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   KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99   

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https://dejure.org/2000,6827
KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99 (https://dejure.org/2000,6827)
KG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 5 U 6907/99 (https://dejure.org/2000,6827)
KG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 5 U 6907/99 (https://dejure.org/2000,6827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Werbung; Unterlassungsvereinbarung; Vertragsstrafe; Deutschlandpremiere

  • info-it-recht.de

    Die Auslegung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung richtet sich nicht nach den für die Auslegung einer Urteilsformel geltenden Grundsätzen, sondern nach den allgemein für die Vertragsauslegung gültigen Regeln

  • Judicialis

    UWG § 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; BGB § 133 § 157
    Auslegung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung - Werbung für TV-Erstaustrahlung - "Deutschlandpremiere im Fernsehen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 102 O 77/99
  • KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 502
  • afp 2001, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99
    Die Auslegung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung richtet sich nicht nach den für die Auslegung einer Urteilsformel geltenden Grundsätzen, sondern nach den allgemein für die Vertragsauslegung gültigen Regeln (BGH GRUR 1992, 61, 62 - Preisvergleichsliste; WRP 1993, 240, 241 - Fortsetzungszusammenhang; WRP 1997, 1067, 1069 - sekundenschnell; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Einl. Rdnr. 485 a. E.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 8 Rdnr. 14).

    Der Zweck eines Unterlassungsvertrages, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr, die alle auch im Kern gleichartigen Verletzungsformen erfasst, durch eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtung auszuräumen und damit die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen, spricht dafür, dass die Vertragsparteien durch ihn auch im Kern gleichartige Verletzungsformen erfassen wollten (BGH WRP 1997, 1067, 1069 - sekundenschnell).

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99
    Die Auslegung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung richtet sich nicht nach den für die Auslegung einer Urteilsformel geltenden Grundsätzen, sondern nach den allgemein für die Vertragsauslegung gültigen Regeln (BGH GRUR 1992, 61, 62 - Preisvergleichsliste; WRP 1993, 240, 241 - Fortsetzungszusammenhang; WRP 1997, 1067, 1069 - sekundenschnell; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Einl. Rdnr. 485 a. E.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 8 Rdnr. 14).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus KG, 14.11.2000 - 5 U 6907/99
    Die Auslegung einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung richtet sich nicht nach den für die Auslegung einer Urteilsformel geltenden Grundsätzen, sondern nach den allgemein für die Vertragsauslegung gültigen Regeln (BGH GRUR 1992, 61, 62 - Preisvergleichsliste; WRP 1993, 240, 241 - Fortsetzungszusammenhang; WRP 1997, 1067, 1069 - sekundenschnell; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Einl. Rdnr. 485 a. E.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel 8 Rdnr. 14).
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