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   OLG Jena, 16.12.2003 - 5 U 766/02   

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OLG Jena, 16.12.2003 - 5 U 766/02 (https://dejure.org/2003,26791)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.12.2003 - 5 U 766/02 (https://dejure.org/2003,26791)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 5 U 766/02 (https://dejure.org/2003,26791)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2003 - 5 U 766/02
    Als erforderlich s i n d nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH VI ZR 138/95) diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (so z.B. BGH VI ZR 138/95) braucht daher der Geschädigte vor Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht eine Art Marktforschung zu betreiben, um das preisgünstigste Mietwagenunternehmen ausfindig zu machen.

    So besteht keine Erkundigungspflicht des unfallgeschädigten Verkehrsteilnehmers, wenn ihm bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges eine Preisliste mit Unfalltarifen anderer Anbieter vorgelegt wird und er sich dann zur Anmietung des konkreten Fahrzeuges entschließt, wenn dieses im Rahmen des Üblichen bleibt (vgl. BGH VI ZR 138/95).

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Jena, 16.12.2003 - 5 U 766/02
    In seiner Entscheidung vom 02.07.1995 (BGH VI ZR 177/84) hat der BGH aber ausgeführt, dass das Einholen von ein bis zwei Vergleichsangeboten durchaus zumutbar ist.
  • LG Gera, 04.04.2006 - 1 S 483/05
    Die Kammer hält deshalb an ihrer im Einklang mit der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes und des Bundesgerichtshofes stehenden Rechtsprechung fest, dass der Geschädigte grundsätzlich zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.; Thüringer OLG, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02; LG Gera, Urteil vom 20.10.2004 , Az: 1 S 210/04), wobei allein die Einblicknahme in eine durch die zuerst aufgesuchte Autovermietung aufgestellte Mietpreisübersicht dem nicht genügt.

    Nachdem vorliegend in Anwendung der bisherigen Rechtssprechung der Kammer der Kläger der ihm auferlegten Darlegungslast hinsichtlich der Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes im Sinne des § 249 II 1 BGB zunächst durch Vorlage der Mietwagenkostenrechnung genügt hat, muss er sich, davon ausgehend, dass er ohne ausreichende Erkundigung durch Einholung von Vergleichsangeboten zum Unfallersatzwagentarif angemietet hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O., Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02), im Rahmen qualifizierten Bestreitens seitens des Schädigers günstigere Mietwagenangebote entgegenhalten lassen.

  • LG Gera, 31.05.2006 - 1 S 560/05
    fest, dass der Geschädigte grundsätzlich zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.; Thüringer OLG, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02; LG Gera, Urteil vom 20.10.2004 , Az: 1 S 210/04), wobei allein die Einblicknahme in eine durch die zuerst aufgesuchte Autovermietung aufgestellte Mietpreisübersicht dem nicht genügt.
  • LG Gera, 31.03.2006 - 1 S 434/05
    Thüringer Oberlandesgerichtes und des Bundesgerichtshofes stehenden Rechtsprechung fest dass der Geschädigte grundsätzlich zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.; Thüringer OLG, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02; LG Gera, Urteil vom 20.10.2004 , Az: 1 S 210/04), wobei allein die Einblicknahme.in.
  • LG Gera, 21.11.2007 - 1 S 223/07
    Die Kammer hält im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Thüringer Oberlandesgerichtes an ihrer Rechtsprechung fest, dass der Geschädigte grundsätzlich zur Einholung von 2-3 Vergleichsangeboten verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.; Thüringer OLG, Urteil vom 16.12.2003, 5 U 766/02, LG Gera, Urteil vom 20.10.2004, 1 S 210/04).
  • LG Gera, 29.03.2006 - 1 S 510/05
    Nachdem vorliegend in Anwendung der bisherigen Rechtssprechung der Kammer der Kläger der ihm auferlegten Darlegungslast hinsichtlich der Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes im Sinne des § 249 II 1 BGB zunächst durch Vorlage der Mietwagenkostenrechnung genügt hat, muss er sich, davon ausgehend, dass er ohne ausreichende Erkundigung durch Einholung von Vergleichsangeboten zum Unfallersatzwagentarif angemietet hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O., Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02), im Rahmen qualifizierten Bestreitens seitens des Schädigers günstigere Mietwagenangebote entgegenhalten lassen.
  • LG Gera, 20.11.2006 - 1 S 232/06
    Die Kammer hält deshalb an ihrer im Einklang mit der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichtes und des Bundesgerichtshofes stehenden Rechtsprechung fest, dass der Geschädigte grundsätzlich zur Einholung von Vergleichsangeboten verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.; Thüringer OLG, Urteil vom 16.12.2003, Az: 5 U 766/02; LG Gera, Urteil vom 20.10.2004 , Az: 1 S 210/04), wobei allein die Einblicknahme in eine durch die zuerst aufgesuchte Autovermietung aufgestellte Mietpreisübersicht dem nicht genügt.
  • AG Rudolstadt, 12.04.2005 - 2 C 616/04
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (3 U 374/94 und 5 U 766/02) bemisst sich die Eigenersparnis auf eine Pauschale zwischen 5 und 10 %.
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