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   OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03-64   

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https://dejure.org/2004,3355
OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03-64 (https://dejure.org/2004,3355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2004 - 5 U 683/03-64 (https://dejure.org/2004,3355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 5 U 683/03-64 (https://dejure.org/2004,3355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung der Tätigkeit als Fahrlehrer zu mehr als 50%

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei Therapierbarkeit

  • nomos.de PDF, S. 27

    Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungspflicht des Versicherers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Möglichkeit die Krankheit durch einfache medizinische Maßnahmen zu bekämpfen; Gerichtliche Pflicht zur Auseinandersetzung mit einem von einer Partei vorgelegten ärztlichen Gutachten bei ...

  • Judicialis

    BUZ § 1 Abs. 1; ; BUZ § 2 Abs. 1; ; BUZ § 4 Abs. 4; ; BUZ § 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 4
    Keine Leistungspflicht des Versicherers bei Verweigerung einfacher und gefahrloser medizinischer Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei Unterlassung krankheitsbekämpfender Maßnamen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1403
  • VersR 2005, 63
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 28.12.2001 - 5 U 903/99

    Bedeutung der Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03
    Empfehlungen eines gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (Senat NVersZ 2002, 257; vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03
    Widerspricht ein von einer Partei vorgelegtes ärztliches Gutachten in einem entscheidungserheblichen Punkt - wie hier der Bewertung von Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Klägers auf seine Fähigkeit zur Berufsausübung - den Einschätzungen eines gerichtlichen Sachverständigen, so ist ein Gericht verpflichtet, sich damit auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BGH, Urt. v. 23.3.2004 - VI ZR 428/02 - VersR 2004, 790), bevor es sich eine eigene Überzeugung bildet.
  • OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Rentenbeträge aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass ein Versicherter Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beanspruchen kann, wenn er seine Krankheit durch eine einfache, gefahrlose und nicht mit besonderen Schmerzen verbundene, sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung versprechende medizinische Maßnahme vermeiden kann (OLG Hamm VersR 1992, 1120).
  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03
    Empfehlungen eines gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (Senat NVersZ 2002, 257; vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach

    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Klägerin - aus versicherungsvertraglicher Sicht - gehalten wäre, bei einer täglichen Arbeitszeit von etwas mehr als vier Stunden, ein Achtel bis ein Viertel dieser Zeit in eine Pause zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu investieren (der vom Senat mit Urteil vom 23.7.2004 - 5 U 683/03 - VersR 2005, 63, entschiedene "Fahrlehrer"-Fall ist dem hiesigen nicht vergleichbar; dort stand die Zumutbarkeit von nur wenige Minuten in Anspruch nehmenden Pausen zwischen einzelnen Fahrstunden in Rede).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob - und mit welcher Folge - dem Kläger vorgeworfen werden kann, er habe ihm von den behandelnden Ärzten empfohlene Behandlungsmaßnahmen verweigert (vgl. Senat, Urt. v. 23.7.2004 - U 683/03 - VersR 2005, 63 zur der fehlenden Obliegenheit, den Versicherungsfall Berufsunfähigkeit abzuwenden und sich einer Heilbehandlung zu unterziehen).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    Der Senat hat in einer Entscheidung Berufsunfähigkeit verneint, wenn die versicherte Person ihre Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare, nach unangegriffener sachverständiger Feststellung keine Nebenwirkungen verursachender Einnahme von Medikamenten wieder herzustellen oder zu erhalten in der Lage ist (OLG Saarbrücken VersR 2002, 302) und einem Versicherungsnehmer in einem anderen Fall nach Treu und Glauben versagt, sich auf eine Erkrankung - Rückenbeschwerden - zu berufen, wenn das Leiden durch einfache vorsorgende und begleitende Maßnahmen (krankengymnastische Übungen) zu bewältigen ist (OLG Saarbrücken VersR 2005, 63).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2006 - 5 W 258/06

    Unterlassungsanspruch gegen Durchführung von Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung

    Auch kann es in solchen Fällen einmal rechtsmissbräuchlich erscheinen, eine Berufsunfähigkeitsrente einzufordern (Senat, B.v. 23.7.2004 5 U 683/03 VersR 2005, 63).
  • LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12

    BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht

    Schließlich beruft sich die Beklagte - in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 11. März 2014 - im Ergebnis auch zu Unrecht darauf, dass ein Versicherter, wenn er seine Krankheit durch eine einfache, gefahrlose und nicht mit besonderen Schmerzen verbundene, sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung versprechende Maßnahme vermeiden kann, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Treu und Glauben nicht verlangen könne, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urt. v. 23.07.2004 -5 U 683/03-64 - VersR 2005, 63) entschieden habe.
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Hierzu zählen alle Störungen des Organismus des Versicherten mit der Folge objektiv feststellbarer physischer oder psychischer oder auch subjektiv empfundener Veränderungen (Senat, Urteil vom 23.7.2004 - 5 U 683/03, VersR 2005, 63 ; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., BUZ § 2 Rdn. 3, m.w.N.).
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