Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12   

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https://dejure.org/2012,9474
OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 80; ZPO § 88; ZPO § 172; ZPO § 579; BGB § 164; BGB § 167; BGB § 184; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; AHB § 3 II Nr. 3; AHB § 5 Nr. 6
    Ein vom Haftpflichtversicherer für den VN beauftragter Anwalt benötigt keine vom VN selbst erteilte Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung eines Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prozessführung namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berechtigung des Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prozessführung im Namen und in Vollmacht des Versicherungsnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung? (IBR 2013, 1246)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 4 O 221/10
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 970
  • VersR 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).

    Den Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 119, 276 (281) im Einzelnen beschrieben.

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Auch die in NJW 2010, 1377 - 1378 abgedruckte Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 - befasst sich nicht mit der hier maßgeblichen versicherungsrechtlichen Frage, sondern mit einem Kostenerstattungsproblem.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Hinweis der Berufung auf die in NJW-RR 2004, 536 abgedruckte Entscheidung des BGH geht fehl.
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Nach § 5 Nr. 6 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. BGH in VersR 2006, 1676 unter II 2 c).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).
  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Wird gegen den VN ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB); alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH in VersR 1963, 421 unter III).
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Versicherer hat nicht das Recht, die mit der Abwicklung der Haftpflichtverbindlichkeiten verbundenen Mühen und Kosten auf den Versicherten abzuwälzen (BGHZ 15, 154 [159]).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12   

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https://dejure.org/2013,22402
OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,22402)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,22402)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,22402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertersatz; Erlösauskehranspruch; Surrogat; Verjährungshemmung; Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    InVorG § 16 Abs. 1; BGB § 196
    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Dies bedeutet für die Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, dass der Anspruch aus § 281 BGB a. F. auf Herausgabe des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf ebenso wie der ursprüngliche Anspruch auf Übereignung des Grundstücks der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. unterfällt (BGH MDR 2005, 382 ff.).

    Für Ansprüche nach dem VermG hat der Bundesgerichtshof weiter entschieden, dass dann, wenn es um den Ersatz für eine unmöglich gewordene Leistung nach dem VermG geht, die Verjährung des Anspruches nach § 281 BGB a. F. mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt, aber nicht vor dem Entstehen des Anspruches (BGH MDR 2005, 391; ZIP 2004, 2345).

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    cc) Die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Neufassung des § 16 Abs. 1 InVorG nimmt Bezug auf die Begründung zu § 6 Abs. 6a S. 4 VermG, der für den Fall des Unternehmensverkaufs einen parallel gelagerten Sachverhalt regelt (BT-Drucks. 234/03 vom 11. April 2003, S. 14 f. vgl. auch BGH MDR 2013, 965).
  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 250/03

    Umfang des Risikoausschlusses für Schusswaffen in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Für Ansprüche nach dem VermG hat der Bundesgerichtshof weiter entschieden, dass dann, wenn es um den Ersatz für eine unmöglich gewordene Leistung nach dem VermG geht, die Verjährung des Anspruches nach § 281 BGB a. F. mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt, aber nicht vor dem Entstehen des Anspruches (BGH MDR 2005, 391; ZIP 2004, 2345).
  • KG, 06.03.2008 - 22 W 8/08

    Rückübertragung von Unternehmen: Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Auch das Kammergericht habe in seinem Beschluss vom 6. März 2008 (22 W 8/08) die Anwendung der Verjährungsvorschriften ungeprüft vorausgesetzt.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 85/09

    Anspruch des gemäß Vermögensgesetz Ausgleichsberechtigten auf Zahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Zwar sei der 4. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urt. v. 5. Oktober 2011 - 4 U 85/09) insoweit anderer Auffassung, belege seine Ansicht, auf die es im Streitfall nicht entscheidend angekommen sei, aber nicht.
  • RG, 09.05.1901 - IV 76/01

    Verjährung. Ausschlussfristen.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Während die Verjährung nur ein - vom Schuldner geltend zu machendes - Leistungsverweigerungsrecht begründet, lässt der Ablauf der Ausschlussfrist das betroffene Recht überhaupt untergehen (RGZ 48, 157, 163; 128, 47).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
    Er beruht nämlich auf dem ursprünglichen Schuldverhältnis und bildet nur einen Ersatzwert für das ursprünglich Erlangte; die Verjährung beginnt mit dem Entstehen des Ersatzanspruches (BGH NJW-RR 1988, 902, 904).
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   OLG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 U 76/12   

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https://dejure.org/2013,50795
OLG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,50795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,50795)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2013,50795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    Dahinstehen kann, ob das von der Bundesagentur für Arbeit an den Kläger gezahlte Ausbildungsgeld nach §§ 122, 125 SGB III nF (bzw. §§ 104, 107 SGB III aF) sachlich kongruent zu dessen Verdienstausfall ist (so OLG Oldenburg, Urteil vom 5. Juni 2013 - 5 U 76/12, juris Rn. 97; Bieresborn in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 116 Rn. 5b; Greger/Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 32 Rn. 31) und insoweit ein Übergang nach § 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 10 SGB X stattgefunden hat.

    Leistungen der Bundesagentur für Arbeit im Anspruchszeitraum, die über die Kosten der Beschäftigung des Klägers in der Werkstatt und das gezahlte Ausbildungsgeld hinausgehen und zumindest ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1994 - VI ZR 285/93, BGHZ 127, 120, 125 f.; vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 271/94, BGHZ 131, 274, 278 ff.; vom 25. Juni 1996 - VI ZR 117/95, BGHZ 133, 129, 134 f.; vom 5. Mai 2009 - VI ZR 208/08, VersR 2009, 995 Rn. 6; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 5. Juni 2013 - 5 U 76/12, juris Rn. 65), hat das Berufungsgericht weder festgestellt noch rügt die Revision insoweit übergangenen Sachvortrag.

  • LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13

    Schadenersatzanspruch aus übergegangenem Recht: Inanspruchnahme einer

    Bei Erwerbs- und Fortkommensschäden von Personen die vor Eintritt in das Erwerbsleben verletzt worden sind, ist anerkannt, dass die Schadensberechnung nicht nur an den Lebensumständen im Zeitpunkt des Schadenseintritts auszurichten, sondern die künftige Entwicklung in Form einer Erwerbsprognose mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 -, juris, Rn. 75, BGH, VersR 2007, 1536, 1539; Pardey, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kapitel 4, Rn. 131 ff.).

    Handelt es sich um ein Kind, welches noch keine schulische Ausbildung begonnen hat, muss die Prognose sich insbesondere an der schulischen und beruflichen Entwicklung von Geschwistern oder Kindern vergleichbarer familiärer und sozialer Verhältnisse sowie an der Ausbildung und dem Beruf der Eltern und ihren Plänen für das Kind orientieren (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 -, juris, Rn. 84; Pardey, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 4.

  • OLG Hamm, 20.08.2014 - 3 U 149/13

    Berechnung des Erwerbsschadens eines aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements

    Bei der Beschäftigung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM geht es nach der Auffassung des Senates jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen von Geburt an eine Schwerstschädigung vorliegt, nicht um das Erreichen eines einem Erwerbstätigen nahekommenden Zustandes mit dem Ziel, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erreichen und so die schadensbedingte Beeinträchtigung im Erwerbsleben des Klägers auszugleichen, sondern vielmehr darum, seine Lebensführung in Bezug auf soziale Kontakte und die Strukturierung eines Tagesablaufes mit zu erledigenden Aufgaben und sinnvoller, das Selbstwertgefühl stärkender Beschäftigung unter Berücksichtigung seiner geburtsbedingten Schwerstbehinderung der eines Gesunden anzunähern (so auch OLG Oldenburg, Urteil von 05.06.2013 - 5 U 76/12, Rz. 73 f. juris; OLG Hamm, VersR 1992, 459).
  • OLG Hamm, 30.03.2015 - 3 U 26/14

    Geltendmachung von Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit in einer

    aa) Soweit das Oberlandesgericht Oldenburg die Auffassung vertritt, bei Kindern sei zumindest in jungen Jahren völlig offen, ob und wann Fördermaßnahmen der C tatsächlich durchgeführt würden, mit der Folge, dass es an hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine künftige Leistungspflicht fehle (Urt. v. 19.1.2011 - 5 U 113/10, zitiert nach juris Rn. 32; Urt. v. 5.6.2013 - 5 U 76/12, zitiert nach juris Rn. 66), kann offenbleiben, ob dem in dieser Allgemeinheit gefolgt werden kann.
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Rechtsprechung
   KG, 27.05.2014 - 5 U 76/12   

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https://dejure.org/2014,29051
KG, 27.05.2014 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2014,29051)
KG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2014,29051)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2014,29051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen; bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95 -, Rn. 27, juris - Der M.-Markt packt aus ; Senat, Urteil vom 27. Mai 2014 - 5 U 76/12 -, Rn. 12, juris).
  • KG, 10.03.2023 - 5 W 3/23

    Besetzung des Berufungssenats gegen eine Entscheidung des Landgerichts durch den

    An den Fortfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen; bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95 -, Rn. 27, juris - Der M.-Markt packt aus; Senat, Urteil vom 27. Mai 2014 - 5 U 76/12 -, Rn. 12, juris).
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