Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 02.11.2006 | OLG Hamm, 16.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2005 - 5 U 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23700
OLG Köln, 21.12.2005 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2005,23700)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2005 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2005,23700)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2005,23700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,23700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungsübergang nach § 67 VVG bei Abtretung aller aus einer Liquidation etwaig entstandenen Rückforderungsansprüche in Höhe der aus dem Versicherungsvertrag resultierenden tariflichen Leistungen; Zurückweisung der Sache aufgrund mangelnder Kenntnisnahme des Sachvortrags ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2005 - 5 U 81/05
    Von einer Tätigkeit in fremdem Interesse kann hingegen bei der gebotenen abwägenden Beurteilung (BGH NJW 2000, 2108) keine Rede sein.
  • AG München, 09.03.2007 - 251 C 13561/06

    Privatliquidation - Abrechnungsprobleme in der Schulterchirurgie: So wehren Sie

    (vgl. OLG Köln 5 U 81/05; LG München I 6 S 2448/05.).
  • LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10

    Arzneimittelpreise: Abtretung von Rückzahlungsansprüchen an einen privaten

    Durch die Abtretung wird der Streit darüber nur auf einer anderen Ebene als zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ausgetragen wird (OLG Köln, Urt. v. 21.12.2005 - 5 U 81/05, juris Tz. 8).
  • LG Duisburg, 06.07.2006 - 8 O 523/05

    Liquidationsrecht - Abtretung eines Rückforderungsanspruchs gegen Chefarzt an

    Die einzelvertraglichen Abtretungen (§ 398 BGB) der bereicherungsrechtlichen Rückerstattungsansprüche (§ 812 Abs. 1 BGB) an die Klägerin durch ihre Versicherungsnehmer verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG und ist damit gemäß § 134 BGB nichtig (so auch AG Essen-Steele, Urteil vom 19.05.2004, Az.: 8 C 639/03, MedR 2004, 629 ff; AG Esslingen, Urteil v. 21.02.2006, Az.: 1 C 2218/05, ZMGR 2006, 6 ff.; a.A. OLG Köln, Urteil vom 21.12.2005, Az.: 5 U 81/05: eigene Erstattungspflicht des Versicherers stehe im Vordergrund; LG München I, Urteil vom 10.11.2005, Az.: 6 S 2448/05: wirtschaftliches Interesse sei entscheidend).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14613
OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,14613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,14613)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,14613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld; Anforderungen an den Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von zwei ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 780; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 1147; ; ZPO § 139; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 267; ; ZPO § 282; ; ZPO § 513; ; ZPO § 525; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; HaustürWG § 1 a. F.; ; HaustürWG § 1 Abs. 1; ; HaustürWG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HaustürWG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; HaustürWG § 5 Abs. 2; ; HypBG § 11; ; HypBG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Darlehensvertrag - Anwendbarkeit des HaustürWG und zur Sittenwidrigkeit bei Mitverpflichtung von Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Eine Auslegung dahingehend, nach welcher das Ergebnis der richtlinienkonformen Auslegung auf Sachverhalte beschränkt bleiben soll, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, widerspricht nämlich der durch das nationale deutsche Recht geforderten Gleichbehandlung der verschiedenen Haustürsituationen (BGH WM 2002, S. 1181 (1185); BGH Urteil vom 10.9.2002 - XI ZR 151/99 EBE/BGH 2002, S. 389 /390; auch: BGH NJW 2006, 497).

    Ein wirksamer Widerruf setzt danach voraus, dass die Kläger durch ein - nicht durch vorherige Bestellung i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 zustande gekommenes - Gespräch in der Wohnung oder am Arbeitsplatz zum Abschluss der Darlehensverträge bestimmt worden sind, wobei es ausreicht, dass dieses Gespräch für den Vertragschluss zumindest mitursächlich geworden ist (BGH NJW 1999, 575, 576; 2006, 497 m. w. N.).

    Eine Bank muss sich die Haustürsituation bereits dann zurechnen lassen, wenn sie bei Abschluss des Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat, so dass es nicht darauf ankommt, ob der Bezirksleiter der Bausparkasse, Herr R..., Mitarbeiter der Beklagten war oder nicht (vgl. BGH v. 14. Februar 2006 - XI ZR 255/04; BGH NJW 2006, 497, 498 - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung).

  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Ein wirksamer Widerruf setzt danach voraus, dass die Kläger durch ein - nicht durch vorherige Bestellung i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 zustande gekommenes - Gespräch in der Wohnung oder am Arbeitsplatz zum Abschluss der Darlehensverträge bestimmt worden sind, wobei es ausreicht, dass dieses Gespräch für den Vertragschluss zumindest mitursächlich geworden ist (BGH NJW 1999, 575, 576; 2006, 497 m. w. N.).

    Unerheblich ist, ob dieses Gespräch seitens des Unternehmens oder der Person, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, von vorneherein als werbendes Gespräch angelegt war oder aber der Kunde anlässlich eines Besuchs aus anderem Grund von sich aus auf das später zustande kommende Darlehensgeschäft zu sprechen gekommen ist (BGH NJW 1996, 926, 928; 1999, 575, 576).

    Ob eine Haustürsituation vorliegt, ist gleichwohl unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks, die Entscheidungsfreiheit des Kunden umfassend zu schützen, ihn vor Überrumpelung in einer Situation zu bewahren, indem ihm die bei einem Ladengeschäft typische Umkehrmöglichkeit und gebotene Überlegungszeit fehlt, das gesamte zum Vertragsschluss führende Verhalten in den Blick zu nehmen (so auch BGH NJW 1999, 575, 576 f).

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Zwar war die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Darlehensverträge nach dem HaustürWG, also die Geltendmachung einer weiteren Einwendung gegen den titulierten Anspruch, als sachdienliche Klageänderung i. S. d. § 533 ZPO (vgl. BGH NJW 2004, 2382 m .w. N.) zuzulassen (§ 533 Nr. 1 ZPO), da sie gemäß § 533 Nr. 2 ZPO auf Tatsachen gestützt wird, die der Senat gem. § 529 ZPO ohnehin zugrunde zu legen hat.

    Bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Darlehensverträge nach dem HaustürWG, also der Geltendmachung einer weiteren Einwendung gegen den titulierten Anspruch, handelt es sich um eine Klageänderung i. S. d. § 533 ZPO (vgl. BGH NJW 2004, 2382 m. w. N.).

    Auf neues Vorbringen kann daher die Klageänderung nur gestützt werden, wenn dieses gem. § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2382, 2383; NJW-RR 2005, 437 - letztere zur Widerklage).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    (BGH WM 2002, S. 1181, 1183 ff.).

    Eine Auslegung dahingehend, nach welcher das Ergebnis der richtlinienkonformen Auslegung auf Sachverhalte beschränkt bleiben soll, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, widerspricht nämlich der durch das nationale deutsche Recht geforderten Gleichbehandlung der verschiedenen Haustürsituationen (BGH WM 2002, S. 1181 (1185); BGH Urteil vom 10.9.2002 - XI ZR 151/99 EBE/BGH 2002, S. 389 /390; auch: BGH NJW 2006, 497).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Darüber hinausgehende Beratungs-, Warn- oder Aufklärungspflichten bestehen für eine Bank nur dann, wenn das Kreditinstitut in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Kreditgeschäfts gegenüber dem Kunden einen wesentlichen Wissensvorsprung hat und dies auch erkennen kann, wobei ein Wissensvorsprung über dessen Unrentabilität grundsätzlich nicht ausreicht (BGH NJW 1999, 2032; 2003, 2529, 2530).

    Eine besondere Pflicht zur Aufklärung trifft die Bank auch dann, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden Gefährdungstatbestand schafft, insbesondere ihr eigenes Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben üblicherweise verbundenen Gefahren hinausgeht (BGH a. a. O.; NJW 2003, 2529, 2530).

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Darüber hinausgehende Beratungs-, Warn- oder Aufklärungspflichten bestehen für eine Bank nur dann, wenn das Kreditinstitut in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Kreditgeschäfts gegenüber dem Kunden einen wesentlichen Wissensvorsprung hat und dies auch erkennen kann, wobei ein Wissensvorsprung über dessen Unrentabilität grundsätzlich nicht ausreicht (BGH NJW 1999, 2032; 2003, 2529, 2530).

    Ein konkreter Wissensvorsprung, der zur Aufklärung verpflichtet, ist anzunehmen, wenn die Bank weiß oder damit rechnet, dass das Vorhaben scheitern wird oder hierfür maßgebliche Umstände durch Manipulation verschleiert wurden (BGH NJW 1999, 2032).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Aber die Einhaltung der Richtlinien und auch die Einhaltung eines bestimmten Beleihungswertes und damit der §§ 11, 12 HypBG dient nicht dem Schutz der Kläger als Kreditnehmer, die regelmäßig ein Interesse an einer hohen Beleihung haben (vgl. BGH Urteil vom 19. April 2000, XI ZR 193/99), die Vorschriften zur Beleihungsgrenze dienen vielmehr dem Schutz der Gläubiger von Hypothekenpfandbriefen.
  • BGH, 10.09.2002 - XI ZR 151/99

    Widerruflichkeit von Realkreditverträgen; Wirksamkeit von kreditfinanzierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Eine Auslegung dahingehend, nach welcher das Ergebnis der richtlinienkonformen Auslegung auf Sachverhalte beschränkt bleiben soll, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, widerspricht nämlich der durch das nationale deutsche Recht geforderten Gleichbehandlung der verschiedenen Haustürsituationen (BGH WM 2002, S. 1181 (1185); BGH Urteil vom 10.9.2002 - XI ZR 151/99 EBE/BGH 2002, S. 389 /390; auch: BGH NJW 2006, 497).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Echter Darlehensnehmer ist regelmäßig, wer ein eigenes sachliches oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensmittel mitentscheiden darf (BGH NJW 2001, 815, 816; 2002, 2705).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 5 U 81/05
    Auf neues Vorbringen kann daher die Klageänderung nur gestützt werden, wenn dieses gem. § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2382, 2383; NJW-RR 2005, 437 - letztere zur Widerklage).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

  • BGH, 14.02.2006 - XI ZR 255/04

    Zurechnung der Haustürsituation

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2006 - 5 U 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16400
OLG Hamm, 16.10.2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,16400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,16400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 5 U 81/05 (https://dejure.org/2006,16400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem denkbaren deliktischen Herausgabeanspruch ; Folgen der Unmöglichkeit des Erreichens der angestrebten sofortigen Wiederherstellung der vormaligen Besitzlage durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 19.11.1998 - 8 U 6420/98
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2006 - 5 U 81/05
    Bei dieser Sachlage kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung auch bei einem denkbaren deliktischen Herausgabeanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 858 Abs. 1 BGB oder § 263 StGB nicht in Betracht, da die angestrebte sofortige Wiederherstellung der vormaligen Besitzlage auf diesem Weg nicht zu erreichen ist (vgl. KG MDR 1999, 927 ff.; Palandt-Bassenge, a.a.O., Rdnr. 18 zu § 861).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht