Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 01.04.2003 | OLG Hamburg, 15.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5552
OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,5552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen auf die Erstattung der Aufwendungen für 20 Sitzungen pro Kalenderjahr im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle tariflicher Bedingungen einer gesetzlichen Krankenkasse

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AVB § 4 Nr. 1; ; AVB § 4 Nr. 2.2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AGBG § 9
    Wirksame Begrenzung des Versicherungsschutzes bei psychotherapeutischen Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychisch gesund in 20 Therapie-Sitzungen? - Streit um Tarifbedingungen einer privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 305c Abs. 1 § 307; AGBG § 3 § 9
    Wirksamkeit formularmäßiger Versicherungsschutz-Begrenzung für Psychotherapie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 899
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Wann eine Tarifbedingung der in Rede stehenden Art einer Inhaltskontrolle nach dieser Vorschrift (nicht) standhält, ist durch BGH VersR 1999, 748 grundsätzlich geklärt.
  • OLG Oldenburg, 26.09.2001 - 2 U 171/01

    Krankenversicherung; Krankheitskosten; Krankengeldtageversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Daraus wird deutlich, dass eine Leistungsbeschränkung gerade im Bereich der Psychotherapie grundsätzlich zulässig ist (so auch OLG Karlsruhe Recht und Schaden 1999, 292; OLG Oldenburg VersR 2002, 696 - Zulässigkeit einer Begrenzung auf 30 Behandlungen pro Jahr).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Erst recht kann es für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nach von ihm zu fordernder (vgl. BGH VersR 93, 957, 958) Durchsicht der dem Krankenversicherungsvertrag hier zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen und unter Berücksichtigung des daraus erkennbaren Sinnzusammenhangs nicht überraschend sein, dass in den Tarifbedingungen eine Leistungseinschränkung für die ambulante psychotherapeutische Behandlung statuiert ist.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Sie meint unter Bezugnahme auf BGH MDR 1999/1065 f. = VersR 1999, 745 = NJW 1999, 3411, dass die im Tarif GB für ambulante psychotherapeutische Behandlungen bestimmte Beschränkung auf die Erstattung der Aufwendungen für 20 Sitzungen pro Kalenderjahr wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam sei, denn sie gefährde die Erreichung des Vertragszwecks.
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2003 - 5 U 89/01
    Die Grenze zur Wirksamkeit ist erreicht, wenn der mit dem Abschluss einer Krankenversicherung in der hier betroffenen Ausgestaltung verfolgte Vertragszweck, nämlich die Abdeckung des Kostenrisikos, das durch die notwendige Behandlung von Krankheiten einschließlich psychotherapeutischer Behandlungen entsteht, dadurch im Kern gefährdet ist, dass in den Tarifbedingungen eine Leistungsbeschränkung niedergelegt wird, die bezogen auf eine bestimmte Behandlungsart praktisch einen Leistungsausschluss bewirkt, so dass der Vertrag ausgehöhlt und letztlich zwecklos wird (vgl. auch BGH VersR 01, 576).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 20 U 100/03

    Krankenversicherung: wirksame Klauseln über Versicherungsschutz-Beschränkung auf

    Außerdem gibt es private Krankenversicherungsverträge, nach welchen der Versicherer die Kosten einer Behandlung durch nichtärztliche Psychotherapeuten übernimmt; auch dadurch sind die ärztlichen Psychotherapeuten entlastet (vgl. nur OLG Köln, VersR 2003, 899).

    Dem entspricht es, dass andere Krankenversicherer nur eine begrenzte Stundenzahl psychotherapeutischer Behandlung erstatten (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr wirksam; OLG Oldenburg, VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Sitzungen pro Jahr wirksam; vgl. ferner BGH, VersR 1999, 745: Begrenzung auf 30 Sitzungen während der Vertragsdauer unwirksam).

  • OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 169/03

    Auswirkung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) auf das privatrechtliche

    Entsprechend ist anerkannt, dass Regelungen, die den Umfang psychotherapeutischer Behandlung begrenzen, wirksam sind (vgl. etwa OLG Karlsruhe, a. a. O.: 30 Sitzungen ambulanter Psychotherapie pro Jahr; OLG Köln VersR 2003, 899: Begrenzung auf 20 Sitzungen pro Jahr; OLG Oldenburg VersR 2002, 696: Erfordernis der Veranlassung durch einen Arzt und Begrenzung auf 30 Stunden pro Jahr; LG Verden VersR 2002, 836: zusätzliche Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Psychotherapeuten; AG Hamburg r + s 2002, 77 und LG Dortmund, a. a. O., 78: vorherige schriftliche Leistungszusage erforderlich; anders BGH VersR 1999, 745: 30 Behandlungsstunden pro Vertragsdauer).
  • OLG Koblenz, 15.06.2007 - 10 U 770/06

    Private Krankenversicherung: Leistungsbeschränkung für eine psychotherapeutische

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln (VersR 2003, 899) der Auffassung, dass auch eine Begrenzung auf 20 Stunden die Rechte des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag nicht unangemessen einschränkt.
  • LG Berlin, 07.10.2003 - 7 S 36/03

    Wirksame Begrenzung des Versicherungsschutzes bei psychotherapeutischen

    Die Klausel benachteiligt die Kl. insbesondere nicht unangemessen i. S. v. § 9 AGBG bzw. § 307 BGB (so im Ergebnis z. B. auch OLG Karlsruhe r+s 1999, 292 [wirksame Leistungsbeschränkung für ambulante psychotherapeutische Behandlungen auf jährlich 30 Sitzungen], OLG Oldenburg VersR 2002, 696 [wirksame Leistungsbeschränkung auf jährlich 30 Sitzungen für psychotherapeutische Behandlungen]; OLG Köln VersR 2003, 899 [wirksame Beschränkung auf 20.
  • LG Köln, 07.01.2004 - 23 S 68/03

    Klausel über Kostenzuschuss bei Behandlung durch einen Diplompsychologen nur nach

    Dagegen werden Klauseln, die Leistungsbeschränkungen für die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr vorsehen, als zulässig erachtet (vgl. BGH, r+s 99, 253; OLG Karlsruhe r+s 99, 292; OLH Köln, VersR 03, 899; OLG Hamm, Urteil vom 6.8.2003 ? 20 U 100/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 5 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,35995
OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,35995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.04.2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,35995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. April 2003 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2003,35995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,35995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06

    Insolvenzverfahren; Garantie: Statthaftigkeit des

    Die Klage blieb bislang überwiegend erfolglos; sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das Oberlandesgericht bejahten in ihren Entscheidungen vom 28.02.2001 (3-9 O 152/98) und 01.04.2003 (5 U 89/01 - Bl. 46 ff Bd. III d.A.) insbesondere die Wirksamkeit der Generalmietverträge.

    Zudem hat die G/H bereits Anfang Dezember 2002 im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem OLG in der Sache 5 U 89/01 ausdrücklich erklärt, keine weiteren Zahlungen mehr erbringen zu wollen, so dass eine Mahnung auch nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich war.

    Soweit der Beklagte die Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Inanspruchnahme bzw. des Feststellungsbegehrens jedenfalls in erster Instanz u. a. mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 01.04.2003 (5 U 89/01) begründet hat, weil das OLG festgestellt habe, dass eine Freistellungsverpflichtung gegenüber der F wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht bestehe, verkennt der Beklagte den Inhalt dieser Entscheidung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14041
OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 5 U 89/01 (https://dejure.org/2002,14041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Ansprüche nach dem Markengesetz (MarkenG) ; Kennzeichenschutz gemäß § 5 Abs.2 des Markengesetzes (MarkenG ) bzgl. eines Firmenbestandteils "Windel"; Markenrechtlicher Schutz nach § 4 Nr.1des Markengesetzes (MarkenG) an den eingetragenen drei Wortmarken "Windel" , ...

  • Judicialis

    MarkenG § 4; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 4 § 5 § 14 § 15

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das MarkenG in seinem Anwendungsbereich als abschließende, spezialgeesetzliche Regelung anzusehen ( BGH WRP 98, 1181,1182 "MacDog" ).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    So hatte z.B. in der von der Klägerin zitierten Entscheidung "Astro Boy/Boy" des Bundespatentgerichts ( GRUR 2002, 345 ) der Inhaber der Marke "Boy" Radiogeräte verschiedener Typen unter den Bezeichnungen "Concert-Boy", "Music-Boy", "Ocean-Boy", "Prima-Boy" und "Yacht-Boy" vertrieben.
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    Sie macht jedoch selbst nicht geltend - und dies ist auch den überreichten Katalogen nicht zu entnehmen -, dass sie eine Serie mit dem Stammbestandteil "Windel" gebildet habe oder dass der Verkehr den Begriff "Windel" überhaupt als geeignet für die Bildung einer Zeichenserie ansehen wird ( siehe dazu zuletzt BGH-Urt. vom 22.11.2001 "BIG", I ZR 111/99 ).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 174/78

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Blickfangmäßige

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2002 - 5 U 89/01
    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Biene Maja" ( BGH GRUR 81, 277 ) in der Verwendung der Bezeichnung "Biene Maja" mit dem blickfangmäßig herausgestellten Wort "Maja" in Verbindung mit der aus der TV-Serie bekannten Comic-Figur auf einer Verpackung für Süßigkeiten einen zeichenmäßigen Gebrauch des Wortes "Maja" bejaht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht