Rechtsprechung
KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch ; Kennzeichenrechtlicher Schutz ; Firma; Unterscheidungskraft; I 2 A GmbH; Zahl
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 5 Abs. 2 § 8 Abs. 2
Unterscheidungskraft einer aus einem beschreibenden Wortbestandteil und einer Zahl gebildeten Firma - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 102 O 156/99
- KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97
Feuerwehrgeräte
Auszug aus KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Ob die Unterscheidungskraft für einzelne - zumal niedrigere - Zahlen eher zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 366, 367 - quattro II; BGH GRUR 2000, 95 - FÜNFER), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.Danach ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich anzusehen, dass ein relevanter Teil des Verkehrs die Firma der Antragstellerin als individuellen Herkunftshinweis ansieht, sondern ihr vielmehr ausschließlich ein für den in Frage stehenden Bereich des Immobilienhandels im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt der genannten Art zuordnet (BGH GRUR 2000, 95, 97 - FÜNFER), wobei hinzukommt, dass im Hinblick auf § 8 Abs. 2 MarkenG Bedenken wegen eines entsprechenden Freihaltebedürfnisses bestehen.
- BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Derartige zukünftigen Entwicklungen können aber aufgrund der genannten Tatsachen und Umstände im Rahmen von § 8 Abs. 2 MarkenG Berücksichtigung finden (BGH GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH). - BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92
"quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Ob die Unterscheidungskraft für einzelne - zumal niedrigere - Zahlen eher zu verneinen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 366, 367 - quattro II; BGH GRUR 2000, 95 - FÜNFER), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich. - BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84
"VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung
Auszug aus KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Ebenso scheidet ein derartiger Anspruch gem. § 37 Abs. 2 HGB aus, weil die Antragsgegnerin keine ihr nicht iSd §§ 18 ff. HGB zustehende Firma gebraucht hat (vgl. BGH GRUR 1988, 319, 321 - Video-Rent). - BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99
Der Bestandteil "Immobilienbörse", der sich aus den beiden umgangssprachlichen Begriffen "Immobilien" und "Börse" zusammensetzt, besitzt als solcher keine Unterscheidungskraft, weil er auch in der zusammengesetzten Form keine eigenartige, phantasievolle Wortneuerung darstellt, die als individualisierender Herkunftshinweis aufgefasst werden kann (BGH GRUR 1957, 561 - Rhein-Chemie; OLG Köln, WRP 1977, 733 - Transcommerce).
- KG, 03.04.2001 - 5 U 8772/99 Der Senat hat in diesem Zusammenhang im Urteil vom 18. Februar 2000 - 5 U 8736/99 = KGR 2000, 247 - ausgeführt "(Das Zeichen) besitzt keine Unterscheidungskraft, da (es) allem die Tätigkeit der hiesigen Klägerin beschreibt und damit nicht geeignet ist, im Verkehr als Name eines Unternehmens individualisierend zu wirken.