Weitere Entscheidung unten: KG, 17.01.2014

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13   

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https://dejure.org/2014,47745
OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,47745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.07.2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,47745)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,47745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    UZVB § 3 Abs. 2 Buchst. h

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung für Folgen einer Heilbehandlung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Risikoausschluss Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 08 Nr. 5.2.3
    Risikoausschluss für "Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen" greift auch bei Verursachung durch Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    UZVB § 3 Abs. 2 Buchst. h
    Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung für Folgen einer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.05.2015)

    Versicherer nicht zuständig für Arztfehler

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Private Unfallzusatzversicherung: Risikoausschluss für Heilmaßnahmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versicherungsschutz durch Unfallzusatzversicherung bei Beinamputation aufgrund Risikoausschlussklausel - Risikoausschlussklausel schließt Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UZVB § 3 Abs. 2 Buchst. h
    Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung für Folgen einer Heilbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 12 U 202/00

    Versicherungsrecht; Anspruch aus einer Unfallversicherung ; Behandlungen durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    Das ist vom Versicherer ersichtlich nicht gewollt und für den durchschnittlichen, verständigen Versicherungsnehmer bei sachgerechter Auslegung des Wortlauts und Würdigung der offensichtlichen Zielrichtung der Klausel auch ohne weiteres erkennbar (wie hier OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    Das gilt auch dann, wenn das Versehen ein grob fahrlässiges gewesen sein sollte (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

  • OLG Hamm, 04.05.1979 - 20 U 14/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    Das ist vom Versicherer ersichtlich nicht gewollt und für den durchschnittlichen, verständigen Versicherungsnehmer bei sachgerechter Auslegung des Wortlauts und Würdigung der offensichtlichen Zielrichtung der Klausel auch ohne weiteres erkennbar (wie hier OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    Das gilt auch dann, wenn das Versehen ein grob fahrlässiges gewesen sein sollte (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Die Klausel ist rechtlich unbedenklich (siehe OLG Celle, VersR 2010, 803).

    Besteht zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall ein nur zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, kommt der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer muss leisten (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82; BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

  • OLG Schleswig, 18.02.1999 - 16 U 77/98

    Leistungsausschluss gem. § 2 II Nr. 2 AUB 88 bei ärztlichem Eingriff ohne

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Das Verletzen der Beckenarterie beim Einsetzen der Stentprothese im Rahmen der Operation vom 5.12.2011 war demnach ein bedingungsgemäßer Unfall (vgl. für einen ähnlichen Fall - Verletzung der Venenwand bei einer Herzkatheteruntersuchung - OLG Schleswig, VersR 2003, 587).

    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

    (b) Nach Maßgabe dieser Grundsätze besteht für den vorliegenden Fall kein Zweifel am Ausschluss des Versicherungsschutzes gemäß § 3 Abs. 2 h BUZV (siehe für einen vergleichbaren Fall einer Gefäßschädigung [bei einer Herzkatheteruntersuchung], OLG Schleswig, VersR 2003, 587).

  • BGH, 21.09.1988 - IVa ZR 44/87

    Umfang des Haftungsausschlusses für Schäden durch Heilmaßnahmen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Besteht zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall ein nur zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, kommt der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer muss leisten (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82; BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

    Den Fällen, in denen die Rechtsprechung Schäden als nur bei Gelegenheit einer Heilmaßnahme eingetreten gewertet hat - etwa Verletzungen beim Ausrutschen in einer Arztpraxis (BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546) oder Verbrühungen durch das Umfallen eines Gefäßes mit heißer Inhalationsflüssigkeit (Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956) -, ist der hiesige Sachverhalt nicht zu vergleichen.

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 5 U 508/95

    Feststellung der Invalidität bei Hautverbrühung eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Besteht zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall ein nur zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, kommt der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer muss leisten (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82; BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

    Den Fällen, in denen die Rechtsprechung Schäden als nur bei Gelegenheit einer Heilmaßnahme eingetreten gewertet hat - etwa Verletzungen beim Ausrutschen in einer Arztpraxis (BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546) oder Verbrühungen durch das Umfallen eines Gefäßes mit heißer Inhalationsflüssigkeit (Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956) -, ist der hiesige Sachverhalt nicht zu vergleichen.

  • OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05

    Unfallversicherung: Versicherungsschutz für den durch Einatmen von Hustensaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13
    Besteht zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall ein nur zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, kommt der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer muss leisten (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82; BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

  • OLG Koblenz, 08.03.2016 - 10 U 1361/15

    Invaliditätsentschädigung in der privaten Unfallversicherung: Leistungsausschluss

    Ist die Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung bedingungsgemäß ausgeschlossen, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt, so kommt es darauf an, ob der Tod adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.07.2014 - 5 U 89/13 -, juris).

    Bestehe zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall nur ein zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, komme der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer müsse leisten (Saarl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.07.2014 - 5 U 89/13 -, juris).

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Rechtsprechung
   KG, 17.01.2014 - 5 U 89/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1273
KG, 17.01.2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,1273)
KG, Entscheidung vom 17.01.2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,1273)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 5 U 89/13 (https://dejure.org/2014,1273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eine Werbung mit einem (erläutertem) "Apothekenverkaufspreis" für rezeptfreie Arzneimittel ist irreführend, da unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers suggeriert wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit AVP ( Apothekenverkaufspreis ) wettbewerbswidrig - Preisgegenüberstellung mit AVP bei rezeptfreien apothekenpflichtigen Arzneimittel (OTC-Produkte) unzulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Zur Täuschung geeignet

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Zulässigkeit der Bezugnahme auf einen AVP bei der Preiswerbung einer Apotheke

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kammergericht untersagt Werbung mit Apothekenverkaufspreis

  • heldt-zuelch.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Werbung mit AVP in Apotheken

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Apothekenverkaufspreis für rezeptfreie apothekenpflichtige Arznei soll im Einzelfall wettbewerbswidriges Verhalten darstellen können.

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 22.01.2015 - 2 U 110/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit einem Preisnachlass

    aa) (1) Die Auffassung des Landgerichts, der angesprochene Verbraucher gehe davon aus, bei dem gegenübergestellten gestrichenen Preis handele es sich um eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung, trifft allerdings nicht zu (a. A. für Bezugnahme unter Verwendung des Kürzels "AVP": KG, Urt. v. 17.01.2014 - 5 U 89/13, WRP 2014, 323 u. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.03.2014 - 6 U 237/12, WRP 2014, 722).
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