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   KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98   

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KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98 (https://dejure.org/2000,5097)
KG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 5 U 9327/98 (https://dejure.org/2000,5097)
KG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 5 U 9327/98 (https://dejure.org/2000,5097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz; Geschäftsbezeichnung; Firmierung; Schutzbereich; Franchise-Vertrag; Kennzeichnungskraft; Verkehrsgeltung

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Schutzbereichs einer franchisierten Geschäftsbezeichnung nach Wiedervereinigung

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 152; ; MarkenG § 153 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung des Schutzes einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung auf das Gebiet der Gebiet der ehemaligen Ostbezirke Berlins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    §§ 5 Abs, 2, 14 Abs. 2 u. 3, 152, 153 Abs. 2 MarkenG; Anl. I, Kap. III, Sachg. E, Abschn. II, Nr. 1 § 3 Abs. 1 EinigungsV
    Kennzeichnungsrecht/Erstreckung des räumlichen Schutzbereichs nach Herstellung der deutschen Einheit/Unterlassungsanspruch

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Didactica -, Erstreckung des Schutzbereichs einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung für ein Westberliner Unternehmen nach der Wiedervereinigung auch auf die ehemaligen Ostberliner Bezirke

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 16 O 203/98
  • KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Ein Unterlassungsanspruch kann demnach nicht verjähren, solange der Störungszustand andauert (BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova; BGH GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen).

    Für jede Fortsetzung eines unterbrochenen Geschäftsbetriebes gilt eine eigene Verjährungsfrist, ohne dass es auf den Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs ankäme (BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova; BGH GRUR 1992, 61, 63 - Preisvergleichsliste).

  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Sie setzt die Redlichkeit und Schutzwürdigkeit des Verletzers, die Benutzung des fremden Zeichens über eine gewisse Dauer, den Erwerb eines wertvollen Besitzstandes durch den Verletzer und eine längere Duldung des Verletzten voraus (BGH GRUR 1988, 776, 778 - PPC; Ingerl/ Rohnke a.a.O. § 21 Rdnr. 19; Fezer, Markenrecht, 2. Auflage MarkenG § 21 Rdnr. 24 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Daher konnte sich ein im jeweiligen ehemaligen Teil Deutschlands bestehender firmenrechtlicher Schutz aus § 16 Abs. 1 UWG a. F. auf das Hoheitsgebiet des vereinigten Deutschlands ab dem 3. Oktober 1990 erstrecken (BGH GRUR 1995, 754, 757 sub. c) - Altenburger Spielkartenfabrik).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Hinzu kommt, dass schlüssiger Vortrag der Beklagten zu einem schützenswerten, wertvollen Besitzstand gänzlich fehlt, nämlich im Hinblick auf den Grad der Bekanntheit der Kennzeichnung und den Umsatz der Firmen (vgl. BGH GRUR 1989, 449, 451 - Maritim; BGH GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 21 Rdnr. 26).
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Hinzu kommt, dass schlüssiger Vortrag der Beklagten zu einem schützenswerten, wertvollen Besitzstand gänzlich fehlt, nämlich im Hinblick auf den Grad der Bekanntheit der Kennzeichnung und den Umsatz der Firmen (vgl. BGH GRUR 1989, 449, 451 - Maritim; BGH GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG; Ingerl/Rohnke a.a.O. § 21 Rdnr. 26).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Ein Unterlassungsanspruch kann demnach nicht verjähren, solange der Störungszustand andauert (BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova; BGH GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Hinsichtlich des räumlichen Schutzbereichs ist allerdings nicht nur auf den seinerzeit (1987) von der Bezeichnung erfassten wirtschaftlichen Raum - hier der Westteil Berlins - abzustellen, sondern auch auf künftige Ausdehnungen, auf letztere aber nur soweit, als diese nach dem Geschäftsgegenstand überhaupt möglich waren (BGH GRUR 1985, 72, 73 - Consilia).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Aufgrund dieser Gestattung erlangte der Beklagte zu 1) nicht die Priorität der Kennzeichnung seines Vertragspartners (BGH GRUR 1993, 574 - Decker).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Erwirbt jemand ein bestehendes Unternehmen und verwendet er dessen Bezeichnung weiter, so kommt ihm die Priorität des Rechtsvorgängers zugute (BGH GRUR 1957, 25 - Hausbücherei).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98
    Für jede Fortsetzung eines unterbrochenen Geschäftsbetriebes gilt eine eigene Verjährungsfrist, ohne dass es auf den Gesichtspunkt des Fortsetzungszusammenhangs ankäme (BGH GRUR 1974, 99, 100 - Brünova; BGH GRUR 1992, 61, 63 - Preisvergleichsliste).
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