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   OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02   

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https://dejure.org/2002,4372
OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02 (https://dejure.org/2002,4372)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 5 U 69/02 (https://dejure.org/2002,4372)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 5 U 69/02 (https://dejure.org/2002,4372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Geltendmachung von Alleinvertriebsansprüchen unter Konkurrenten (Alleinvertrieb)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbartes Alleinvertriebsrecht mit dem Hersteller; Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen einen Dritten; Voraussetzungen von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Begründung des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verleitens zum Vertragsbruch; Ausnutzen fremden ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Abwehransprüche bei Verstoß eines Dritten gegen Alleinvertriebsrecht

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 3
    Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber einem Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Alleinvertriebsrecht, wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Dritte wegen der Verletzung eines Alleinvertriebsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner Dritten gegenüber im allgemeinen keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei einem Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer - im Interesse der Verkehrsfähigkeit unerwünschten Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGH GRUR 2000, S. 724, 726 "Aussenseiteranspruch II).

    Auch in diesem Falle können Störungen, die sich aufgrund des Wettbewerbs durch ungebundene Händler ergeben, nur im Verhältnis zum Vertragspartner, also zum Hersteller, beseitigt werden, den der Abnehmer beispielsweise dazu anhalten kann, alle Abnehmer den gleichen Bindungen zu unterwerfen und die Einhaltung der von den Abnehmern übernommenen Verpflichtungen zu kontrollieren (BGH GRUR 2000, S. 724, 726 "AußenseiteranspruchII").

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Verletzung einer branchenüblichen Ausschließlichkeitsbindung ausgenutzt wird, die erforderlich ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Auswertung der von dem Gebundenen vertraglich zugestandenen Rechte oder Befugnisse zu sichern (BGH GRUR 2002, 795, 798 "Titelexklusivität"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rnr. 705 f.).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Allein die Kenntnis vom Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor Abschluss eines Vertrages Gewissheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehender Vereinbarung zu verschaffen (BGH GRUR 1975, S. 555, 557 "Speiseeis"; vgl. auch BGH GRUR 1974, S. 97, 98 "Spielautomaten II").
  • BGH, 30.01.1976 - I ZR 108/74
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt ein Kaufmann, der den Vertragsbruch eines Vertragspartners seines Wettbewerbers nur ausnutzt, ohne den Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, nicht wettbewerbswidrig, solange nicht besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 1976, 372, 374 "Möbelentwürfe"; BGH GRUR 1991, 449, 453 "Betriebssystem"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 703 ff. m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Allein die Kenntnis vom Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor Abschluss eines Vertrages Gewissheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehender Vereinbarung zu verschaffen (BGH GRUR 1975, S. 555, 557 "Speiseeis"; vgl. auch BGH GRUR 1974, S. 97, 98 "Spielautomaten II").
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt ein Kaufmann, der den Vertragsbruch eines Vertragspartners seines Wettbewerbers nur ausnutzt, ohne den Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, nicht wettbewerbswidrig, solange nicht besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH GRUR 1976, 372, 374 "Möbelentwürfe"; BGH GRUR 1991, 449, 453 "Betriebssystem"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 703 ff. m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59

    Eintritt in Kundenbestellung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Zur Begründung des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verleitens zum Vertragsbruch reicht ein Einwirken zu Wettbewerbszwecken darauf aus, dass der Vertragspartner des Mitbewerbers seine diesem gegenüber obliegenden vertraglichen Hauptpflichten verletzt (BGH GRUR 1960, 558, 559 "Eintritt in Kundenbestellung"; BGH GRUR 1987, 532, 533 "Zollabfertigung").
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Zur Begründung des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verleitens zum Vertragsbruch reicht ein Einwirken zu Wettbewerbszwecken darauf aus, dass der Vertragspartner des Mitbewerbers seine diesem gegenüber obliegenden vertraglichen Hauptpflichten verletzt (BGH GRUR 1960, 558, 559 "Eintritt in Kundenbestellung"; BGH GRUR 1987, 532, 533 "Zollabfertigung").
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Denn die allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregeln gelten auch im Rahmen des § 3 UWG, so dass der Kläger alle die Irreführung begründenden Umstände darzulegen und zu beweisen hat (BGH WRP 1996, 1102, 1104 "Großimporteur"; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 3 UWG Rdn. 527).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
    Das zum eigenen Wettbewerbsvorteil gezielte und bewusste Hinwirken des Mitbewerbers darauf, dass der andere den Vertragsbruch begeht, begründet für sich den Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens im Wettbewerb im Sinne des § 1 UWG (BGH GRUR 1994, S. 447, 448 "Sistierung von Aufträgen").
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

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