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   OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04   

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https://dejure.org/2005,23002
OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04 (https://dejure.org/2005,23002)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.04.2005 - 5 U 880/04 (https://dejure.org/2005,23002)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. April 2005 - 5 U 880/04 (https://dejure.org/2005,23002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Lesbarkeit des Vertragsformulars; Berücksichtigung der Kosten der Restschuldversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 25/89

    "Erneute Vernehmung"; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
    Eine erneute Vernehmung des Zeugen in der Berufungsinstanz zu diesem Punkt war nicht veranlasst (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 484 ff.; 1984, 2629 f.; 1991, 1183).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
    Eine erneute Vernehmung des Zeugen in der Berufungsinstanz zu diesem Punkt war nicht veranlasst (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 484 ff.; 1984, 2629 f.; 1991, 1183).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
    Eine erneute Vernehmung des Zeugen in der Berufungsinstanz zu diesem Punkt war nicht veranlasst (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 484 ff.; 1984, 2629 f.; 1991, 1183).
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
    Für sie trägt der Kreditgeber die Beweislast (BGH, WM 1996, S. 1146 ; OLG Karlsruhe, WM 1997, S. 1340).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 24 U 81/94
    Auszug aus OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
    Es ist umstritten, ob auf die Einhaltung des § 498 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Einzelfall verzichtet werden kann (dagegen: Münchener Kommentar-Habersack, § 498 ABGB, Rn. 17; Soergel-Häuser, § 12 VerbrKrG , Rn. 12; Bülow, § 498 , Rn. 26; dafür OLG Düsseldorf, WM 1995, S. 1530, 1532; von Westphalen-Emmerich-von Rottenburg, § 12 VerbrKrG , Rn. 51).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Ob den Klägern - wie sie unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BGH (Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 156/01, BGHZ 149, 302, 311; Tz. 23 zitiert nach juris; BGH Urt. v. 20.01.2009 - XI ZR 487/07, Tz. 25 zitiert nach juris), des OLG Brandenburg (Beschl. v. 05.7.2006 - 3 W 39/06, OLGReport 2006, 689) und des Thüringer OLG (Urt. v. 19.4.2005 - 5 U 880/04) meinen -, wenn die Bank die verlangte Neuberechnung verweigert, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber weiteren Raten zustünde, das auch ein Kündigungsrecht ausschließen würde, kann dahinstehen, da weder ein Neuberechnungsanspruch nach § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG noch weitere monatliche Raten streitgegenständlich sind.
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