken im Werbematerial des Wiederverkäufers gewährte Schutz jedenfalls nicht weiter gehen kann als der Schutz, den ein Markenrecht seinem Inhaber unter denselben Umständen gewährt (EuGH WRP 1998, 150-156, Rn. 58 der Entscheidung - Dior ./. Evora).

  • LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. März 2006 - 16 O 541/05 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Zwar ist nach dem EuGH die Benutzung einer Ware durch einen Dritten, der nicht deren Inhaber ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer von diesem Dritten vertriebenen Ware notwendig, wenn eine solche Benutzung praktisch das einzige Mittel dafür darstellt, der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über diese Bestimmung zu liefern, um das System eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Markt für diese Ware zu erhalten (EuGH, Urt. v. 17.3. 2005 - e-228/03, GRUR 2005, 509, Rn. 39 der Entscheidung - Gillette Company ./. LA-Laboratories).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
    Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, Urt. v. 04.11.1997 - e- 337/95, WRP 1998, 150-156, Rn. 37 f. der Entscheidung - Dior ./. Evora: so auch BGH, Urt. v. 04.05.2000 - I ZR 256/97, BGHZ 144, 232-242, Rn.25 bei juris - Parfumflakon).
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