Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15   

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https://dejure.org/2015,64777
OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2015,64777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2015 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2015,64777)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2015,64777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Mietvertrages mit dem Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 31.03.2003 - 22 U 157/02

    Verspätetes Vorbringen: Nachgereichter Beweisantritt zur Vernehmung eines von der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Neu ist ein Verteidigungsmittel auch, wenn ein Zeuge benannt wird, auf den erstinstanzlich verzichtet worden ist (vgl. Zöller-Hessler, 30. Aufl. 2014, § 531 ZPO, Rdnr. 21; OLG Hamm MDR 2003, 892 f - Rdnr. 22 ff.).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Sodann hat der darlegungs- und beweisbelastete Kläger durch eigenen Vortrag und - im Falle des Bestreitens - durch geeigneten Beweis den Vortrag der Beklagten zu widerlegen, um das Fehlen des rechtlichen Grundes darzutun (vgl. BGH NJW 1999, 2887 ff - Rdnr. 15 f.).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Wer wirklicher Rechtsinhaber ist, entscheidet das materielle Recht (vgl. BGH NJW 2008, 2702 ff - Rdnr. 17 zitiert nach Jurist und BGH NJW 2000, 291 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris sowie Palandt-Sprau, 75. Aufl. 2015, § 812 BGB - Rdnr. 93).
  • KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09

    Abwendung einer Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Nachdem die Parteien vor dem hiesigen Oberlandesgericht einen Vergleich im Verfahren 12 0 59/12 Landgericht Detmold = 5 U 83/12 OLG Hamm geschlossen und sich darin auf eine Räumung des Objekts zum 07.10.2012 geeinigt hatten, ist gerade der Fall eingetreten, für den die Sicherheit geleistet worden ist (vgl.KG Berlin MDR 2010, 1016 f; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 354 und Landgericht Bielefeld Rpfleger 1993, 353), zumal in dem den Rechtsstreit beendenden Vergleich eine Vereinbarung über eine Nutzungsentschädigung nicht getroffen wurde.
  • OLG Köln, 02.04.2008 - 2 W 20/08

    Keine wirksame Zustellung an bisherigen Prozessbevollmächtigten nach Verlust der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Dies wäre mit Sinn und Zweck der Verfahrensunterbrechung infolge Anwaltsverlust gem. § 244 Abs. 1 ZPO, dem Schutz der ohne eigenes Zutun handlungsunfähig gewordenen Partei, nicht vereinbar (vgl. Oberlandesgericht Köln MDR 2008, 1300 - Rdnr. 10 zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Die Nutzungsentschädigung sei nicht als Schadensersatz, sondern als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung anzusehen, weil ihr eine Gebrauchsüberlassung zugrundeliege, die zum Zwecke der Erzielung von Entgelt erbracht werde (vgl. BGH MDR 1998, 94 f - Rdnr. 25 zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Wer wirklicher Rechtsinhaber ist, entscheidet das materielle Recht (vgl. BGH NJW 2008, 2702 ff - Rdnr. 17 zitiert nach Jurist und BGH NJW 2000, 291 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris sowie Palandt-Sprau, 75. Aufl. 2015, § 812 BGB - Rdnr. 93).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Dies wiederum hat nach § 249 Abs. 1 ZPO zur Folge gehabt, dass der Lauf aller prozessualen Fristen aufhörte und nach Beendigung der Unterbrechung von neuem begann (vgl. BGH MDR 1987, 230 - Rdnr. 7 zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Dem als Bereicherungsschuldner in Anspruch genommenen Beklagten obliegt eine - nach den Umständen des Einzelfalls ggf. gesteigerte - sekundäre Behauptungslast dahingehend, dass von ihnen im Rahmen des Zumutbaren insbesondere das substantiierte Bestreiten einer negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2004, 556 - Rdnr. 8).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 80/06

    Anforderungen an den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei kann auch bei Fortdauer seiner Funktion als Zeuge vernommen werden (vgl. BGH MDR 2007, 1092 - Rdnr. 16 zitiert nach Juris und Zöller-Greger, a.a.O., § 373 ZPO, Rdnr. 5).
  • LG Bielefeld, 19.02.1993 - 23 T 202/92
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15   

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https://dejure.org/2020,23788
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15 (https://dejure.org/2020,23788)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.08.2020 - L 5 U 69/15 (https://dejure.org/2020,23788)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. August 2020 - L 5 U 69/15 (https://dejure.org/2020,23788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 150 Abs 1 SGB 7, § 123 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - forstwirtschaftlicher Unternehmer - Waldbesitzer - Bearbeitung und Bewirtschaftung von Waldflächen - Voraussetzung für die Widerlegung der grundsätzlichen bestehenden Vermutung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Waldbesitzerin muss sich gesetzlich unfallversichern - Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gewinnt einen langen Rechtsstreit um Beiträge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Ein Unternehmen der Forstwirtschaft setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über eine forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. Urteile des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 7/16 R, juris Rn. 11 und B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Dass eine Fläche wegen ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet ist, lässt die Unternehmenseigenschaft im Grundsatz nicht entfallen, weil für das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl. Urteil des BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R - Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 18).

    Dies gilt beispielsweise, wenn der Wald als Baugelände, z. B. zur Anlage eines Ferienzentrums oder eines Flugplatzes, zum Liegenlassen als "Urwald" aus wissenschaftlichen Gründen oder als sonstiges Versuchs- und Übungsgelände erworben wurde (vgl. Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Vielmehr zählen zur forstwirtschaftlichen Betätigung unabhängig von der wirtschaftlichen Nutzung neben dem Holzanbau und dem Holzeinschlag auch die Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, die Bepflanzung selber, die Pflegearbeiten einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung von Schäden und die Kontrolle des Waldzustandes sowie des Wachstums aller notwendigen Pflanzen (vgl. Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Entscheidend sei, dass entweder konkrete forstwirtschaftliche Arbeiten selbst oder von Dritten verrichtet würden oder aber bei im Einzelfall nicht feststellbaren Tätigkeiten aufgrund der dem Waldbesitzer durch die Waldgesetze auferlegten Bewirtschaftungspflichten solche Tätigkeiten und damit die Eigenschaft als forstwirtschaftlicher Unternehmer vermutet würden (Hinweis auf die Urteile des BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - und vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -).

    Das BSG halte auch die Annahme einer tatsächlichen widerlegbaren Vermutung für geeignet, die dahin gehe, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen die forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer vermutet werde (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R).

    Sinn und Zweck der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die Tatsache, dass die auch rechtlich gebotenen forstwirtschaftlichen Arbeiten durch die Unfallversicherung so weit wie möglich abgedeckt werden (vgl. Urteil des BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R -).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 7/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Ein Unternehmen der Forstwirtschaft setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über eine forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (vgl. Urteile des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 7/16 R, juris Rn. 11 und B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Das BSG hat es nur dann als ausreichend für die Widerlegung der Vermutung erachtet, wenn dem Waldeigentümer aufgrund von landesrechtlichen Normen lediglich "minimale" Tätigkeiten und diese nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung erlaubt sind (vgl. Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 7/16 R -).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    In diesem Zusammenhang verweise sie auf die Entscheidung des BSG vom 18. Januar 2011 (B 2 U 16/10 R).

    Auch das Mähen von Gras zur Heugewinnung ohne weitere Verwendung des Heus gehört zu den landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Urteil des BSG vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Entscheidend sei, dass entweder konkrete forstwirtschaftliche Arbeiten selbst oder von Dritten verrichtet würden oder aber bei im Einzelfall nicht feststellbaren Tätigkeiten aufgrund der dem Waldbesitzer durch die Waldgesetze auferlegten Bewirtschaftungspflichten solche Tätigkeiten und damit die Eigenschaft als forstwirtschaftlicher Unternehmer vermutet würden (Hinweis auf die Urteile des BSG vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - und vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R -).

    Dass eine Fläche wegen ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet ist, lässt die Unternehmenseigenschaft im Grundsatz nicht entfallen, weil für das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl. Urteil des BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R - Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 10/16 R -, juris Rn. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2015 - L 10 U 2233/14

    Forst- und landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Rein praktisch gesehen kann die Klägerin deshalb nicht glaubhaft ausschließen, dass sie beispielsweise zur kurzfristigen Beseitigung von Sturmschäden, durch die ggf. weiterer Schaden für Rechtsgüter Dritter droht, sei es aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Anordnung der zuständigen Forstbehörde, forstwirtschaftlich tätig wird (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 9. Juli 2015 - L 10 U 2233/14 -, juris Rn. 27).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2020 - L 5 U 71/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren zur Höhe des Beitrags eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Mit ihrer Klage verfolgt sie gegenüber der Beklagten keine Rechte als Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen durch die Beklagte von ihr als Unternehmer im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 5a, 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII (vgl. auch die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 22. Juli 2020 - L 5 U 71/15 B -).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 BU 175/88

    Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft von Kleinstunternehmern in der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG setze die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft grundsätzlich voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfüge, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet werde (Hinweis auf den Beschluss des BSG vom 12. Juli 1989 - 2 BU 175/88).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Auch wenn das BSG in seinem Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - bei einem Veranlagungsbescheid, mit dem ein Unfallversicherungsträger sein Mitgliedsunternehmen nach einem Gefahrtarif veranlagt und dem auf dieser Grundlage ergangenen Beitragsbescheiden entschieden hat, dass für eine gesetzliche Klageerweiterung analog § 96 Abs. 1 SGG im Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid kein Raum sei (Urteil des BSG vom 5. Juli 2005, aaO, juris Rn. 20 m. w. N.), bilden vorliegend gleichwohl die von der Beklagten erlassenen Beitragsbescheide für die Jahre 2010 bis 2013 den Streitgegenstand dieses Rechtsstreits.
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - L 8 U 6/14

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2020 - L 5 U 69/15
    Eine bodenbewirtschaftende Tätigkeit jedweder Art ist auch dann anzunehmen, wenn der Boden von Tieren abgeweidet wird, auch wenn dies lediglich einen Anteil am Futter ausmacht und ggf. zugefüttert wird (vgl. Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 8. Juli 2015 - L 8 U 6/14 -).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 U 3164/22

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

    Hierfür ist irgendeine Art der Bewirtschaftung - etwa durch einmal im Jahr erfolgendes Fällen von Bäumen wie im Falle des Klägers - grundsätzlich ausreichend (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.08.2020 - L 5 U 69/15 - juris Rn. 51; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2015 - L 8 U 69/13 - juris Rn. 53; Hessisches LSG, Urteil vom 27.10.2015 - L 3 U 208/13 - juris Rn. 33.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2016 - 5 U 69/15   

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https://dejure.org/2016,29885
OLG Köln, 14.03.2016 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2016,29885)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2016 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2016,29885)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2016 - 5 U 69/15 (https://dejure.org/2016,29885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen fehlerhafter Beurteilung der Befunde einer radiologischen Untersuchung und der darauf beruhenden Verzögerung der Behandlung einer beginnenden Epiphysenlösung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Ansprüche wegen fehlerhafter Beurteilung der Befunde einer radiologischen Untersuchung und der darauf beruhenden Verzögerung der Behandlung einer beginnenden Epiphysenlösung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...

  • LG Wuppertal, 11.03.2022 - 2 O 309/19

    Schwerwiegender Diagnosefehler, Grober Befunderhebungsfehler,

    Die zugesprochene Summe stellt sich im Hinblick auf die von der Kammer gesichtete Rechtsprechung von Fällen, in denen jeweils nur eine ärztliche Verhaltenspflicht verletzt wurde oder aber ähnliche Verletzungsbilder rechtserheblich zu beurteilen waren, unter diesen Umständen in einer wertenden Gesamtbetrachtung deshalb nicht als überhöht dar (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 04.04.2008 - 4 U 172/07; OLG Hamm, Urteil v. 04.12.2015 - 26 U 33/14; OLG Köln, Urteil v. 14.03.2016 - 5 U 69/15; OLG Köln, Urteil v. 23.03.2016 - 5 U 8/14; LG Bielefeld, Urteil v. 15.04.2008 - 4 O 163/07).
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