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   OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03   

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https://dejure.org/2004,4234
OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03 (https://dejure.org/2004,4234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.10.2004 - 5 U 736/03 (https://dejure.org/2004,4234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 5 U 736/03 (https://dejure.org/2004,4234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anzeigepflicht für gefahrerhebliche Umstände gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung: Verneinung von Arglist bei Verschweigen mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit wegen "Erschöpfung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der arglistigen Täuschung beim Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer; Bewusst unrichtige oder unvollständige Antworten auf Fragen des Versicherers nach den gesundheitlichen Verhältnissen des ...

  • Judicialis

    VVG § 22; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 22; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 123 Abs. 1
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschweigen einer mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit wegen "Erschöpfung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmerin verschwieg Erschöpfungszustand - Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Vertrag trotzdem nicht anfechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 334
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03
    Ein Versicherungsnehmer bestimmt einen Versicherer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, wenn er Fragen des Versicherers bei Aufnahme des Versicherungsantrags vorsätzlich unrichtig oder unvollständig beantwortet und dadurch auf die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Versicherungsantrags bewusst Einfluss nehmen will (Senat, Urteil vom 19.05.1993, 5 U 56/92-, VersR 1996, 488; Urteil vom 13.12.2000- 5 U 624/00- NversZ 2001, 350; Urt. vom 12.09.2001, 5 U 98/01-9).

    Indizien dafür können Art, Umfang und Bedeutung der unrichtigen und unvollständigen Angaben sein - insbesondere wenn schwere, chronische oder schadengeneigte Erkrankungen verschwiegen werden-, aber auch die Persönlichkeit des Versicherungsnehmers, sein Bildungsstand, die Art der Versicherung und die näheren Umstände der Ausfüllung des Versicherungsantrags (Senat, Urteil vom 19.05.1993 a.a.O., Römer/Langheid VVG, § 22 Rn. 9 m.w.N.).

    Zwar kann die Angabe ersichtlich wenig relvanter (Allerwelts-)beschwerden beim gleichzeitigen Verschweigen gravierender Erkrankungen durchaus ein Indiz für Arglist des Versicherungsnehmers sein (BGH NJW-RR 1991, 411; Senat VersR 1996, 488).

  • OLG Stuttgart, 31.05.2002 - 5 U 98/01

    Werklohnanspruch für Anschlussaufträge: Fehlende Architektenvollmacht zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03
    Ein Versicherungsnehmer bestimmt einen Versicherer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, wenn er Fragen des Versicherers bei Aufnahme des Versicherungsantrags vorsätzlich unrichtig oder unvollständig beantwortet und dadurch auf die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Versicherungsantrags bewusst Einfluss nehmen will (Senat, Urteil vom 19.05.1993, 5 U 56/92-, VersR 1996, 488; Urteil vom 13.12.2000- 5 U 624/00- NversZ 2001, 350; Urt. vom 12.09.2001, 5 U 98/01-9).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2000 - 5 U 624/00

    Ex-tunc-Nichtigkeit einer begründeten Täuschungsanfechtung vollzogener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03
    Ein Versicherungsnehmer bestimmt einen Versicherer durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, wenn er Fragen des Versicherers bei Aufnahme des Versicherungsantrags vorsätzlich unrichtig oder unvollständig beantwortet und dadurch auf die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Versicherungsantrags bewusst Einfluss nehmen will (Senat, Urteil vom 19.05.1993, 5 U 56/92-, VersR 1996, 488; Urteil vom 13.12.2000- 5 U 624/00- NversZ 2001, 350; Urt. vom 12.09.2001, 5 U 98/01-9).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03
    Zwar kann die Angabe ersichtlich wenig relvanter (Allerwelts-)beschwerden beim gleichzeitigen Verschweigen gravierender Erkrankungen durchaus ein Indiz für Arglist des Versicherungsnehmers sein (BGH NJW-RR 1991, 411; Senat VersR 1996, 488).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer wissentlich falsche Angaben macht oder gefahrerhebliche Umstände verschweigt, um den Versicherer zum Abschluss des Vertrages mit dem gewünschten Inhalt zu bewegen und sich bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; Senat, Urt. v. 08.10.2004 - 5 U 736/03 -, OLGR 2004, S. 391-393).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt.v. 14.7.,2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E. m.w.N.; Senat, Urt. V. 8.10.2004 - 5 U 76303 -, NJW-RR 2005, 334; OLGR 2004, 592).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Von einer arglistigen Täuschung ist auszugehen, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer wissentlich falsche Angaben macht oder gefahrerhebliche Umstände verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411 f.; Senat, Urt. v. 08.10.2004 - 5 U 736/03 - NJW-RR 2005, 334 f.; Urt. v. 30.06.2004 - 5 u 656/03 - OLGR 2004, 592 ff.; Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890, 891).
  • LG Dortmund, 17.07.2014 - 2 O 31/14

    Rücktrittsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung auch bei Krankenversicherung im

    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2005, 334) kann nicht herangezogen werden.
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Voraussetzung für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist somit, dass der Versicherungsnehmer mit wissentlich falschen Angaben von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH, NJW 2004, 3427 = VersR 2004, 1297, 1298 m. w. N.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2006, 941, 942; NJW-RR 2005, 334; OLG-Report 2004, 592).
  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 411/19
    Hinsichtlich der Frage der akuten Belastungsstörung steht nach Vernehmung der Zeugin Dr. T fest, dass insofern tatsächlich eine (von dem Kläger als gefahrerheblich anzusehende) Krankheit vorlag, und nicht nur - wie vom Kläger behauptet - eine "Gefälligkeitskrankschreibung", hinter der eigentlich kein wirkliches Leiden steckte, und die nur dazu gedient habe, den Kläger ein paar Tage aus der beruflichen Überlastung durch Personalengpass und einen ausbeuterischen Vorgesetzten herauszunehmen (vgl. zu einem solchen Sachverhalt OLG Saarbrücken, r+s 2006, 509, beck-online).
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