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   OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107   

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OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.07.2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 5 U 719/05 - 107 (https://dejure.org/2006,1296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages als den Versicherungsfall auslösender Rechtsverstoß

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Versicherungsfalls bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten; Rechtsschutzversicherungsfall bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Verstoß des Arbeitgebers bei Androhung einer betriebsbedingten Kündigung; Anspruch auf Erstattung der ...

  • Anwaltsblatt

    ARB 94 §§ 2 b, 4 Abs. 1 c, 21 Abs. 1,3
    Angebot eines Aufhebungsvertrags ein Fall für die Rechtsschutzversicherung

  • Judicialis

    ARB § 1 Abs. 1; ; ARB § 1 Abs. 2 b); ; ARB § 4 Abs. 1 c); ; ARB § 5 Abs. 1 a); ; ARB § 14 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 242

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 2 b; ARB 94 § 4 Abs. 1 c; ARB 94 § 21 Abs. 1; ARB 94 § 3
    Angebot des Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags als Versicherungsfall

  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag - Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 1 § 4 § 5 § 14
    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages zu erkennen gibt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • doczz.com.br (Leitsatz)

    Rechtsschutzversicherung, Deckungspflicht für Aufhebungsvertrag

  • doczz.fr (Auszüge)

    Rechtsschutzversicherung, Deckung für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz bereits bei Angebot eines Aufhebungsvertrages?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung muss auch bei "nur" drohendem Konflikt zahlen - Versicherungsnehmer hat umfassenden Rechtsschutz - auch für sich abzeichnende Auseinandersetzungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Arbeitsrecht: Wann liegt beim Angebot eines Aufhebungsvertrags ein Versicherungsfall vor?

Sonstiges

  • paluka.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitsvertragliche Aufhebungsverträge und die Einstandspflicht von Rechtsschutzversicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3730
  • VersR 2007, 57
  • AnwBl 2006, 764
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher ist auch ohne Belang, dass, worauf die Beklagte verweist, in den geschlossenen Aufhebungsvertrag Positionen eingeflossen sein sollen, die nicht im Streit gewesen seien (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.9.2005, IV ZR 145/04, VersR 2005, 1725).
  • AG München, 25.01.1996 - 281 C 26689/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • LG Berlin, 09.07.2002 - 7 S 73/01

    Behauptete Ankündigung einer verhaltensbedingten Kündigung als Versicherungsfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Für den einen Rechtsschutzfall auslösenden Verstoß gegen § 4 Abs. 1 c) ARB genügt nämlich jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der die Anbahnung eines Rechtskonflikts in sich trägt; der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits "vorprogrammiert" (BGH, Urt. v. 28.9.2005, IV ZR 106/04, VersR 2005, 1684, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 21.02.1991 - 8 U 2332/90

    Anforderungen an die Abänderung eines Endurteils; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Der Versicherungsschutz ist, entgegen der in der Instanzrechtsprechung und auch vom OLG Nürnberg vertretenen Auffassung (vgl. Harbauer-Maier, aaO, m.w.N.; OLG Nürnberg, ZfS 1991, 200), nicht auf die Kosten beschränkt, die durch die angedrohte Kündigung ausgelöst werden, sondern umfasst auch diejenigen eines etwaigen Aufhebungsvertrages mit Abfindung.
  • LG Baden-Baden, 19.12.1996 - 3 S 42/96

    Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung wegen der Beendigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (vgl. BGH, aaO; siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Darmstadt, 14.04.1999 - 7 S 13/99

    Eintritt des Rechtsschutzfalles ; Androhung einer betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (vgl. BGH, aaO; siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95

    Gewährung von Rechtsschutz (Übernahme der angefallenen Anwaltskosten); Zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Dagegen hat er sich versichert (vgl. BGH, aaO; siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • AG Hannover, 12.01.1998 - 558 C 14783/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • AG Köln, 18.05.1994 - 123 C 242/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05
    Von daher löse auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung für den Fall des Nichtzustandekommens eines Aufhebungsvertrages den Versicherungsfall nicht aus, weil es an einem Verstoß gegen Rechtspflichten fehle (AG Hannover, RuS 1998, 336; AG München, NJW-RR 1997, 219; AG Köln, RuS 1995, 68; AG Frankfurt, RuS 1995, 304; siehe auch LG Berlin, NVersZ 2002, 579).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung trage schon den Keim eines Rechtsstreits in sich (insbesondere OLG Saarbrücken VersR 2007, 57, 58).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2009 - 3 U 200/08

    Deckungsanspruch eines rechtsschutzversicherten Arbeitnehmers:

    Dahin stehen kann auch, ob das Angebot eines Aufhebungsvertrags als Rechtsverstoß dann angesehen werden kann, wenn darin für den Fall des Nichtabschlusses eine Kündigung angedroht wird (so OLG Saarbrücken NJW 2006, 3730).
  • AG München, 04.09.2019 - 155 C 6191/19

    Rechtsschutzversicherung - Deckungspflicht für anwaltliche Tätigkeit bei

    Auf einen Willen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden komme es jedoch für das Vorliegen eines Rechtschutzfalles auch nicht an, da etwa entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05 jeder tatsächlich objektiv feststellbare Vorgang ausreiche, der die Anbahnung eines Rechtskonflikts in sich trage und damit gewissermaßen bereits vorprogrammiert sei.

    Der Rechtsstreit ist ein jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits vorprogrammiert, vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2005, Az. IV ZR 106/04; OLG Saarbrücken Urteil vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05.

    Das OLG Saarbrücken hat in der Entscheidung vom 19.7.2006, Az. 5 U 719/05, festgehalten, dass bei Androhung einer verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung jedenfalls von einem Verstoß gegen § 4 Abs. 1c ARB in der dortigen Fassung auszugehen sei, da hier der Arbeitgeber zum Ausdruck bringe, dass er an den durch Vertrag begründeten Leistungspflichten, nämlich dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Beschäftigungspflicht Arbeit bereitzustellen nicht mehr festhalten, sondern das Vertragsverhältnis auf jeden Fall beenden will.

  • LG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 S 504/07

    Vorliegen eines Versicherungsfalles i.S.d. Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen

    Auch ein solches Verhalten stelle nach der überzeugenden Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Juli 2006, Az.: 5 U 719/05, veröffentlicht in NJW 2006, 3730) einen Rechtsschutzfall auslösenden Verstoß dar.

    Das Bestreiten oder gar die Loslösung von den dem Arbeitgeber obliegenden Leistungspflichten stelle daher einen Verstoß gegen Rechtspflichten dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05, in: NJW 2006, 3730 (3731)).

    Per se rechtswidrig ist eine arbeitsrechtliche Kündigung nicht; das Kündigungsschutzgesetz räumt die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung sogar ausdrücklich ein (vgl. Will, r + s 2006, 497 ff., Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05).

  • AG Düsseldorf, 23.08.2007 - 56 C 4920/07

    Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls bei Abschluss einer

    Das erkennende Gericht vertritt die Auffassung, dass erst der Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung zum Eintritt des Versicherungsfalls führt (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2006, Az. 56 C 10115/06; AG Frankfurt, ZFSch 1995, 273; AG Leipzig, RuS 1999, 204; AG Hannover, RuS 1998, 336; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 7. A.; § 14 ARB 75 Rn. 53 m.w.N.; a.A. OLG Saarbrücken, NJW 2006, 3730).

    Der abweichenden Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19.07.2006, NJW 2006, 3730), wonach auch bei Androhung einer betriebsbedingten Kündigung ein den Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten schon dann vorliegen soll, wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags an seinen Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.

  • LG Düsseldorf, 07.03.2008 - 22 S 409/07
    Das Bestreiten oder gar die Loslösung von den dem Arbeitgeber obliegenden Leistungspflichten stelle daher einen Verstoß gegen Rechtspflichten dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05 , in: NJW 2006, 3730 (3731) [OLG Saarbrücken 19.07.2006 - 5 U 719/05] ).

    Das Kündigungsschutzgesetz räumt die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung sogar ausdrücklich ein (vgl. Will, r + s 2006, 497 ff., Anmerkung zu OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, Az.: 5 U 719/05 ).

  • AG Bremen, 04.04.2013 - 9 C 26/13

    Rechtschutzversicherung - Eintrittspflicht vor Ausspruch Arbeitgeberkündigung

    Der entgegenstehenden Ansicht des OLG Saarbrücken (NJW 2006, 3730, Ziff. 25-27) folgt das erkennende Gericht nicht.
  • LG Karlsruhe, 04.11.2009 - 9 T 123/08
    Der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und damit gewissermaßen bereits "vorprogrammiert" (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1984 - IVa ZR 24/82 -, VersR 1984, 530 [BGH 14.03.1984 - IVa ZR 24/82] ; Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 106/04 -, VersR 2005, 1684 [BGH 28.09.2005 - IV ZR 106/04] : OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006 - 5 U 719/05 -107 -, ZfSch 2006, 703).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.04.2007 - 918 C 16/07

    Eintritt des Versicherungsfalls bei arbeitsrechtlicher Kündigungsangelegenheit

    Voraussetzung ist nämlich, dass aus der Mitteilung an den Arbeitnehmer deutlich wird, dass der Arbeitgeber bereits fest entschlossen ist, das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006, 5 U 719/05 - 107).
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