Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 U 928/97 - 75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitszusatzrente ; Rücktritt vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 05.09.1997 - 14 O 287/93
- OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 U 928/97 - 75
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91
Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16
Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …
Sie steht mit seiner aufgrund zahlreicher anderer Fälle erworbenen Erfahrung im Einklang, wonach Beschwerden wie die hier vorliegenden und die dadurch bedingten Behandlungen auf dem Gebiet der Psyche regelmäßig schwer wiegen und erhebliche Auswirkungen auf die gesundheitliche Befindlichkeit des Betroffenen haben, weshalb vielfach auch angenommen wird, ihre Risikorelevanz liege "auf der Hand" (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2006 - 5 U 207/05 - 17, VersR 2006, 1482; Urteil vom 15. April 1998 - 5 U 928/97 - 75, RuS 2000, 432). - OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages …
Die Fragen (so unter Ziffer 1) sind auch sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung für den erfragten Zeitraum betrachten muss (…BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667;… Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, und vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75, RuS 2000, 432).Der Umstand, dass der Kläger zum Teil wesentlich länger zurückliegende, harmlosere und ausgeheilte Erkrankungen angegeben hat, war geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass es ansonsten zu keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger gekommen ist, und lässt deshalb nur den zwingenden Schluss zu, dass sich der Kläger der Gefahrerheblichkeit der verschwiegenen psychischen Erkrankung bewusst war und die Antragsfragen wissentlich falsch beantwortet hat (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97; OLG Köln, RuS 1992, 355; KG, VersR 1997, 94; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1250; siehe auch LG Berlin, RuS 2003, 253).
Ihre Gefahrerheblichkeit liegt auf der Hand (Senat, Urt. v. 15.4.1998, 5 U 928/97).
- OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05
Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG
Die Fragen sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig: Sie wollen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, erforschen und sonstige Anzeichen von Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten ermitteln, deren Diagnose unter Umständen zwar noch nicht feststeht, die er aber unschwer als mögliche, von ihm ernst zu nehmende Hinweise auf das Vorliegen einer nicht völlig unerheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung bzw. Störung betrachten muss (…BGH, NJW-RR 1994, S. 666, 667;… Senat, Urt. v. 12.10.2005, 5 U 31/05-04, vom 15.4.1998, 5 U 928/97-75). - OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12
Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger …
Eine Depression ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein offensichtlich gefahrerheblicher Umstand (OLG Saarbrücken r + s 2000, 432).