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   OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02   

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https://dejure.org/2006,17081
OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02 (https://dejure.org/2006,17081)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 5 U 89/02 (https://dejure.org/2006,17081)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 5 U 89/02 (https://dejure.org/2006,17081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ankauf oder auf Bestellung eines Erbbaurechtes an einem Grundstück; Hinreichend substantiierte Darlegung einer Investitionsmaßnahme "Errichtung der Kelleraußentreppe" im erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Vorbringen; Ausstattung des Dachgeschosses des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SachenRBerG § 9 Abs. 1 Ziff. 4; ; SachenRBerG § ... 12; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Nr. 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 3; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 5; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 6; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 7; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 32; ; SachenRBerG § 38; ; SachenRBerG §§ 43 ff.; ; SachenRBerG § 61; ; SachenRBerG § 65; ; SachenRBerG § 108; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 n. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; EGBGB § 26 Nr. 5; ; EGBGB Art. 232 § 1 a; ; WertV § 7; ; WertV § 21; ; WertV § 22; ; WertV § 23; ; WertV § 23 Abs. 1 Satz 2; ; WertV § 24; ; WertV § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Nutzers wegen Investitionen in ein Gebäude nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98

    Berechnung der Investitionen des Nutzers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02
    Maßgeblich ist aber nicht der heutige Wert, sondern der Wert zu den maßgeblichen Wertermittlungsstichtagen (BGH Urteil vom 4.3.2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht WuM 2006, S. 265; vgl. Brandenburgisches OLG in VIZ 2001, S. 509 ff.).

    Auch bei der am Wortlaut der Vorschrift orientierten Auslegung (so der Senat im Urteil vom 01.03.2001 - 5 U 215/98 - ViZ 2001, 509 (512)), erreichen die nach § 12 Abs. 2 SachenRBerG zu berücksichtigenden Investitionen des Nutzers nicht die Hälfte des Sachwertes des Gebäudes zu irgendeinem der Stichtage.

    Deshalb sollte den nachgewiesenen Investitionen eine an der Abschreibung für Abnutzung aus dem Steuerrecht ausgerichtete Investitionspauschale hinzugerechnet werden (BGH Urteil vom 20. März 2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (268); Senat in VIZ 2001 S. 509, 513).

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02
    Maßgeblich ist aber nicht der heutige Wert, sondern der Wert zu den maßgeblichen Wertermittlungsstichtagen (BGH Urteil vom 4.3.2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht WuM 2006, S. 265; vgl. Brandenburgisches OLG in VIZ 2001, S. 509 ff.).

    Dabei ist bei der Ermittlung des Restwertes früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zu Grunde zu legen (BGH-Urteil vom 24. März 2006 - V ZR 19/05, veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (Bl. 267)).

    Deshalb sollte den nachgewiesenen Investitionen eine an der Abschreibung für Abnutzung aus dem Steuerrecht ausgerichtete Investitionspauschale hinzugerechnet werden (BGH Urteil vom 20. März 2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (268); Senat in VIZ 2001 S. 509, 513).

  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 29/02
    Auch die in diesen Aufsichtsratssitzungen vom 6. September und 4. Oktober 2001 gefassten Zustimmungsbeschlüsse werden nunmehr im vorliegenden Verfahren von den Klägern beanstandet (ebenso wie eine weitere gleichlautende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Beklagten aus einer 4, diesen Themenkreis betreffenden Aufsichtsratssitzung vom 4. Dezember 2001 von ihnen in einem weiteren anhängig gemachten Verfahren - LG Lübeck 11 O 6/02 = OLG Schleswig 5 U 89/02 - angegriffen wird).
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