Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.2014 - I-5 U 67/14   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 15.12.2014 - I-5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,53782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2014 - I-5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,53782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - I-5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,53782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    903 BGB
    Eigentum

  • rechtsportal.de

    903 BGB
    Pflicht des Nachbarn zur Rücksichtnahme auf Baumwurzeln bei Ausschachtungen und Setzung von Rasenkantensteinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer darf Rasenkantensteine entlang der Grundstücksgrenze setzen und Ausschachtung vornehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer darf Rasenkantensteine entlang der Grundstücksgrenze setzen und Ausschachtung vornehmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen einer Beeinträchtigung liegt bei den Klägern (vgl. Palandt/Bassenge, § 910 Rn. 3; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 13.1. 2005 - V ZR 83/04 (LG Hamburg) = NZM 2005, 318; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03 (LG Stade) = NJW 2004, 1037; Herbert Roth, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 910 Rn. 33; MüKoBGB/Säcker BGB § 910 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97

    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Auch erfährt die in § 97 Abs. 2 ZPO normierte Ausnahme von dem Grundsatz der Haftung des unterliegenden Gegners eine Einschränkung dann, wenn dem Prozessgegner bzgl. des in zweiter Instanz neuen Vortrages in der Vorinstanz ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO zur Last fällt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.1998 - 2 WF 146/97 = BeckRS 1998, 06430; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache ZPO § 97 Rn. 26; MüKoZPO/Schulz ZPO § 97 Rn. 25; Musielak ZPO/Lackmann ZPO § 97 Rn. 10).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen einer Beeinträchtigung liegt bei den Klägern (vgl. Palandt/Bassenge, § 910 Rn. 3; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 13.1. 2005 - V ZR 83/04 (LG Hamburg) = NZM 2005, 318; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03 (LG Stade) = NJW 2004, 1037; Herbert Roth, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2009, § 910 Rn. 33; MüKoBGB/Säcker BGB § 910 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 30.11.1992 - 5 U 163/92

    Rechtsverhältnisse von Nachbarn im Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Dies ergebe sich aus den Entscheidungen des OLG Hamm vom 30.11.1992 (5 U 163/92 = OLGR Hamm 1993, 194-195) und des OVG Lüneburg vom 11. April 1996 (3 L 3798/94 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.1996 - 3 L 3798/94

    Baumschutzsatzung; Drittschutz von Festsetzungen; Subjektives Recht; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Dies ergebe sich aus den Entscheidungen des OLG Hamm vom 30.11.1992 (5 U 163/92 = OLGR Hamm 1993, 194-195) und des OVG Lüneburg vom 11. April 1996 (3 L 3798/94 -, juris).
  • OLG Köln, 23.06.1993 - 13 U 274/92

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Grundstückseigentümers gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14
    Aus Gründen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und der Gebote von Treu und Glauben kann ein Nachbar zwar verpflichtet sein, den Eigentümer von dem beabsichtigten Abschneiden von Wurzeln zu unterrichten, damit dieser ihm notwendig erscheinende Schutzmaßnahmen ergreifen kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.06.1993 - 13 U 274/92 (LG Aachen vom 25.11.1992 - 10 O 703/90 = BeckRS 1993, 31051178).
  • LG Essen, 03.04.2020 - 16 O 113/18

    Zahnarzt, Honorar

    Denn gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 GOZ darf der Zahnarzt eine Vergütung nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind (OLG Köln, Beschluss vom 15. September 2014 - I-5 U 67/14).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54926
OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,54926)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,54926)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,54926)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12

    BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Lediglich dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer günstigere Regelungen angeboten hat - beispielsweise bei Vereinbarung einer Klausel, die nach Ablauf einer Befristung lediglich die Prüfung einer Verweisung erlaubt, oder die eine zeitliche Begrenzung der Befristung vorsieht, hat sich der Versicherer des vollen Rechts nach § 173 Abs. 2 VVG begeben (vgl. LG Berlin VersR 2014, 1196).

    Ob ein solches rückwirkend befristetes Anerkenntnis überhaupt zulässig wäre (verneinend LG Berlin VersR 2014, 1196), kann dahinstehen.

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Dessen unerlässlicher Bestandteil ist die Mitteilung an den Versicherungsnehmer, dass die zuvor bestehende Leistungspflicht wieder enden soll; erst danach kann die Leistungspflicht wieder entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Urt. v. 12.6.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958; Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562; Senat, Urt. v. 06.06.2012 - 5 U 163/08).

    Die tatsächlichen Umstände müssen sich folglich zu Gunsten des Versicherers so verändert haben, dass - im Vergleich zu der im Zeitpunkt des Leistungsbeginns bestehenden Lage - Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urt. v. 27.05.1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808; Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 158; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 174 Rdn. 8; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 174 Rdn. 3).

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Dessen unerlässlicher Bestandteil ist die Mitteilung an den Versicherungsnehmer, dass die zuvor bestehende Leistungspflicht wieder enden soll; erst danach kann die Leistungspflicht wieder entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171; Urt. v. 12.6.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 958; Urt. v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562; Senat, Urt. v. 06.06.2012 - 5 U 163/08).

    Auch in einem solchen Fall kann der Versicherer seine Leistungen nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens einstellen: Er muss eine Einstellungsmitteilung fertigen und bis zum Ablauf der hierfür geltenden Frist (§ 174 Abs. 2 VVG, Nr. 4.1.5 Satz 4 BBUZ) weiter leisten (vgl. Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, G Rdn. 250c; Senat, Urt. v. 06.06.2012 - 5 U 163/08).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Ungeachtet der Frage, welche Maßnahmen im Rahmen der Leistungsprüfung hier im Einzelnen notwendig gewesen sind und ob die Beklagte sie ohne Grund in die Länge gezogen hat, waren ihre Erhebungen jedenfalls mit dem Erhalt des Gutachtens Dr. A. vom 21.06.2012 und nach Ablauf einer gewissen Überlegungsfrist (siehe Nr. 2.5.2 BBUZ) abgeschlossen (Senat, Urt. v. 26.07.2004 - 5 W 85/04 - VersR 2004, 1301).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer - nachvollziehbar und unmissverständlich - darauf hinweisen, wie sich seine vertragliche Rechtsposition darstellt und in welcher Weise sie durch die Abrede verändert oder beeinträchtigt wird (BGH, Urt. v. 07.02.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633; BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; Senat, Urt. v. 08.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Spätestens mit dem Schreiben der Beklagten vom 11.07.2012 (Anlage B6), mit welchem Leistungen über den 31.12.2011 hinaus endgültig abgelehnt wurden, war die Leistungsprüfung beendet (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.2000 - IV ZR 233/99 - VersR 2000, 753).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Die bloße Befürchtung, eine - wie hier ausgeheilte - Krankheit könne noch einmal auftreten, weil, möglicherweise, eine Disposition (vgl. dazu BGH, Urt.v. 27.09.1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431; VersRHdb.-Rixecker, 2. Aufl., § 46 Rdn. 61) zu bestimmten Leiden bestehe, stellt von vornherein keinen Versicherungsfall (mehr) dar.
  • OLG Koblenz, 17.12.2010 - 10 U 1417/09

    Privatversicherungsrecht: Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus einer privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Die Fälligkeit im vorgenannten Sinne betraf das sog. "Stammrecht" im Sinne des "Gesamtanspruchs" (dazu - jeweils im Zusammenhang mit Fragen der Verjährung - OLG Stuttgart, VersR 2014, 1155; OLG K., VersR 2011, 1294).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Sachlich gerechtfertigt ist es aber nicht, wenn ein Versicherer einerseits in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Eintritt der Berufsunfähigkeit an einen verkürzten Zeitraum - hier sogar an die Prognose einer sechsmonatigen Berufsunfähigkeit - knüpft, sich dem jedoch über § 173 Abs. 2 VVG dadurch entziehen will, dass er ein Anerkenntnis für eine diesen Zeitraum überschreitende Frist ausspricht (vgl. LG Dortmund, Urt.v. 04.12.2014 - 2 O 124/14; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 173 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14
    Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer - nachvollziehbar und unmissverständlich - darauf hinweisen, wie sich seine vertragliche Rechtsposition darstellt und in welcher Weise sie durch die Abrede verändert oder beeinträchtigt wird (BGH, Urt. v. 07.02.2007 - IV ZR 244/03 - VersR 2007, 633; BGH, Urt. v. 28.2.2007 - IV ZR 46/06 - VersR 2007, 777; Senat, Urt. v. 08.12.2010 - 5 U 8/10 - VersR 2011, 1166).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 216/96

    Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 5 U 842/01

    Abtretung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Eintritt des

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 235/18

    Vorliegen eines sachlichen Grundes sowie einer Begründung der Befristung durch

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist daher zu Recht überwiegend anerkannt, dass für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegen muss (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. April 2015 - 5 U 67/14, BeckRS 2016, 11115 Rn. 75; BeckOK VVG/Mangen, [Stand: 28. Februar 2019] § 173 Rn. 14; HK-BU/Hoenicke, 2018, § 8 BUV Rn. 37; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 173 Rn. 7; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 173 Rn. 15; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 173 Rn. 19; MAH VersR/Höra, 4. Aufl. § 26 Rn. 273; Gebert/Steinbeck in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3. Aufl. § 9 Rn. 148; Marlow in Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1213; anders HK-VVG/Mertens, 3. Aufl. § 173 Rn. 9; Römer VersR 2006, 865, 870; Büchner, Neue Entwicklungen und alte Probleme in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach der VVG-Reform, 2015, S. 126 f., die einen sachlichen Grund nicht für erforderlich halten).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Das ist hier nicht der Fall; der Versicherer nimmt sein Leistungsversprechen nicht in gewichtigem Umfang zurück (entgegen OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. April 2015 - 5 U 67/14, juris Rn. 122; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 173 Rn. 8).
  • LG Darmstadt, 29.11.2017 - 11 O 52/17
    Die vom Kläger hierzu zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 29.4.2015 - 5 U 67/14 - und des BGH vom 15.2.2017 - IV ZR 280/15 -, vorgelegt als Anlage K 9, sind auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht übertragbar, weil der Versicherer in dem diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Fall kein - nach dem Gesetz und dem Vertrag zulässiges - befristetes Anerkenntnis ausgesprochen hat, sondern die Parteien eine Vergleichsvereinbarung getroffen hatten, in der sich der Versicherer bereit erklärte, für einen Zeitraum von elf Monaten Leistungen zu erbringen.

    Abgesehen davon gelten hier die oben dargestellten Erwägungen im Zusammenhang mit den Zulässigkeitsgrenzen von Leistungsvereinbarungen entsprechend: Eine Befristung auf der Grundlage des § 173 Abs. 2 VVG ist nicht mehr möglich, wenn nach den Vertragsbedingungen eine zeitlich unbeschränkte, nur der Nachprüfung unterliegende Leistungspflicht bereits entstanden ist und der Versicherer über die Befristung seines Anerkenntnisses die Erstprüfung über 173 Abs. 2 VVG hinausschieben möchte (vgl. zur Grenze befristeter Anerkenntnisse in den Fällen der - typischerweise nach sechs Monaten - "fingierten" Berufsunfähigkeit LG Dortmund a.a.O.; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L. Rdn. 41; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 173 Rdn. 8)." (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 29. April 2015 - 5 U 67/14-, Rn. 123, juris, Unterstreichung durch das Gericht).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.07.2015 - 5 U 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38259
OLG Rostock, 10.07.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,38259)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.07.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,38259)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,38259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überholen auf der Autobahn - und die Haftungsverteilung beim Unfall

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Spurwechsler trifft Schuld am Unfall

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Überholvorgang auf der Autobahn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2015 - 5 U 67/14
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit der Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslagen haben außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1995, 1029 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Rostock, 10.07.2015 - 5 U 67/14
    Bei der Abwägung entscheidet in erster Linie das Maß der Verursachung, also das Gewicht der von den Beteiligten gesetzten Schadensursachen so, wie sie sich beim konkreten Unfall ausgewirkt haben (BGH, NJW 2006, 896, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Nach anderer Auffassung kommt § 7 Abs. 5 StVO bei Überholvorgängen nur bei solchen Sonderregelungen nicht zur Anwendung, die für das Überholen - wie der frühere § 18 Abs. 4 StVO auf Autobahnen und § 5 Abs. 4 Satz 1 für das Ausscheren zum Überholen - einen gleich hohen Sorgfaltsmaßstab anordnen (Haarmann, DAR 1987, 139, 144; Heß in Burmann u.a., Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 StVO Rn. 21; offengelassen OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, juris).
  • LG Mönchengladbach, 29.04.2021 - 12 O 157/20

    Verkehrsunfall - Kollision bei Überholvorgang

    Denn den Verkehrsteilnehmer treffen in beiden Fällen gesteigerte Sorgfaltspflichten (OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 19.6.2020 - 12 U 817/19, BeckRS 2020, 20965 Rn. 17; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, Rn. 6, juris).

    Dies kann aber nur dann gelten, wenn die verunfallten Fahrzeuge über eine gewisse Zeit gleichgerichtet in der gleichen Fahrspur hintereinander gefahren sind, da anderenfalls eine Vielzahl anderer Geschehensabläufe denkbar ist, die nicht auf ein Verschulden des Auffahrenden schließen lassen (zum Ganzen: OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, Rn. 11 - 12, juris).

    Die Kammer nimmt letzteres an (ebenso in vergleichbaren Konstellationen zum Beispiel: OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 19.6.2020 - 12 U 817/19, BeckRS 2020, 20965, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. Januar 1995 - 12 U 2820/93 -, juris).

    Hat sich ein Unfall - wie hier (siehe oben) - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Überholvorgang (vgl. § 5 Abs. 4 StVO) bzw. einem Fahrstreifenwechsel (vgl. § 7 Abs. 5 StVO) ereignet, spricht der Beweis des ersten Anscheins in beiden Fällen für ein Verschulden des Fahrzeugführers (OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 19.6.2020 - 12 U 817/19, BeckRS 2020, 20965 Rn. 17; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, Rn. 6, juris; vgl. zum Spurwechsel: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 26. Aufl. 2020, StVO § 7 Rn. 25, 25a m.w.N.), der nicht entkräftet wurde.

  • LG Lübeck, 28.07.2023 - 9 O 27/21

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall, Unfallhaftung der Unfallbeteiligten im

    Aufgrund dieser gesteigerten Sorgfaltspflichten spricht für ein Verschulden - wie auch bei § 7 Abs. 5 StVO, wonach das Wechseln des Fahrstreifens ebenfalls nur gestattet ist, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - der Beweis des ersten Anscheins, wenn sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Überholvorgang ereignet hat (OLG Rostock Beschl. v. 10.7.2015 - 5 U 67/14, BeckRS 2016, 10158).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.2014 - 5 U 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51209
OLG Köln, 15.09.2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,51209)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,51209)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,51209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 120 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Fehlende Notwendigkeit der zahnärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verwertbarkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens im Arzthonorarprozess

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 49/11

    Berufung im streitigen Verfahren auf Feststellung eines Miterbenrechts:

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2014 - 5 U 67/14
    Eine Verwertung eines in einem anderen Verfahrens eingeholten Gutachtens setzt - wenn man nicht schon einen förmlichen Beweisbeschluss für erforderlich hält (so Zöller- Greger , 29 Auflage, § 411a, Rz. 4; aA Münchener Kommentar- Zimmermann , 4. Auflage, § 411a, Rz. 7: Erlass eines Beweisbeschluss ist zweckmäßig) - zumindest einen Hinweis an die Parteien auf das beabsichtigte Verfahren voraus, damit diese noch vor der Verwertung des Gutachtens in der abschließenden Entscheidung des Gerichts Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGH, Beschluss vom 23.11.2011, Az. IV ZR 49/11, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 3 U 60/20

    Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Vertretbare und

    Die Beweislast hierfür trägt der Behandler (OLG Köln, Beschluss vom 15.09.2014, Az.: 5 U 067/14).
  • LG Essen, 03.04.2020 - 16 O 113/18

    Zahnarzt, Honorar

    Insoweit ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet (OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2007 - 5 U 2308/05; OLG Köln, Beschluss vom 15.09.2014 - 5 U 67/14).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.06.2015 - 5 U 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63513
OLG Saarbrücken, 02.06.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,63513)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.06.2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,63513)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2015,63513)
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21855
OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,21855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.06.2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,21855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 5 U 67/14 (https://dejure.org/2014,21855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unvollständige Angaben im "informer" eines Online-Brokers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung einer Online-Bank bei unvollständigen Angaben auf einer eigens eingerichteten Internetseite mit Informationen zu Wertpapieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. "informer"

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 109
  • WM 2015, 236
  • MMR 2014, 847
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 100/06

    Haftung des Vermittlers von Fondsanteilen wegen unrichtiger Angaben über deren

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
    Ein solcher Vertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007 - III ZR 100/06, Rn.7).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
    Sie muss dabei tatsächlich oder zumindest dem von ihr vermittelten Eindruck nach den Anspruch erheben, eine das Publikum umfassend informierende Beschreibung der Anlage zu sein (BGH, Urt. v. 7. November 2011 - III ZR 103/10, Rn. 21).
  • BGH, 19.03.2013 - XI ZR 431/11

    Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anderen anlageberatenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.06.2014 - 5 U 67/14
    Eine Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) besteht nach den Umständen des Einzelfalls dann, wenn der Discount-Broker, hier also die Beklagte erkennt, dass die Aufträge des Kunden von dessen zuvor erklärten Zielvorstellungen deutlich abweichen, wenn für ihn klar erkennbar ist, dass Tragweite und Risiko des Auftrags falsch eingeschätzt werden oder wenn der Discount-Broker eine tatsächlich bestehende Aufklärungsbedürftigkeit des Kunden erkennt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat (BGH, Urt. v. 19. März 2013 - XI ZR 431/11, Rn. 25).
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