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OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer niedergelassenen Anästhesistin für die Folgen einer ärztlichen Fehlbehandlung im Zuge der Entbindung von einem Kind; Anforderungen an einen Forderungsübergang betreffend Mehraufwendungen für die stationäre Verpflegung eines Geschädigten sowie i.R.d. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 22.04.2009 - 4 O 933/08
- OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09
Ärztlich verordnete und medizinisch zwingend indizierte Sondennahrung fällt nach §§ 27 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 S. 2 SGB V (hier anzuwenden in der Fassung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998, Bundesgesetzblatt 1, 3853 und des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003, Bundesgesetzblatt 1, 2190) und nach Maßgabe von Beschlüssen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: gemeinsamer Bundesausschuss) ausnahmsweise in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (vergleiche etwa BSGE 100, 103; BSG, Urteil vom 3. März 2009, Aktenzeichen B 1 KR 7/08). - OLG Zweibrücken, 07.06.1991 - 1 U 14/90
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09
Der erste Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1991 (NZV 1992, 150) in Anlehnung an die BGH-Entscheidung zum Rückgriff auf den Ersatzanspruch wegen Verdienstausfalls entschieden, dass auch bei einer Hausfrau eine Anrechnung häuslicher Ersparnisse wegen stationärer Behandlung gegenüber dem Krankenversicherer nicht stattfinde. - BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09
Ärztlich verordnete und medizinisch zwingend indizierte Sondennahrung fällt nach §§ 27 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 S. 2 SGB V (hier anzuwenden in der Fassung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998, Bundesgesetzblatt 1, 3853 und des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003, Bundesgesetzblatt 1, 2190) und nach Maßgabe von Beschlüssen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: gemeinsamer Bundesausschuss) ausnahmsweise in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (vergleiche etwa BSGE 100, 103; BSG, Urteil vom 3. März 2009, Aktenzeichen B 1 KR 7/08). - BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09
soweit die Aufwendungen zusammen mit sonstigen Leistungen von Sozialversicherungsträgern diesen Ersatzanspruch nicht übersteigen (BGH VersR 1984, 583).
- LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 133/11 Bei dieser Prognoseentscheidung darf sich das Gericht aus prozessökonomischen Gründen mit einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussicht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht begnügen; es verbietet sich regelmäßig, alle rechtlichen Zweifelsfragen auszuschöpfen (KG, Beschluss vom 30.07.2010 - 5 U 8/09 -, m.w.N.).