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   OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07   

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https://dejure.org/2008,5544
OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,5544)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,5544)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,5544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen Feuchtigkeitsmängeln am Haus; Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels; Voraussetzungen für das Vorliegen von Arglist; Vorliegen von bedingtem Vorsatz i.S. eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444; ; ZPO § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166; BGB § 278; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 444
    Offenbarungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstückes wegen eindringendem Wasser

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Einwände im Hauptsacheverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feuchten Keller verschwiegen - Schadensersatz?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Offenbarungspflicht des Verkäufers eines Grundstücks bei eindringendem Wasser

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Einwände im Hauptsacheverfahren verspätet? (IBR 2008, 623)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1499
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).

    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840).

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).

    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Eine Offenbarungspflicht besteht nämlich hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGHZ 132, 30; BGH NJW 2001, 64).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Eine Offenbarungspflicht besteht nämlich hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGHZ 132, 30; BGH NJW 2001, 64).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 2006, 2839, 2840; BGH NJW 2007, 835, 836 m.w.N.; KG MDR 2006, 200; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Die Beklagte als Verkäuferin muss sich gemäß §§ 166, 278 BGB die Kenntnis eines Verhandlungsgehilfen oder Wissensvertreters zurechnen lassen, den sie - wie vorliegend - im Rechtsverkehr als ihren Repräsentanten mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut hat (vgl. BGHZ 117, 104, 106; BGH NJW 2001, 1062; NJW 1992, .899, 900; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, a.a.O., § 123 Rdn.13).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Das aus § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO übernommene Kriterium des angemessenen Zeitraumes - welches hier gewahrt ist - ist nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen zu bestimmen, wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss (Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1734).
  • BGH, 07.12.2000 - IX ZR 330/99

    Formbedürftigkeit einer mit einer dritten Person vereinbarten Zusatzabrede bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Die Beklagte als Verkäuferin muss sich gemäß §§ 166, 278 BGB die Kenntnis eines Verhandlungsgehilfen oder Wissensvertreters zurechnen lassen, den sie - wie vorliegend - im Rechtsverkehr als ihren Repräsentanten mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut hat (vgl. BGHZ 117, 104, 106; BGH NJW 2001, 1062; NJW 1992, .899, 900; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, a.a.O., § 123 Rdn.13).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Soweit die Beklagte im Grundstückskaufvertrag die Erklärung abgeben hat, ihr seien keine versteckten Mängel bekannt, handelt es sich dabei lediglich um eine Erklärung über ihre Kenntnis und keine garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden unabhängige Haftung für Mängel des Kaufobjektes (vgl. BGH NJW 1995, 1549; Senat, Urteil vom 29. März 2007 - 5 U 250/06 - ).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.05.2008 - 5 U 88/07
    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGHZ 63, 382, 388; BGH NJW 1998, 302, 303; NJW 2006, 2839, 2840).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04

    Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

    Ferrari mit alten Reifen

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

    Dabei kann die Versäumung der gesetzten Frist im selbstständigen Beweisverfahren auch zum Ausschluss der Einwände der Partei im nachfolgenden Rechtsstreit führen (str., vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09 Rn. 27, juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2014 - 16 W 34/13; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - 5 U 88/07 Rn. 44, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 12 U 56/08

    Verspätete Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages

    Es kann dahinstehen, ob es einen Verstoß gegen § 296 Abs. 1 ZPO darstellt, wenn das zur Entscheidung der Hauptsache berufene Gericht eine Beweiserhebung durch Beauftragung eines Sachverständigen durchführt, nachdem gegen ein im Rahmen eines dem Rechtsstreit vorangegangenen selbständigen Beweisverfahrens eingeholtes Gutachten innerhalb einer dort nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Stellungnahmefrist keine Einwendungen erhoben wurden (vgl. dazu OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2006, 408 ff., bei juris zu Rdnrn. 20-22, a. A. OLG Brandenburg, Urteil v. 15. Mai 2008 -5 U 88/07-, bei juris zu Rdnr. 44).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

    Zwar mag es grundsätzlich möglich sein, in einem selbständigen Beweisverfahren nicht erhobene Einwände im Hauptsacheverfahren nach den §§ 411 Abs. 4 Satz 2, 296 Abs. 1 und Abs. 4 ZPO als verspätet zurückzuweisen (in diesem Sinne etwa BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2876; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - 5 U 88/07, BeckRS 2008, 11684; a. A. jedoch OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 4 U 276/04, OLGR Zweibrücken 2006, 408, 409; OLG München, Beschluss vom 14.03.2007 - 28 W 1155/07, BeckRS 2008, 07140).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 28/07

    Gewährleistung bei Grundstückskaufvertrag: Ersatz des merkantilen Minderwertes

    Soweit die Beklagten im Grundstückskaufvertrag vom 13. Februar 1996 unter VII. Ziffer 1. die Erklärung abgegeben haben, ihnen seien keine versteckte Mängel bekannt, handelt es sich dabei lediglich um eine Erklärung über ihre Kenntnis und keine garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden unabhängige Haftung für Mängel des Kaufobjektes (vgl. BGH NJW 1995, 1549; Senat, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 U 88/07 - ).
  • OLG Köln, 28.02.2014 - 16 W 34/13

    Ablehnung der Verlängerung einer Stellungnahmefrist im selbständigen

    Nach einer umstrittenen Auffassung, die auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als obiter dictum anzutreffen ist, kann ein Verstreichenlassen einer im selbstständigen Beweisverfahren nach §§ 411 Abs. 4 S. 2, 292 Abs. 1, 4 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme dazu führen, dass die Partei auch im nachfolgenden Rechtsstreit mit Einwänden verfahrensrechtlich ausgeschlossen ist (BGH Urt. v. 11.6.2010 - V ZR 85/09 - BauR 2010, 1585 = NZBau 2010, 597 = IBR 2011, 310 = NJW 2010, 2873 Rn. 27; für Präklusion auch OLG Brandenburg, Urt. v. 15.5.2008- 5 U 88/07 - BauR 2008, 1499 = IBR 2008, 623 = NJW-Spezial 2008; 492; Beck'scher Online Kommentar, § 493 Rn. 4).
  • LG Berlin, 15.07.2009 - 105 O 114/08

    Baustoffeauswahl: Architekt muss sichersten Weg gehen

    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob die Beklagte mit ihren Einwendungen gegen die Feststellungen des Gutachters im selbständigen Beweissicherungsverfahren im vorliegenden Hauptsacheverfahren ausgeschlossen ist (hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15. Mai 2008, BauR 2008, 1499).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2009 - 5 U 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17938
OLG Köln, 20.04.2009 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2009,17938)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2009,17938)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2009,17938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 170/96

    Hypothetische Einwilligung in operative Suche nach Primärtumor und Metastasen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2009 - 5 U 88/07
    Dass die an sich gebotene persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des Entscheidungskonflikts nach dem Tod des Erblassers am 31.12.2008 nicht mehr möglich ist, geht zu Lasten der Kläger (vgl. OLG Bamberg VersR 1998, 1025).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,96227
OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,96227)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,96227)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 U 88/07 (https://dejure.org/2008,96227)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung auf dieser gesetzlichen Grundlage setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handelt (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline) und diese Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - Nachtigall; BGHZ 128, 1, 12 f. - Caroline von Monaco).

    Zu einer derartigen Notwendigkeit einer Geldentschädigung hatte der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 71, 525, 526 - Petite Jacqueline) ausgeführt:.

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    "Für die Zubilligung eines immateriellen Schadensersatzes bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde als entscheidend angesehen, dass der Schutz dieses von Art. 1, 2 GG anerkannten Rechts unvollkommen und lückenhaft wäre, wenn in diesem -weitgehend auf immateriellem Gebiet liegenden - Bereich auf das Mittel des Ausgleichs immaterieller Schäden durch eine Geldentschädigung auch dann verzichtet werden müsste, wenn auf andere Weise ein angemessener Ausgleich der erlittenen immateriellen Beeinträchtigung nicht zu erreichen sei (vgl. die vorbezeichnete Rechtspr., ferner BGHZ 39, 124, 132 Fernsehansagerin 4; 35, 363, 366 - Ginseng Wurzel5).

    Es hat insbesondere berücksichtigt, dass ein immaterieller Schadensersatz nur für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Frage kommen kann (vgl. BGHZ 35, 363, 369 - Ginseng Wurzel; 39, 124, 133 - Fernsehansagerin 4; BGH in GRUR 1965, 495, 497 - Wie uns die Anderen sehen).".

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hatte der BGH bereits früh in Anlehnung an das Schmerzensgeld i. S. d. § 253 Abs. 2 BGB bei schweren und nachhaltigen Eingriffen in das von Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht eine Entschädigung in Geld zugebilligt, soweit Genugtuung des Verletzten durch Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung oder auf andere Weise nicht zu erreichen ist (BGHZ 26, 349, 355 - Herrenreiter; BGHZ 30, 7 - Caterina Valente; BGHZ 128, 1 - Caroline von Monaco).

    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung auf dieser gesetzlichen Grundlage setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handelt (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline) und diese Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - Nachtigall; BGHZ 128, 1, 12 f. - Caroline von Monaco).

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    "Für die Zubilligung eines immateriellen Schadensersatzes bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde als entscheidend angesehen, dass der Schutz dieses von Art. 1, 2 GG anerkannten Rechts unvollkommen und lückenhaft wäre, wenn in diesem -weitgehend auf immateriellem Gebiet liegenden - Bereich auf das Mittel des Ausgleichs immaterieller Schäden durch eine Geldentschädigung auch dann verzichtet werden müsste, wenn auf andere Weise ein angemessener Ausgleich der erlittenen immateriellen Beeinträchtigung nicht zu erreichen sei (vgl. die vorbezeichnete Rechtspr., ferner BGHZ 39, 124, 132 Fernsehansagerin 4; 35, 363, 366 - Ginseng Wurzel5).

    Es hat insbesondere berücksichtigt, dass ein immaterieller Schadensersatz nur für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Frage kommen kann (vgl. BGHZ 35, 363, 369 - Ginseng Wurzel; 39, 124, 133 - Fernsehansagerin 4; BGH in GRUR 1965, 495, 497 - Wie uns die Anderen sehen).".

  • OLG Hamburg, 28.11.1991 - 3 U 89/91

    Prince

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Auch für die Verbreitung einer qualitativ minderwertigen Musikaufnahme eines weltberühmten Künstlers (OLG Hamburg GRUR 92, 512, 513 - Prince) hatte das Hanseatische Oberlandesgericht keine Billigkeitsentschädigung für angemessen gehalten und hierzu u.a. ausgeführt:.
  • OLG München, 21.03.1996 - 29 U 5512/95

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der Verletzung von Urheberrechten; Unerlaubte

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Dementsprechend hatte das Hanseatische Oberlandesgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung u.a. für die Wiedergabe einer Fotografie in einer tendenziösen Zeitschrift keine Geldentschädigung ausgesprochen, wenn nicht der Eindruck entstand, der Fotograf identifiziere sich mit dem Inhalt des Artikels (OLG Hamburg NJW-RR 97, 493 - Magazin X):.
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Auch das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nur ein Ausschnitt und eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGHZ 13, 334, 339 - Dr. H. Schacht & Co. 6; 24, 72, 78 - Krankenpapiere).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Es hat insbesondere berücksichtigt, dass ein immaterieller Schadensersatz nur für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Frage kommen kann (vgl. BGHZ 35, 363, 369 - Ginseng Wurzel; 39, 124, 133 - Fernsehansagerin 4; BGH in GRUR 1965, 495, 497 - Wie uns die Anderen sehen).".
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung auf dieser gesetzlichen Grundlage setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handelt (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline) und diese Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - Nachtigall; BGHZ 128, 1, 12 f. - Caroline von Monaco).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 88/07
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu bejahen ist, hängt dabei insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH GRUR 1972, 97, 99 - Pariser Liebestropfen).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

  • OLG Hamburg, 27.06.2012 - 5 U 29/10

    Urheberrechtsverletzung: Gerichtliche Schadensschätzung bei unberechtigter

    Diese Ausnahmevorschrift steht nach der Rechtsprechung des Senats unter ausgesprochen strengen Voraussetzungen (Urteil vom 10.12.2008, 5 U 88/07 - Kanzlerfoto).
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