Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82   

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OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; §§ 831 BGB; 823 Abs. 1 BGB ; § 3 Nr. 1 PflVersG ; § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG ; § 251 Abs. 2 BGB
    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus einem Verkehrsunfallereignisses i.S.d. § 3 Nr. 3 Satz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) ; Ersatzbeschaffung bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume (besonders hohe Aufwendungen) ; Zerstörung von Bäumen als wesentliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus einem Verkehrsunfallereignisses i.S.d. § 3 Nr. 3 Satz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) ; Ersatzbeschaffung bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume (besonders hohe Aufwendungen) ; Zerstörung von Bäumen als wesentliche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 251; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2391
  • VersR 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Zu Recht hat das Landgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 1975, 2062 ff. [BGH 13.05.1975 - VI ZR 85/74] ) ausgeführt, daß die Klägerin nicht Wiederherstellung des Zustandes verlangen kann, der vor dem schädigenden Ereignis bestanden hat, sondern ihr lediglich gemäß § 251 Abs. 2 BGB ein Ausgleich für die Werteinbuße des Grundstücks zusteht, weil den Beklagten auch unter voller Berücksichtigung der Interessen der Klägerin ein voller Schadensausgleich nicht zugemutet werden kann.

    Eine Ersatzbeschaffung, die bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume mit besonders hohen Aufwendungen verbunden ist, kommt lediglich bei wertvollen Gehölzen an exponierten Standorten in Betracht (BGH NJW 1975, 2061 [BGH 13.05.1975 - VI ZR 85/74] m.w.N.), in Fällen also, in denen auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Ersatz des beschädigten Baumes durch einen gleichartigen Baum zumindest naheliegt.

  • KG, 22.01.1976 - 12 U 2541/75
    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1, 975, 2061 ff; KG VersR 1976, 735 f.) wird die Berechnungsmethode von Koch (VersR 1970, 789 ff.; VersR 1974, 1154 ff.; Verkehrs- und Schadensersatzwerte von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren, 4. Aufl. 1978) als geeignete Schätzgrundlage für einen nach der Teilwiederherstellung verbleibenden, nach § 251 DGB auszugleichenden Restschaden angesehen.
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Da die Beklagte zu 2) am 7. Oktober 1976 nach offensichtlich vorangegangener Anmeldung des Schadens von selten der Klägerin unstreitig 3.000,00 DM gezahlt und nach vorausgegangener Korrespondenz erst mit Schreiben vom 20. Dezember 1978 den Schaden abgerechnet hat, war die Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG in diesem Zeitraum gehemmt (vgl. zur Hemmung der Verjährung von deliktischen Ansprüchen und Ansprüchen nach dem StVG gemäß § 3 Nr. 3 PflVersG BGHZ 67, 372 ff.).
  • OLG Celle, 14.01.1982 - 5 U 99/81
    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Aus diesem Grunde sieht der Senat in der von Koch angewandten Berechnungsmethode eine geeignete Schätzgrundlage für die Schadensermittlung (vgl. auch das Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 U 99/81 -).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Dies hat die Rechtsprechung gerade in Fällen der Zerstörung oder Beschädigung von Bäumen in aller Regel angenommen und aus dem Rechtsgedanken von § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB abgeleitet (vgl. BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061; BGH, Beschl. v. 7. März 1989, VI ZR 147/88, NuR 91, 94; OLG Celle, NJW 1983, 2391; OLG Koblenz OLG-Report 97, 138; Palandt/Heinrichs, 58. Aufl., § 251 Rdn. 7 und § 249 Rdn. 26; Staudinger/Schiemann, BGB [1998] § 251 Rdn. 89 ff; für den Anspruch aus § 1004 BGB vgl. BGHZ 62, 388, 391).

    Danach ist dem Interesse des Geschädigten an der Wiederherstellung des früheren Zustands in der Weise Rechnung zu tragen, daß er die Herstellungskosten für die Anpflanzung jüngerer Bäume und deren Anwuchspflege erhält und der Schädiger darüber hinaus gegebenenfalls nur Geldersatz für den verbleibenden Minderwert des Grundstücks zu leisten hat, für den die obergerichtliche Rechtsprechung die Bewertungsansätze nach der Methode Koch anwendet (vgl. OLG Celle, NJW 1983, 2391; OLG Karlsruhe NuR 91, 94; OLG Koblenz OLG-Report 97, 138), die der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt hat (BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 und v. 7. März 1989, jeweils aaO).

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05

    Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen

    Diese Rechtsprechung hat nahezu einhellige Zustimmung gefunden (OLG Celle NJW 1983, 2391; OLG Düsseldorf AgrarR 1993, 119; NJW-RR 1997, 856; OLG München VersR 1995, 843, 844; OLG Köln NZM 2000, 108, 109; KG NJW-RR 2000, 160, 161; AnwK-BGB/Magnus, § 249 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 249 Rdn. 26; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 249 Rdn. 25; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 251 Rdn. 11; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 119; Staudinger/Schiemann, BGB [2004], § 251 Rdn. 89; Stollenwerk, NZM 2000, 958; a. M.: Kappus, VersR 1984, 1021, 1023) und wird auch von Koch (NJW 1979, 2601) und der von ihm entwickelten Berechnungsmethode nicht in Frage gestellt (vgl. Hötzel, AgrarR 1997, 369, 372; Breloer, AgrarR 2005, 116, 117).

    (bb) Die Kosten der Anpflanzung eines jüngeren Baumes, die bei Absterben des alten Baums notwendig werden, und die danach verbleibende Wertminderung des Grundstücks durch den vollständigen Verlust des alten Baums sind allerdings beschädigungsbedingte Nachteile, die dem Geschädigten zu ersetzen sind (BGHZ 119, 62, 65; 143, 1, 9 [Senat]; BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061, 2062; OLG Celle NJW 1983, 2391 f.; OLG Karlsruhe VersR 1989, 967, 968; AnwK-BGB/Magnus, aaO, § 249 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Grüneberg, aaO, § 249 Rdn. 26; Erman/Kuckuk, aaO, § 249 Rdn. 26; Hötzel, AgrarR 1997, 369, 372).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 9 U 35/23

    Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück -

    Insoweit entspricht es der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte, dass bei einer - als Sachbeschädigung des Grundstücks zu behandelnden - Zerstörung eines Baumes in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten ist, weil eine Ersatzbeschaffung in Form einer Verpflanzung eines ausgewachsenen Baumes mit besonders hohen, in aller Regel unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (BGH, Urteil vom 13.5.1975 - VI ZR 85/74, VersR 1975, 1047 unter II.1.b.; BGH, Urteil vom 25.1.2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.2.2014 - 13 U 2/12, juris Rn 13 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.7.2003 - I-7 U 12/03, VersR 2005, 1445 ff.; OLG Celle, Urteil vom 9.12.1982 - 5 U 69/82, VersR 1984, 69 ff.; OLG München, Urteil vom 26.11.2020 - 29 U 2518/20, juris Rn 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.8.2009 - I-15 U 100/08, juris Rn 43).

    Maßgeblich ist damit die Überlegung, wie eine Gehölzwiederherstellung unter Berücksichtigung der Funktion des Baumes für das Grundstück erfolgt, wenn kein anderer dafür bezahlt (Koch, VersR 1984, 69 f [Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 9.12.1982]).

  • KG, 22.02.1999 - 25 U 6860/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Bei Bäumen sind die Herstellungskosten in der Regel so hoch, dass § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden ist (BGH, NJW 1975, 2061; OLG Celle, NJW 1983, 2391).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2005 - 8 U 105/04

    Schadensersatz bei Baumzerstörung: Schadensermittlung bei Zerstörung einer

    Die Kosten der Herstellung des früheren Zustandes, also die Pflanzung eines gleichgroßen Ersatzbaumes derselben Art, sind in der Regel - so auch hier - vergleichsweise so enorm hoch, dass nicht § 249 Abs. 1, 2 BGB, sondern § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden ist (BGH, aaO; OLG Celle, NJW 83, 2391; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 251 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1988 - 13 U 61/85

    Schadensersatz; Baum; Beschädigung; Koch

    Dieser Berechnungsmethode Koch folgt im wesentlichen die Rechtspr. (BGH VersR 75, 1047 = NJW 75, 2061; OLG Celle VersR 84, 69 = NJW 83, 239l) .
  • LG Bonn, 08.10.2009 - 15 O 43/08

    Vergütung eines Sachverständigen bei Wertermittlung von Gehölzen auf einem

    Danach setzt sich der Ersatzbetrag grundsätzlich zusammen aus den Kosten einer Teilwiederherstellung (Anschaffungskosten und Pflanzkosten eines jüngeren Baumes zzgl. Anwuchspflege und eines Zuschlags für das Anwachsrisiko) sowie einer Geldentschädigung für den dem Teil der Wiederherstellung verbleibenden Restschaden, d.h. des fortbestehenden Minderwerts, der bemessen wird nach den Pflege- und Risikokosten für die Zeit nach der Anwuchsphase bis zum Erreichen der Größe des zerstörten Baumes einschließlich Verzinsung und einer Verzinsung des Anfangswertes, d.h. der Kosten der Wiederherstellung (BGH NJW 1975, 2061, NJW 2000, 512; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 856; OLG Celle, NJW 1983, 2391).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,11007
OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,11007)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.11.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,11007)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. November 1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,11007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen unsachgemäßer Vertiefungsarbeiten an einem Grundstück; Beurteilung eines Sachverständigengutachtens; Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich der Belange des benachbarten Grundstückseigentümers; Pflichten eines Bauherrn bei der Realisierung ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 909

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66

    Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82
    Von einem nicht sachkundigen Laien kann in der Regel zwar nicht erwartet werden, daß er Mängel und Fehler wahrnimmt, die nur einem sachkundigen Beobachter erkennbar sind; der Bauherr darf jedoch nicht alles dem Architekten und Bauunternehmer überlassen, sondern muß sich in zumutbarem Maße vergewissern, daß die ihm selbst obliegenden Pflichten aus § 909 BGB auch wirklich erfüllt werden (vgl. BGH in LM Nr. 2 zu § 909 BGB = NJW 1960, 335; LM Nr. 9 zu § 909 BGB = NJW 1969, 2140 = MDR 1970, 32 = BB 1969, 145; RGZ 132, 51/59).
  • BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82
    Von einem nicht sachkundigen Laien kann in der Regel zwar nicht erwartet werden, daß er Mängel und Fehler wahrnimmt, die nur einem sachkundigen Beobachter erkennbar sind; der Bauherr darf jedoch nicht alles dem Architekten und Bauunternehmer überlassen, sondern muß sich in zumutbarem Maße vergewissern, daß die ihm selbst obliegenden Pflichten aus § 909 BGB auch wirklich erfüllt werden (vgl. BGH in LM Nr. 2 zu § 909 BGB = NJW 1960, 335; LM Nr. 9 zu § 909 BGB = NJW 1969, 2140 = MDR 1970, 32 = BB 1969, 145; RGZ 132, 51/59).
  • RG, 19.02.1931 - VI 386/30

    1. Kann § 278 BGB. auf die Verpflichtung aus § 909 das. angewandt werden? 2.

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82
    Von einem nicht sachkundigen Laien kann in der Regel zwar nicht erwartet werden, daß er Mängel und Fehler wahrnimmt, die nur einem sachkundigen Beobachter erkennbar sind; der Bauherr darf jedoch nicht alles dem Architekten und Bauunternehmer überlassen, sondern muß sich in zumutbarem Maße vergewissern, daß die ihm selbst obliegenden Pflichten aus § 909 BGB auch wirklich erfüllt werden (vgl. BGH in LM Nr. 2 zu § 909 BGB = NJW 1960, 335; LM Nr. 9 zu § 909 BGB = NJW 1969, 2140 = MDR 1970, 32 = BB 1969, 145; RGZ 132, 51/59).
  • BGH, 28.01.1970 - V ZR 7/67

    Grundstücksvertiefung - Unterfangung der Wand des Nachbarhauses

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.11.1982 - 5 U 69/82
    Da aber die Zweitbeklagte für die durch das Vertiefen und das Unterfangen entstandenen Schadensfolgen einzustehen hat, kann durch Grundurteil (§ 304 ZPO) ausgesprochen werden, daß die Schadensersatzansprüche, welche die Klägerin aus dem Vertiefen des Grundstücks der Zweitbeklagten und den Unterfangungsarbeiten herleitet, gerechtfertigt sind (vgl. BGH in NJW 1970, 608).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.01.1984 - 5 U 69/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3653
OLG Schleswig, 26.01.1984 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1984,3653)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.01.1984 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1984,3653)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Januar 1984 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1984,3653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutgläubiger Erwerb; Fahrzeug ; Fahrzeugbrief; Identität; Veräußerer; Juristische Person

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 601
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.01.1984 - 5 U 69/82
    Nach der Rechtspr. kann grob fahrlässige Unkenntnis über den wahren Eigentümer vorliegen, wenn der Fahrzeugbrief eines Gebrauchtwagens auf einen fremden Namen lautet (vgl. BGH NJW 1975, 735 [hier: I (150) 214 c ] ..).
  • OLG Schleswig, 01.09.2006 - 14 U 201/05

    Grobe Fahrlässigkeit beim KFZ-Kauf hinsichtlich der Berechtigung des Verkäufers

    Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einer Entscheidung vom 26. Januar 1984 (DAR 1985, 26, 27) hinsichtlich einer vergleichbaren Erwerbssituation ausgeführt, der Erwerber dürfe sich in einem solchen Fall nicht damit begnügen, dass eine Übereinstimmung nicht gegeben sein könne, weil bei einer als Eigentümerin eingetragenen juristischen Person ein für sie handelnder Veräußerer nur in Form einer natürlichen Person in Erscheinung treten könne.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.11.1983 - 5 U 69/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,23789
OLG Bamberg, 09.11.1983 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1983,23789)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.11.1983 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1983,23789)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. November 1983 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1983,23789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.1982 - 5 U 69/82   

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https://dejure.org/1982,9184
OLG Frankfurt, 23.11.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,9184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,9184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,9184)
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Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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