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   OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 90/06   

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OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 90/06 (https://dejure.org/2007,28034)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 5 U 90/06 (https://dejure.org/2007,28034)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 5 U 90/06 (https://dejure.org/2007,28034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt wegen Vertragsverletzung und eigene Vertragstreue des Rücktretenden; Auslegung einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 320; ; BGB § ... 320 Abs. 1; ; BGB § 322; ; BGB § 322 Abs. 1; ; BGB §§ 346 ff.; ; BGB § 346 Satz 1; ; BGB § 348; ; BGB § 349; ; BGB § 985; ; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 90/06
    Wie das Landgericht zutreffend ausführt, ist ein Vertragspartner nur dann zum Rücktritt wegen der Vertragsverletzung des anderen Vertragspartners berechtigt, wenn der Zurücktretende selbst vertragstreu ist (vgl. BGH MDR 1967, 826; NJW 1985, 266, 267).

    Dies gilt für die Einhaltung solcher Pflichten, die für die beiderseits zu erbringenden Leistungen von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1985, 266, 267).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 60/16

    Trocken heißt trocken!

    Im Streitfall hat die Klägerin mit ihrer Klage, die unter anderem auf Rückzahlung des an die Beklagte gezahlten Werklohns gerichtet ist, nach dem insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont unzweideutig ihrem Willen Ausdruck verliehen, dass sie nicht mehr an den Werkvertrag gebunden sein will (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2014, Az.: 22 U 2/14; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 1. März 2007, Az.: 5 U 90/06).
  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 22 U 2/14
    Eine weitere, konkludente Rücktrittserklärung der Kläger gemäß § 349 BGB ist in der Klageerhebung zu sehen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 01.03.2007 - 5 U 90/06).
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   KG, 22.05.2009 - 5 U 90/06   

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