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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.01.2015 - 5 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2972
OLG Oldenburg, 26.01.2015 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2015,2972)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.01.2015 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2015,2972)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2015,2972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • medizinrechtsiegen.de

    Schlaganfallhervorrufung durch ruckartige Mobilisierung des Kopfes eines Patienten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; HeilprG § 5
    Haftung eines Physiotherapeuten wegen Tätigkeit als Heilpraktiker ohne Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgenschwere Behandlung durch "Quacksalber"

  • rechtstipps.de (Pressemitteilung)

    Hohes Schmerzensgeld für Patient eines Reiki-Meisters

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Chiropraktische Tätigkeit fällt, auch wenn sie nur nebenbei ausgeübt wird, unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 116 (Kurzinformation)

    Heilpraktiker | Haftung für chiropraktische Heilbehandlung ohne Heilpraktikergenehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fünf Schlaganfälle wegen falscher Behandlung - Reiki-Meister muss ehemaligem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen - Chiropraktische Tätigkeit ohne erforderliche Genehmigung ausgeübt

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Chiropraktikers ohne Heilpraktikergenehmigung

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 41/80

    Klagebefugnis eines Vereins als Interessenverband - chiropraktische Behandlungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.01.2015 - 5 U 71/13
    Anerkanntermaßen fällt chiropraktische Tätigkeit in den Anwendungsbereich des HeilprG (vgl. nur BVerwG, NJW 1981, 2008).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 3 C 17.19

    Erteilung einer sektoralen Heilpraktikerlerlaubnis für das Gebiet der

    Auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen geht davon aus, dass mit chiropraktischen Behandlungen die unmittelbare Gefahr schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen verbunden sein kann (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Januar 2015 - 8 U 141/13 -, OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. März 2005 - 1 U 123/04 - und OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Februar 1997 - 14 U 44/96 - für Bandscheibenvorfälle; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2001 - 8 U 110/00 - sowie OLG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2015 - 5 U 71/13 - GesR 2015, 500 für die Verursachung eines Schlaganfalls oder OLG Frankfurt, Urteil vom 22. November 2005 - 8 U 32/03 - für Rückenmarkseinblutungen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2013 - 5 U 71/13   

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https://dejure.org/2013,54347
OLG Köln, 18.12.2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54347)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54347)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des behandelnden Arztes zur Vornahme von Wiederbelebungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflicht des behandelnden Arztes zur Vornahme von Wiederbelebungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2013 - 5 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54348
OLG Köln, 15.11.2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54348)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54348)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2013 - 5 U 71/13 (https://dejure.org/2013,54348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Pflicht des behandelnden Arztes zur Vornahme von Wiederbelebungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflicht des behandelnden Arztes zur Vornahme von Wiederbelebungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2013 - 5 U 71/13
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung führt in Arzthaftungssachen die vom Kläger in seiner Berufungsbegründung angesprochene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nicht zu einem selbständigen Schmerzensgeldanspruch [vgl. hierzu etwa: BGHZ 176, 342 ff., Juris-Rn. 19, 20].
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