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   OLG Celle, 15.08.2013 - 5 U 70/13   

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https://dejure.org/2013,44933
OLG Celle, 15.08.2013 - 5 U 70/13 (https://dejure.org/2013,44933)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2013 - 5 U 70/13 (https://dejure.org/2013,44933)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2013 - 5 U 70/13 (https://dejure.org/2013,44933)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2020 - 5 U 8/20

    Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers wegen Vortäuschung des

    Für die Annahme einer mut- oder böswilligen Handlung muss der Schaden weder "plötzlich", noch "mit mechanischer Gewalt" herbeigeführt worden sein; erforderlich ist aber ein Vorsatz des Täters, der aus alleinigem oder wesentlichem Beweggrund darauf abzielt, aus der Lust auf einen dummen Streich (mutwillig) oder aufgrund gezielter Beschädigungsabsicht (böswillig) Sachschäden am Fahrzeug hervorzurufen (Senat, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 36; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., A.2 AKB Rn. 331).

    Der Beweis ist geführt, wenn eine Beschädigung des Fahrzeugs zu einem konkreten Zeitpunkt nachgewiesen oder unstreitig ist, die nur mit absichtlicher Beschädigung erklärt werden kann (Senat, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13; OLG Köln, RuS 2014, 65; OLG Frankfurt, ZfS 2018, 515; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 38).

    Das bedeutet: Die tatrichterliche Beweiswürdigung muss auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen dürfen sich nicht als bloße Vermutungen erweisen; eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit ist indessen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22. November 2006 - IV ZR 21/05, VersR 2007, 1429; Senat, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13).

  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Die Beklagte ist unbeschadet der Frage, ob der Kläger mit seiner persönlichen Anhörung den erforderlichen Vollbeweis (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 19. März 2014 - 5 U 70/13; OLG Köln, VersR 2012, 1297 ) eines Versicherungsfalles im Sinne der Ziff. 2.3.3 AKB - hier: mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs - geführt hat, jedenfalls deshalb von ihrer Eintrittspflicht frei geworden, weil der Kläger nach Eintritt des angeblichen Versicherungsfalles vertragliche Auskunftsobliegenheiten verletzt hat (Ziff. E.1.3, E 6.1 AKB ; § 28 Abs. 2 Satz 1 WG ):.
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