Rechtsprechung
OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds; Aufklärungspflicht über Totalausfallrisiko des Fondsanteilerwerbers bei Insolvenz der Fondsbetreibergesellschaft; Pflichtverletzung im Rahmen der anlegergerechten ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Anlageberatung - Pflichten zur anlegergerechten und objektgerechten Beratung
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 254; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 398; ; BGB § 675
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Art und Umfang der Anlageberatung ("anlegergerechte und objektgerechte Beratung"); Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"objektgerechte Beratung" bei Immobilienfonds
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 25.02.2003 - 11 O 702/02
- OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
Das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt muß diesen Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte Beratung"), vgl. BGHZ 123, 126 ff. ("Bondurteil"). - BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 82/03
Sowohl die nichterfolgte Unterrichtung über die Risiken des Fondserwerbs, über die Möglichkeit des Totalausfalls, wie auch die Falschinformationen hinsichtlich Rendite und Veräußerbarkeit der Fondsanteile, stellen ursächliche Gesichtspunkte dar, die zum Anteilserwerb durch den Kläger und dessen Ehefrau und somit auch zu deren Schädigung führten (vgl. OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 210, 213; BGH, MDR 1992, 342).
- LG Wiesbaden, 30.05.2008 - 5 O 234/05
Haftung des Anlagevermittlers wegen unzureichender Risikoaufklärung bei …
Bereits das OLG Bamberg (Az. 5 U 82/03) hat ausgeführt, dass im Hinblick auf ein totales Ausfallrisiko des Fondsanteilerwerbers, hier des Klägers, bei Insolvenz der Fondsbetreibergesellschaft eine Aufklärungspflicht bestand, weil der Anleger durch eine entsprechende Information des Anlagevermittlers wissen muss, dass er im Rahmen dieser Anlage bei Eintritt der Insolvenz des Fondsbetreibers vollumfänglich mit seiner Anlage ausfallen kann.
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 14.09.2006 - S 5 U 82/03 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Auszug aus SG Osnabrück, 14.09.2006 - S 5 U 82/03
Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-keit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraus-setzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichen-de) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (siehe Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 02. Mai 2001, Aktenzeichen B 2 U 16/00 R, mit weiteren Nachweisen).