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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4282
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preisbindung von Zeitschriften durch Verlagsunternehmen ; Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verhältnis zu preisgebundenen Händlern; Werbung um Abonnenten mit Preisvorteilen und Zugaben ; Eingriff in das wettbewerbliche ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstosses gegen die Preisbindung im Zeitschriftenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 811
  • K&R 2003, 407
  • afp 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 07.05.2002 - 312 O 47/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    5 U 85/02 312 O 47/02 .
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Gefahr einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung durch einen nicht unmittelbar als Wettbewerber betroffenen Verband, der die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG entgegenwirken sollen (BGH GRUR 96, 804, 806 - Preisrätselgewinnauslobung III), kann sich im vorliegenden Fall erkennbar nicht realisieren.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Es kann schon nicht überzeugen, dass die weit verbreitete Missachtung wettbewerbsrechtlicher Lauterkeitsmaßstäbe diesem Verhalten die Sittenwidrigkeit zu nehmen geeignet ist (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 39/04

    "Schlager-Schätzchen"

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit der Entscheidung vom 27.2.2003 zum Aktz. 5 U 85/02 ("13 Hefte Stern", OLGRep. 04, 35, hier vorgelegt als Anlage K 6).

    Diese Rechtsprechung hat er fortgeführt in der Entscheidung vom 3.12.2003 zum Aktz. 5 U 53/03 ("Mini-Abo", MD 04, 156, hier vorgelegt als Anlage K 11) und in der Entscheidung vom 9.7.2004 zum Aktz. 5 U 181/03 ("Probeabonnement", MD 04, 990; hierbei handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zum Verfahren mit dem Aktz. 5 U 85/02, welches ein Verfügungsverfahren war).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03

    13 Hefte Stern II

    Die Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 27.02.03 (5 U 85/02) zurück gewiesen (OLGRep 04, 35).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriften-Mini-Abos

    Zwar handelt es sich bei den vorliegend angebotenen Taschensets und Koffertrolleys - anders als in dem von dem Senat mit Urteil vom 27.02.2003 entschiedenen Rechtsstreit 5 U 85/02 (Anlage Bb2) - nicht um Markenware, sondern um namenlose Produkte.

    Es ist dem Senat - u.a. aus dem Rechtsstreit 5 U 85/02 - bekannt, dass auch die Zeitschriften anderer Verlage mit ähnlichen - zum Teil noch attraktiveren - Preisvergünstigungen und Zugaben beworben werden.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - U (Kart) 31/03

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Zeitschriftenabonnement

    Nach einhelliger Meinung handelt es sich bei § 15 GWB aber um kein Verbotsgesetz im Sinne der genannten Vorschrift (Langen/Bunte-Bornkamm, aaO., § 33 Rn. 20; Immenga/Mestmäcker-Emmerich, GWB, 3. Aufl., § 33 Rn. 21; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 33 Rn. 4; ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2003, Az: 5 U 85/02 ).
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Rechtsprechung
   KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7744
KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
KG, Entscheidung vom 26.11.2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
KG, Entscheidung vom 26. November 2002 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2002,7744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer eingetragenen Marke durch Aufmachung einer Zigarettenpackung; Anspruch auf Vernichtung der markenverletzenden Verpackungen, Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Verwechslungsgefahr bei Warenidentität und hoher Zeichenähnlichkeit; Warenidentifizierende ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 25; ; MarkenG § 26; ; ZPO § 531 n. F.

  • rechtsportal.de

    Markenrechtsverletzung durch Inverkehrbringen einer verpackungsmäßig verwechslungsfähigen Zigarettenmarke - Schutz der Bildmarke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 310
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dem trägt die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung (vgl. auch BGH GRUR 2000, 510-"Kontura").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Die Üblichkeit bei Zigaretten orientiert sich daran, dass aufgrund der konkreten Aufmachung der Packungen das Bildzeichen vom Verkehr isoliert als Herkunftshinweis aufgenommen und nicht nur als "farbliche Unterlegung" der Wortmarke angesehen wird (vgl. BGH a.a.O. 1319 - "Marlboro-Dach"; GRUR 1993, 972/974 - "Sana/Schosana").
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofes ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387/389 - "Säbel/Puma"; GRUR 1998, 922/923 - "Canon"; BGH GRUR 2001, 158/159 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung" und a.a.O. "Marlboro-Dach").
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus KG, 26.11.2002 - 5 U 85/02
    Dieses charakteristische Element wird vom Verkehr nicht lediglich als schmückendes Beiwerk oder als Zierrat betrachtet, sondern herkunftskennzeichnend verstanden (vgl. BGH WRP 2001, 1315/1317 - "Marlboro-Dach"; WRP 2000, 535 - "ATTASCHE/TISSERAND"; EuGH WRP 1999, 407 - "BMW").
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Hat sich der Schuldner nicht bereits außergerichtlich auf Verjährung berufen, wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist, muss dem Umstand, dass bereits vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz Verjährung eingetreten ist, deshalb grundsätzlich durch Erhebung der Einrede in dieser Instanz Rechnung getragen werden (so auch OLG Düsseldorf NJOZ 2004, 2216; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; KG GRUR-RR 2003, 310; a.A. OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 42; OLG Naumburg NJOZ 2005, 3651).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit

    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
  • LG München I, 08.09.2020 - 33 O 15817/16

    Unbegründete kennzeichenrechtliche Abmahnung wegen rein dekorativer Verwendung

    Es gilt daher im Einzelfall zu prüfen, ob der Verkehr in dem Zeichen möglicherweise auch einen Herkunftshinweis sieht (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 153 - Pippi; KG GRUR-RR 2003, 310 - Fertigzigaretten).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - I-5 U 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25190
OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - I-5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,25190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2003 - I-5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,25190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - I-5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,25190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 382 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - 5 U 85/02
    Maßgeblich für den objektiven Erklärungswert ist in erster Linie der Wortlaut der Bürgschaftsurkunde (BGH, Urteil vom 16.10.1997, WM 1997, 2305fff = MDR 19978, 113f = BauR 1998, 138ff = NJW-RR 1998, 259f).

    Begleitumstände können in die Auslegung einbezogen werden, soweit sie für den Gläubiger einen Schluss auf den Sinngehalt der Bürgschaftserklärung zulassen (BGH, Urteil vom 16.10.1997, a.a.O.).

    Es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Urteil vom 16.10.1997, a.a.O.).

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - 5 U 85/02
    a) In seinem Urteil vom 14.02.1985 (vgl. BauR 1985, 575f = WM 1985, 475ff = ZIP 1985, 525ff) hat sich der Bundesgerichtshof mit einer fast wortgleichen Klausel in einer ebenfalls von einer Sparkasse gestellten und formulierten Bürgschaftserklärung eingehend befasst.
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