Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.02.1994 - 5 U 746/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1045
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 24/17 Der Vorschrift des § 93 ZPO liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass die Prozesspartei, die es zu verantworten hat, dass es zu der - letztlich überflüssigen - gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gekommen ist, die dadurch veranlassten Kosten auch dann zu tragen hat, wenn sie vor Gericht in der Hauptsache obsiegt (OLG Koblenz, Urteil v. 3.2.1994 - 5 U 746/93).
- LG Bonn, 05.11.2020 - 17 O 24/17 Der Vorschrift des § 93 ZPO liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass die Prozesspartei, die es zu verantworten hat, dass es zu der - letztlich überflüssigen - gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs gekommen ist, die dadurch veranlassten Kosten auch dann zu tragen hat, wenn sie vor Gericht in der Hauptsache obsiegt (OLG Koblenz, Urteil v. 3.2.1994 - 5 U 746/93).