Rechtsprechung
OLG Köln, 04.02.2015 - 5 U 88/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung der Arzthaftungsklage, da das Nichterkennen einer Broncho-Pneumonie anlässlich einer laparoskopischen Magenschlauchresektion nicht behandlungsfehlerhaft war
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 103 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärung bei einer laparoskopischen Magenschlauchresektion: Todesrisiko
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Arzthaftungsklage, da das Nichterkennen einer Broncho-Pneumonie anlässlich einer laparoskopischen Magenschlauchresektion nicht behandlungsfehlerhaft war - rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Haftung einer Klinik bei Versterben eines übergewichtigen Patienten nach Magenverkleinerungsoperation
Verfahrensgang
- LG Bonn, 11.04.2014 - 9 O 17/13
- OLG Köln, 04.02.2015 - 5 U 88/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.02.2015 - 5 U 88/14
Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden, so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte (BGH, Urteil vom 17.4.2007 - VI ZR 108/06, iuris Rdn. 18 ff., abgedruckt in VersR 20007, 999 ff.).
Rechtsprechung
SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
- LSG Bayern, 10.08.2017 - L 17 U 139/15
- BSG, 30.01.2018 - B 2 U 207/17 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Dass die berufsbedingte Erkrankung gegebenenfalls den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung einer Listenberufskrankheit (s. u.a. BSG vom 02.04.2009 B 2 U 9/08 R).Eine solche ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Fakten die für den Kausalzusammenhang sprechenden Tatsachen so stark überwiegen, dass sich darauf die richterliche Überzeugungsbildung stützen kann (BSG, Urteil vom 02.04.2009, a.a.O.).
Nach Rechtsprechung des BSG kann nicht allein schon aus dem Vorliegen einer beruflichen Exposition automatisch auf das Vorliegen der haftungsbegründenden Kausalität geschlossen werden, weil Art und Ausmaß der Einwirkungen nur ein Kriterium zur Beurteilung des Ursachenzusammenhanges sind und eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Beurteilungskriterien vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 02.04.2009 B 2 U 9/08 R unter Hinweis auf BSG vom 27.06.2006 B 2 U 20/04 R).
- LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
In einem Urteil vom 11.03.2004 (L 3 U 1613/97) hat das Hessische Landessozialgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Erfahrungssatzes Nr. 5 des vom gerichtsärztlichen Sachverständigen bezeichneten Fachgespräches und der auch in der Arbeit von W., H. und B. bezeichneten Erfahrungssätze bestätigt wird, dass die Datenlage für aromatische Amine weder die Angabe einer sicheren Dosis noch die Ermittlung einer Dosis erlaubt, bei der sich das Normalrisiko an Blasenkrebs zu erkranken verdoppelt, wobei das Hessische LSG zutreffend darauf hinweist, dass ein entsprechendes Verdoppelungsrisiko für eine Berufskrankheit grundsätzlich auch gar nicht verlangt wird, sondern nur eine Gefährdung bzw. ein Erkrankungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung in "erheblich höherem Grade" (s.a. BSG, Urteil vom 23.03.1999 B 2 U 12/98 R). - LSG Bayern, 25.04.2007 - L 2 U 148/05
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Streit über das …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Allerdings verkennt das Gericht nicht, dass nach den Feststellungen des gerichtsärztlichen Sachverständigen Dosis-Wirkungsbeziehungen bzw. Dosis-Risikobeziehungen in den bislang verfügbaren epidemiologischen Studien zu den als humankanzerogen eingestuften aromatischen Aminen nicht zu entnehmen sind und insoweit noch keine "belastbaren" Dosis-Wirkungsbeziehungen in den entsprechenden Studien ermittelt werden konnten und eine schädliche Untergrenze oder Minimaldosis für diese Arbeitsstoffe weder bekannt ist noch eine Grenze, unterhalb der keine kanzerogene Wirkung der aromatischen Amine zu erwarten ist, sich auch nicht in dem amtlichen Merkblatt zur BK Nr. 1301 der Anlage 1 zur BKV (Bek. des BMA vom 12.06.1963, BArbBl. Fachteil Arbeitsschutz 1964, 129f) findet (s.a. Urteil des Eufach0000000034s vom 25.04.2007 L 2 U 148/05).
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Über eine Leistungspflicht der Beklagten aufgrund des Versicherungsfalles der Berufskrankheit Nr. 1301 der Anlage 1 zur BKV ist daher nicht zu entscheiden (s. auch BSG, Urteil vom 02.04.2009 B 2 U 30/07 R). - BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R
Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
In einem Urteil vom 11.03.2004 (L 3 U 1613/97) hat das Hessische Landessozialgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Erfahrungssatzes Nr. 5 des vom gerichtsärztlichen Sachverständigen bezeichneten Fachgespräches und der auch in der Arbeit von W., H. und B. bezeichneten Erfahrungssätze bestätigt wird, dass die Datenlage für aromatische Amine weder die Angabe einer sicheren Dosis noch die Ermittlung einer Dosis erlaubt, bei der sich das Normalrisiko an Blasenkrebs zu erkranken verdoppelt, wobei das Hessische LSG zutreffend darauf hinweist, dass ein entsprechendes Verdoppelungsrisiko für eine Berufskrankheit grundsätzlich auch gar nicht verlangt wird, sondern nur eine Gefährdung bzw. ein Erkrankungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung in "erheblich höherem Grade" (s.a. BSG, Urteil vom 23.03.1999 B 2 U 12/98 R). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Nach Rechtsprechung des BSG kann nicht allein schon aus dem Vorliegen einer beruflichen Exposition automatisch auf das Vorliegen der haftungsbegründenden Kausalität geschlossen werden, weil Art und Ausmaß der Einwirkungen nur ein Kriterium zur Beurteilung des Ursachenzusammenhanges sind und eine Gesamtbetrachtung der verschiedenen Beurteilungskriterien vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 02.04.2009 B 2 U 9/08 R unter Hinweis auf BSG vom 27.06.2006 B 2 U 20/04 R). - BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Die Voraussetzungen für eine echte Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG sind bei einem Streit um die genannten Leistungen nicht gegeben (BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 4/06 R). - BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88
Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
Zwischen der Anerkennung einer Berufskrankheit und der Gewährung der verschiedenen auf einer anerkannten Berufskrankheit beruhenden Leistungen ist jedoch zu unterscheiden (BSG vom 30.10.2007 a.a.0. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.07.1989, 2 RU 54/88 - SozR 2200 § 551 Nr. 35 unter Hinweis auf die Unterscheidung zwischen Versicherungsfall und Leistungsfall im SGB VII). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 289/09
BK 1301 - Blasenkrebs - Schlosser und Schweißer in der LKW-Reparatur in der DDR - …
Auszug aus SG Würzburg, 09.03.2015 - S 5 U 88/14
4-Aminobiphenyl kann als Rückstand bzw. Verunreinigung in Haarfärbemitteln zu einer umweltbedingten Belastung beitragen (s. Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.03.2012 L 3 U 289/09 unter Hinweis auf Weiß, Henry und Brüning in Arbeitsmedizin Sozialmedizin Heft 25 von 5/2010 S. 222).