Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.12.2001 - 9 O 261/00
- OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 8/02
Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.08.2002 - 5 U 8/02 |
Volltextveröffentlichungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht einer Kapitalanlagegesellschaft zur Information ihrer atypischen stillen Gesellschafter über Risiken durch Anlage am Neuen Markt und externe Vergabe geschuldeter Dienstleistungen ("Real Direkt AG")
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweispflicht auf Risiken einer atypisch stillen Beteiligung
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 29.11.2001 - 11 O 119/01
- OLG Schleswig, 29.08.2002 - 5 U 8/02
- OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2003, 172
- ZIP 2002, 1725
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 -, vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726 sowie Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 U 28/02 -).Das Ankreuzen des "Ja-Kästchens" durch den Kläger auf die vorformulierte Frage, "Wurden Sie über die Risiken und Chancen des Produktes informiert?" ersetzt keinen substantiierten Vortrag über eine entsprechende Belehrung (Senat ZIP 2002, 1725, 1727).
Dass schließlich der Vermittler F. als selbständiger Handelsvertreter agierte, ändert an einer Einstandsverpflichtung der Beklagten für diesen mit Rücksicht auf § 278 BGB nichts, weil der Vermittler mit Wissen und Wollen der Beklagten innerhalb des von dieser erstellten Vertriebskonzepts ihr obliegende Informationspflichten wahrgenommen hat (BGH WM 1998, 1673, 1674; BGH NJW 2001, 358, 359; OLG Frankfurt WM 2002, 545, 548; Senat, ZIP 2002, 1244, 1249 = BKR 2002, 1004, 1010 f.; Senat, ZIP 2002, 1725, 1727).
- OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
"Ja" zum Beratungsprotokoll reicht nicht
a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 - und vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726).Dass schließlich die Vermittler und als selbständige Handelsvertreter agierten, ändert an einer Einstandsverpflichtung der Beklagten für diese in Hinsicht § 278 BGB nichts, weil diese Vermittler mit Wissen und Wollen der Beklagten innerhalb des von dieser erstellten Vertriebskonzepts ihr obliegende Informationspflichten wahrgenommen haben (BGH WM 1998, 1673, 1674; BGH NJW 2001, 358, 359; OLG Frankfurt WM 2002, 545, 548; Senat, ZIP 2002, 1244, 1249 = BKR 2002, 1004, 1010 f.; Senat, ZIP 2002, 1725, 1727).
- OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 3 U 266/02
Anwendung der Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften auf atypische stille …
Soweit das OLG Schleswig (ZIP 2002, 1725; ZIP 2003, 74) die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei Einlagenrückforderungen eines atypischen stillen Gesellschafters bei Prospekthaftung und Beratungsverschulden unter bestimmten Voraussetzungen nicht anwenden will, sieht der Senat darin eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die dem Senat keine Veranlassung gibt, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Frage zu stellen und erneut überprüfen zu lassen. - KG, 19.01.2004 - 8 U 191/03
Anfechtung des Gesellschaftvertrages einer stillen Gesellschaft, Aufklärung über …
Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 05. Dezember 2002 - 5 U 28/02 - (OLG Report 2003, 203 = ZIP 2003, 74) beruft, welche eine Fortführung der Entscheidung vom 29. August 2002 - 5 U 8/02 - (ZIP 2002, 1725) ist, ergibt sich hieraus für die Sittenwidrigkeit nichts.
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