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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-5 U 92/07   

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OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I-5 U 92/07 (https://dejure.org/2009,2575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers wegen Aufrechnung mit Gegenforderungen; Formale Anforderungen an die Einlegung einer Anschlussberufung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten; ...

  • Judicialis

    ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § ... 524; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254; ; BGB § 320; ; BGB § 631 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 641 Abs. 1 Satz 3 n.F.; ; VOB/B § 2; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 4 Nr. 7 Satz 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 12 Nr. 5; ; VOB/B § 16 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Vergütungsklage des Werkunternehmers wegen Aufrechnung mit Gegenforderungen; Formale Anforderungen an die Einlegung einer Anschlussberufung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Ersatz von Fremdnachbesserungskosten vor Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Selbstvornahme vor Auftragsentziehung? (IBR 2010, 18)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baumängel: Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig? (IBR 2009, 1381)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klageabweisung aufgrund Aufrechnung: Rechtskraft der Klageforderung (IBR 2010, 1095)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1355
  • BauR 2010, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten kann der Auftraggeber regelmäßig nicht verlangen, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15-05-1986 - VII ZR 176/85 - NJW-RR 1986, 1148; Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997; Oppler in Ingenstau/Korbion VOB/B , 15. Aufl. 2004, Rz. 62 zu § 4 Nr. 7 m.w. N.).

    Ohne Entziehung des Auftrages steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kostenvorschuss oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten dann zu, wenn der Auftragnehmer endgültig und ernsthaft die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Die Überwälzung eines solchen abtrennbaren Teil des Streitstoffs setzt die Einlegung eines Rechtsmittels (oder eines Anschlussrechtsmittels) durch die beschwerte Partei voraus (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.11.1989, V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 449; Urteil vom 26.10.1994, VIII ZR 150/93, NJW-RR 1995, 240, 242).

    Ein Anschlussrechtsmittel muss zwar nicht als solches bezeichnet werden; jedoch muss klar und eindeutig der Wille des Berufungsgegners zum Ausdruck kommen, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1989, NJW 1990, 447, 449).

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten kann der Auftraggeber regelmäßig nicht verlangen, bevor er dem Auftragnehmer den Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15-05-1986 - VII ZR 176/85 - NJW-RR 1986, 1148; Urteil vom 20.04.2000, VII ZR 164/99, NJW 2000, 2997; Oppler in Ingenstau/Korbion VOB/B , 15. Aufl. 2004, Rz. 62 zu § 4 Nr. 7 m.w. N.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Der BGH hat mit Urteil vom 11.05.2005 - VII ZR 146/04 - NJW 2006, 2475f. seine frühere Rechtsprechung, wonach das infolge vorzeitiger Vertragsbeendigung unfertige Werk keiner Abnahme bedarf, um die Vergütung fällig werden lassen, aufgegeben und vertritt nunmehr die Auffassung, dass jedenfalls grundsätzlich auch nach Kündigung eines Bauvertrages die Werklohnforderung erst mit Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig werde.
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Der Beklagten kann zugestanden werden, dass bei der Auslegung von Prozesserklärungen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Partei mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.102006, V ZB 91/06, NJW 2007, 769f).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ZR 150/93

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten gegen einen in erster Instanz zuerkannten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Die Überwälzung eines solchen abtrennbaren Teil des Streitstoffs setzt die Einlegung eines Rechtsmittels (oder eines Anschlussrechtsmittels) durch die beschwerte Partei voraus (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 03.11.1989, V ZR 143/87, NJW 1990, 447, 449; Urteil vom 26.10.1994, VIII ZR 150/93, NJW-RR 1995, 240, 242).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Wie vom BGH in der o.a. angeführten Entscheidung (ebenso BGH, Urteil vom 11.05.1995, I ZR 86/03, NJW-RR 1995, 1119, 1120 unter III.; auch BVerwG, Beschluss vom 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58) betont worden ist, muss aus dem Schriftsatz - der Berufungserwiderung - zweifelsfrei hervorgehen, dass der Rechtsmittelbeklagte sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte nicht verpflichtet gesehen, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5, 6 /95, NJW-RR 1996, 572f).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Beim Auftreten von Mängeln ist es eine typische, unmittelbare Folge, einen Gutachter mit der Feststellung von deren Ursache und Ausmaß zu beauftragen, um Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu verlangen (vgl BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4/95, NJW-RR 1998, 1027).
  • BVerwG, 05.09.1994 - 11 B 78.94

    Erkennbarkeit einer unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 U 92/07
    Wie vom BGH in der o.a. angeführten Entscheidung (ebenso BGH, Urteil vom 11.05.1995, I ZR 86/03, NJW-RR 1995, 1119, 1120 unter III.; auch BVerwG, Beschluss vom 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58) betont worden ist, muss aus dem Schriftsatz - der Berufungserwiderung - zweifelsfrei hervorgehen, dass der Rechtsmittelbeklagte sich durch das vorinstanzliche Urteil beschwert fühlt und deshalb einen Angriff vortragen will, der den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitert.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Der Unterschied zwischen einem Privatgutachten und einem gerichtlichen Gutachten in einem selbständigen Beweisverfahren ist beweismäßig nicht so erheblich, dass eine Partei grundsätzlich verpflichtet wäre, anstelle der Einholung eines Privatgutachtens ein selbständiges Beweisverfahren anzustrengen, zumal sich später das Gericht der Hauptsache immer - wie auch hier erfolgt - mit dem Ergebnis eines Privatgutachtens im Einzelnen auseinandersetzen muss und auch die Kosten der beiden Sicherungsmittel sich regelmäßig nicht erheblich unterscheiden (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 150, Rn 162 mwN in Fn 73; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009, 5 U 92/07, BauR 2010, 232; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95, BauR 1995, 883; Zöller-Greger, a.a.O., § 402, Rn 2/3/6c mwN).
  • OLG Köln, 06.08.2020 - 24 U 29/16

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Mehrkosten und Minderkosten; Anforderungen an

    Beim Auftreten von Mängeln ist es eine typische, unmittelbare Folge, einen Gutachter mit der Feststellung von deren Ursache und Ausmaß zu beauftragen, um Mängelbeseitigung und Schadensersatz zu verlangen (OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2009 - 5 U 92/07, BeckRS 2009, 27110).
  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Grundsätzlich sind die Kosten von Sachverständigengutachten erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung erforderlich war, um dem Auftraggeber über die eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009, Az. 5 U 92/07, Tz. 97 (juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6441
OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2008,6441)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2008,6441)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2008,6441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG

  • openjur.de

    § 14 MarkenG; § 12 UWG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "BAKELITE" Phenolharze; Bindung eines Senats als Verletzungsrichter an die Eintragung einer Marke i.S.d. Markengesetzes (MarkenG); Voraussetzungen für die Umwandlung einer Marke in ein ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    "Sumitomo Bakelite"; Voraussetzungen der Umwandlung eines markenrechtlich geschützten Begriffs in ein sachbeschreibendes Freizeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH WRP 06, 1227, 1230 - Malteserkreuz).

    Jenseits des Normalfalls, dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke als Ganzes wahrnimmt, und ungeachtet dessen, dass der Gesamteindruck von einem oder mehreren Bestandteilen einer komplexen Marke dominiert werden kann, ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass im Einzelfall eine ältere Marke, die von einem Dritten in einem zusammengesetzten Zeichen benutzt wird, das die Unternehmensbezeichnung dieses Dritten enthält, eine selbständig kennzeichnende Stellung in dem zusammengesetzten Zeichen behält, ohne aber darin den dominierenden Bestandteil zu bilden (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    In einem solchen Fall kann der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck das Publikum glauben machen, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, in welchem Fall das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen ist (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    Die Feststellung von Verwechslungsgefahr kann nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck von dem Teil des Zeichens, das die ältere Marke bildet, dominiert wird (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

    Vielmehr genügt für die Feststellung der Verwechslungsgefahr, dass das Publikum auf Grund der von der älteren Marke behaltenen selbständig kennzeichnenden Stellung auch den Inhaber dieser Marke mit der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen in Verbindung bringt, die von dem zusammengesetzten Zeichen erfasst werden (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Der Senat ist als Verletzungsrichter an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu versagen (BGH WRP 07, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 03, 436, 439 - Feldenkrais; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 02, 626, 627 - IMS; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

    Diese Bindung bezieht sich auf die Tatsache der Eintragung und die zu Grunde liegenden Feststellung zu den Eintragungsvoraussetzungen und - hindernissen, die bei der Eintragung eines Zeichens als Marke Prüfungsgegenstand sind (BGH WRP 07, 1090, 1093 - Pralinenform; BGH GRUR 05, 427, 428 - Lila-Schokolade; BGH GRUR 05, 1044, 1045 - Dentale Abformmasse; BGH GRUR 00, 888, 889 - MAG-LITE).

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Von einem freien Warennamen kann hingegen dann nicht gesprochen werden, solange ein rechtlich erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise, und seien es auch nur Personen, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb der betreffenden Ware befasst sind (RGZ 108, 12; RGZ 117, 414), oder ein Teil der Abnehmer (RGZ 110, 339, 341; RG GRUR 1938, 352), die Bezeichnung als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb auffasst (BGH GRUR 64, 458, 460 - Düssel; BGH GRUR 64, 82, 85 f - Lesering).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61

    Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Von einem freien Warennamen kann hingegen dann nicht gesprochen werden, solange ein rechtlich erheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise, und seien es auch nur Personen, die mit der Herstellung oder dem Vertrieb der betreffenden Ware befasst sind (RGZ 108, 12; RGZ 117, 414), oder ein Teil der Abnehmer (RGZ 110, 339, 341; RG GRUR 1938, 352), die Bezeichnung als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb auffasst (BGH GRUR 64, 458, 460 - Düssel; BGH GRUR 64, 82, 85 f - Lesering).
  • LG Düsseldorf, 17.10.1989 - 4 O 136/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Ein einzelner Zeichenbestandteil kann unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft aufweisen, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindruck weit gehend in den Hintergrund treten (BGH WRP 06, 92, 94 - coccodrillo; BGH GRUR 04, 778, 779 - URLAUB DIREKT; BGH WRP 03, 889, 890 - Goldbarren; BGH WRP 98, 756, 757 - Nitrangin; BGHZ 131, 122, 125 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 05, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH WRP 06, 1227, 1230 - Malteserkreuz).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Dem steht insbesondere nicht der Grundsatz entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des BGH bei Eingriffen in das Recht an einer Firmenbezeichnung das Unterlassungsgebot nur gegen den angegriffenen Firmennamen in seiner vollständigen Gestalt zu richten ist (BGH GRUR 97, 469, 470 - NetCom; BGH GRUR 81, 60, 64 - Sitex).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07
    Der Senat ist als Verletzungsrichter an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu versagen (BGH WRP 07, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 03, 436, 439 - Feldenkrais; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 02, 626, 627 - IMS; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

  • RG, 24.03.1925 - II 15/24

    1. Bedeutung der Ablehnung der Freizeicheneigenschaft durch das Patentamt für die

  • RG, 08.03.1910 - II 298/09

    Ausländisches Wortzeichen. Freier Warenname.

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • OLG Hamburg, 18.07.2002 - 3 U 65/02

    Zur Kennzeichnungskraft einer Marke für bestimmte Waren

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 112/03

    Kennzeichnende Verwendung eines Begriffs; Kennzeichnungskraft ungebräuchlicher

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 204/00

    "Goldbarren"; Verkehrsbedeutung einer aus einer dreidimensionalen Marke mit

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

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Rechtsprechung
   KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25291
KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
KG, Entscheidung vom 14.08.2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
KG, Entscheidung vom 14. August 2012 - 5 U 92/07 (https://dejure.org/2012,25291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Unlauterer Wettbewerb: Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahrer Angabe" bei einer irreführenden Selbstanpreisung des Namensgebers von Nahrungsergänzungsmitteln in einer Zeitungsanzeige

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels gegen schwerwiegende Erkrankungen durch den Hinweis auf das internationale ärztliche Renomee des Herstellers

  • bzaek.de

    Ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler - (ohne entsprechende tatsächliche Anerkennung in Wissenschaft und bei Patienten)

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigenwerbung eines populären Zellularmediziners ohne ärztlichen Praxisbezug und wissenschaftliches Renommee als "international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" ist irreführend

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04

    Wissenschaftliche Kritik macht nicht (automatisch) befangen!

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Mit weiterem Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2009 (Bl. III 104) hat der Senat Professor Dr. ... zum Sachverständigen ernannt, der sein schriftliches Gutachten am 28. Januar 2011 (Bl. III 169 ff) erstattet hat, und zwar im Wesentlichen unter Hinweis auf den Inhalt seines in dem Parallelverfahren der Parteien (5 U 23/04) am 5. Januar 2011 erstatteten Gutachtens (Inhalt: Bl. VI 4ff der Sachakte 5 U 23/04, die vorgelegen haben und Gegenstand auch des vorliegenden Rechtsstreits waren).

    Das Gutachten des Sachverständigen Prof. ... vom 28.1.2011 (Bl. III 169) nimmt Bezug auf das Gutachten vom 5.1.2011 im Parallelverfahren (Bl. VI 4 ff in 5 U 23/04) und kommt zu dem Ergebnis, der Beklagte bezeichne sich zu Unrecht als "international anerkannter Wissenschaftler".

    Deshalb gehöre zum Adjektiv "renommiert" auch eine gewisse Nachhaltigkeit in der konsequenten Bearbeitung eines größeren Problemkreises (Bl. VI 10 in 5 U 23/04).

    Wissenschaftliche Forschung setzt nach Auffassung des Sachverständigen ein reproduzierbares methodisches Vorgehen notwendig voraus, und zwar ebenso für nicht der so genannten Schulmedizin zuzurechnende Behandlungsansätze, weil ein solches Vorgehen ein zentrales Element einer rationalen Wissenschaft sei (Bl. VI 9 in 5 U 23/04).

    Darüber hinaus seien die Arbeiten methodisch eigenartig einfallslos, erschienen zum Teil ergebnisgerichtet geplant, weit gehend nur deskriptiv und trügen zur Aufklärung der mutmaßlichen Mechanismen der Wirkung der Mikronährstoffe wenig bei (Bl. VI 41 in 5 U 23/04).

    Dem vorliegenden Hauptsachenantrag Ziffer 1 steht die Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes in dem älteren Verfahren 5 U 23/04 nicht entgegen, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.

    Im Übrigen mag der vorliegende Unterlassungsantrag zwar ein Verbot fordern, das noch vom Kernbereich des Antrages im Verfahren 5 U 23/04 umfasst ist.

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine "geschäftliche Handlung" (anknüpfend an BGH, Urteil vom 27. Juni 2002, I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft und BGH, Urteil vom 13. Februar 2003, I ZR 41/00, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).(Rn.35).

    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Handelnden (BGH, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rdn. 21, m.w.N.; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rdn. 21).

    Ein erhebliches Indiz für eine geschäftliche Handlung kann gerade dann vorliegen, wenn die Handlung in bewusst irreführender Weise auf die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers Einfluss nimmt (vgl. BGH, GRUR 2003, 800, juris Rn. 21 - Schach-Computerkatalog; Köhler, a.a.O., § 2 UWG Rn. 51 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Die Aussage "ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" enthält einen hinreichenden Tatsachenkern, der einer Beweisaufnahme zugänglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2008, VI ZR 189/06, WRP 2008, 820 - namenloser Gutachter).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BVerfGE 85, 1, 17, 20f.; 90, 241, 248 f.; BGH, WRP 2008, 820 - Namenloser Sachverständiger, juris Rdn. 18).

    Wenn die Bezeichnung eines Gutachters als "namenlos" zu substanzarm sein soll (so BGH, WRP 2008, 820 - namenloser Gutachter, juris Rdn. 19), so soll dies - im Verhältnis zu dem im vorgenannten Rechtsstreit klagenden "Auftraggeber" des Gutachtens (Auftrag einer Aktiengesellschaft, deren Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender der Kläger war, zur Bewertung eines Unternehmenswertes, und zwar einer Fotosammlung) - daraus folgen, dass nicht der Kläger, sondern nur der Sachverständige negativ eingestuft und in dem dort streitgegenständlichen Artikel nur mittelbar eine Beziehung zum Kläger hergestellt werde, und zwar über dessen Verbindungen zur Aktiengesellschaft und eines kritisierten Wertanstiegs der Aktien in Folge des Sachverständigengutachtens.

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vergleiche hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm).(Rn.31).

    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

    Zwar darf die Teilhabe an Auseinandersetzungen über gesellschaftspolitische, etwa gesundheitspolitische Fragen einem Grundrechtsträger nicht deshalb erschwert werden, weil er sich in dem betreffenden Bereich selbst beruflich und wettbewerblich betätigt und er dies nicht verschweigt (BVerfG, Beschluss v. 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

    Dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit kann in diesen Fällen durch eine Abwägung innerhalb der jeweiligen wettbewerbsrechtlichen Verbotsnorm hinreichend Rechnung getragen werden (vergleiche BGH, 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragfestsetzung).(Rn.44).

    Das Gewicht der werbewirksamen Umstände tritt hier nicht so deutlich hinter ein sachliches Informationsinteresse zurück, dass - zum Schutz der Meinungsfreiheit - wettbewerbsrechtliche Ansprüche von vornherein ausgeschlossen werden müssten und es keiner weitergehenden Abwägungen im Rahmen der materiell-rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit - in Abwägung mit den wettbewerblich geschützten Interessen der Konkurrenten und der Verbraucher - bedürfte (vgl. auch BGHZ 180, 355, TZ. 17f - Festbetragsfestsetzung).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine mittelbare Förderung des Produktabsatzes im Sinne einer Aufmerksamkeitswerbung (Imagewerbung) genügt (BGH, GRUR 1995, 595, 596 - Kinderarbeit; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 UWG Rdn. 47, 50 m.w.N.; Senat, a.a.O., juris Rdn. 33; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

    Dem kann aber auch bei der Anwendung des § 5 UWG hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. etwa Urteil des Senats vom 14.9.2001, 5 U 42/01, in einem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien, und dort auch zum übrigen Text der Werbung außerhalb der gerahmten Informationen; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine mittelbare Förderung des Produktabsatzes im Sinne einer Aufmerksamkeitswerbung (Imagewerbung) genügt (BGH, GRUR 1995, 595, 596 - Kinderarbeit; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 UWG Rdn. 47, 50 m.w.N.; Senat, a.a.O., juris Rdn. 33; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

    Dem kann aber auch bei der Anwendung des § 5 UWG hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. etwa Urteil des Senats vom 14.9.2001, 5 U 42/01, in einem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien, und dort auch zum übrigen Text der Werbung außerhalb der gerahmten Informationen; vgl. auch BVerfG, GRUR 2001, 170, juris Rn. 42 - Benetton-Werbung I; GRUR 2003, 442, juris Rn. 24 - Benetton-Werbung II).

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine "geschäftliche Handlung" (anknüpfend an BGH, Urteil vom 27. Juni 2002, I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft und BGH, Urteil vom 13. Februar 2003, I ZR 41/00, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).(Rn.35).

    Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Handelnden (BGH, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rdn. 21, m.w.N.; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rdn. 21).

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vergleiche hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm).(Rn.31).

    Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vergleiche BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 2041/02, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell - und BVerfG, 12. Juli 2007, 1 BvR 99/03, GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm und BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).(Rn.37).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
    Auch insoweit obläge es aber darüber hinaus diesen, sich künftig eindeutig zu äußern (BVerfG, NJW 2006, 207 und 3769).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 106/89

    Königl.-Bayerische Weisse - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 42/01

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Ärztlicher Behandlungsfehler;

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2005 - L 6 U 141/04
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

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