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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13   

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https://dejure.org/2015,22949
OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2015,22949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2015 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2015,22949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2015,22949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkündung eines Urteils, Abtretung eines Herausgabeanspruches

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkündung eines Urteils, Abtretung eines Herausgabeanspruches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verkündung einer nicht zuvor schriftlich niedergelegten Urteilsformel; Ersetzung der Übergabe bei der Übereignung durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.11.1968 - VIII ZR 189/66

    Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Hauptvermieter und Untermieter -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Allerdings verweist der Kläger (vgl. Bl. 101) - im Ausgangspunkt zu Recht, vgl. etwa BGH NJW 1969, 40, BGH NJW 1997, 729, Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Auflage 2015, § 398 Rdnr. 2 und 5 - darauf, dass eine Abtretung formfrei und stillschweigend bzw. konkludent vorgenommen werden und insbesondere im Kausalgeschäft mit enthalten sein könne (vgl. BGH a. a. O.).

    Weder ist hier die Abtretung im Kausalgeschäft stillschweigend mit enthalten (vgl. BGH NJW 1969, 40 ff.-dort Rdnr. 18 zitiert nach juris), noch wurden dem Kläger von seinem Vater Unterlagen zum Zwecke der Prozessführung gegen die Beklagte übergeben (vgl. BGH NJW 1997, 729 - dort Rdnr. 23 zitiert nach juris).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.11.1968 (vgl. BGH NJW 1969, 40 ff. - dort Rdnr. 18 zitiert nach juris) passt also hier nicht.

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Das Landgericht habe entgegen BGH NJW 1997, 729 f. die Anforderungen an die Darlegung einer Abtretung des Herausgabeanspruchs nicht nur in Widerspruch zur Aktenlage rechtswidrig verneint, sondern auch - entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung - überspannt.

    Allerdings verweist der Kläger (vgl. Bl. 101) - im Ausgangspunkt zu Recht, vgl. etwa BGH NJW 1969, 40, BGH NJW 1997, 729, Palandt-Grüneberg, BGB, 74. Auflage 2015, § 398 Rdnr. 2 und 5 - darauf, dass eine Abtretung formfrei und stillschweigend bzw. konkludent vorgenommen werden und insbesondere im Kausalgeschäft mit enthalten sein könne (vgl. BGH a. a. O.).

    Weder ist hier die Abtretung im Kausalgeschäft stillschweigend mit enthalten (vgl. BGH NJW 1969, 40 ff.-dort Rdnr. 18 zitiert nach juris), noch wurden dem Kläger von seinem Vater Unterlagen zum Zwecke der Prozessführung gegen die Beklagte übergeben (vgl. BGH NJW 1997, 729 - dort Rdnr. 23 zitiert nach juris).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Die Verlautbarung eines Urteils erfolgt grundsätzlich öffentlich im Anschluss an die mündliche Verhandlung oder in einem hierfür anberaumten Termin durch das Verlesen der Urteilsformel , §§ 310 Abs. 1 Satz 1, 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 173 Abs. 1 GVG (vgl. BGH NJW 2004, 2019 ff.).

    Wird ein § 310 Abs. 1 ZPO unterfallendes Urteil den Parteien an Verkündungs-Statt förmlich zugestellt, liegt deshalb kein Verstoß gegen unverzichtbare Formerfordernisse, sondern ein auf die Wahl der Verlautbarungsart beschränkter Verfahrensfehler vor (vgl. BGH NJW 2004, 2019 ff.; BGH NJW 2007, 3210 ff. und Zöller-Vollkommer a.a.O., § 310 ZPO, Rdn. 7).

  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 6/88

    Eigentumsvermutung für den unmittelbaren Eigenbesitzer - Widerlegung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Dann wird gem. § 1006 Abs. 1 BGB zugunsten der Beklagten vermutet, dass die Beklagte mit Erlangung des Besitzes an dem Gold Eigenbesitzerin geworden ist, unbedingtes Eigentum daran erworben hat und während der Besitzzeit auch Eigentümerin des Goldes geblieben ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1453).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZB 2/12

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pressevertreters: Aussage als Zeuge in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Vielmehr kann die Niederschrift der in erster Instanz protokollierten Zeugenaussage im Wege des Urkundenbeweises in den Prozess eingeführt werden (vgl. zum Ganzen: BGH NJW-RR 2013, 159 f; BGH NJW-RR 2011, 1079 f und Zöller-Greger, a.a.O., § 883 ZPO, Rdnr. 6 und § 373 ZPO, Rdnr. 9).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Es wird vermutet, dass der in § 1006 genannte Besitzer bei Erwerb des Besitzes Eigenbesitz begründete, dabei unbedingtes Eigentum erwarb und es während der Besitzzeit behielt (vgl. BGH NJW 2004, 217 und Palandt-Bassenge, 74. Aufl. 2015, § 1006 BGB, Rdn. 1 u. 4).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Vielmehr kann die Niederschrift der in erster Instanz protokollierten Zeugenaussage im Wege des Urkundenbeweises in den Prozess eingeführt werden (vgl. zum Ganzen: BGH NJW-RR 2013, 159 f; BGH NJW-RR 2011, 1079 f und Zöller-Greger, a.a.O., § 883 ZPO, Rdnr. 6 und § 373 ZPO, Rdnr. 9).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Ergibt die Prüfstrategie, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, so wird sie verworfen, und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (vgl. BGH NJW 1999, 2746 ff).
  • LG Bielefeld, 11.04.2013 - 6 O 600/11
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    die Beklagte wird dazu verurteilt, ihm vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen darüber, ob und in welchem Umfang in dem Rechtsstreit zu dem Geschäftszeichen 6 O 600/11 des Landgerichts Bielefeld der Beklagten in deren Eigenschaft als Prozesspartei anwaltliche Beratung durch den Sohn der Beklagten, Herrn Rechtsanwalt Dr. O2 mit Kanzleisitz in H, erteilt worden ist, sowie darüber hinaus, ob und welche Schriftsatzentwürfe in dem vorbezeichneten Rechtsstreit von dem vorbezeichneten Rechtsanwalt für die Beklagte persönlich bzw. für deren nach außen hin auftretende Prozessbevollmächtigte gefertigt bzw. vorbereitet worden sind;.
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13
    Da die Verkündung grundsätzlich durch Verlesung der Urteilsformel (§ 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO - Ausnahmen: § 311 Abs. 2 Satz 2 ZPO) zu erfolgen hat, muss zumindest diese Formel bei der Verkündung schriftlich vorliegen, wobei eine stenographische Niederlegung genügt und Unterschriften grundsätzlich nicht erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1999, 794 und Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 310, , Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • OLG Rostock, 24.03.2004 - 6 U 124/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines formell ordnungsgemäßen Urteils -

  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19

    Klageerzwingungsverfahren, neue Tatsachen, hinreichende Konkretisierung,

    Unabhängig davon, ob der Beschuldigte Ihre Mutter bzw. Ihre Eltern insbesondere in dem Rechtsstreit I-5 U 95/13 OLG Hamm beraten hat, ergibt sich ein Verdacht wegen Parteiverrats nicht.

    Soweit Sie dem Beschuldigten einen Parteiverrat (§ 356 StGB) vorwerfen, indem er im Zivilverfahren 6 O 600/11 LG Bielefeld bzw. im anschließenden Berufungsverfahren I-5 U 95/13 OLG Hamm sowohl Ihren Mandanten als auch die Beklagte, seine Mutter anwaltlich beraten habe, war dieser Vorwurf, worauf die Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits hingewiesen hat, Gegenstand des Verfahrens 126 Js 551/15 Staatsanwaltschaft Bielefeld.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 59/15

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume wegen

    Insoweit kann die Niederschrift der in erster Instanz protokollierten Zeugenaussage im Wege des Urkundenbeweises in den Prozess eingeführt werden (BGH v. 12.04.2011, VI ZB 31/10, Rn. 13, juris; OLG Hamm v. 22.06.2015, 5 U 95/13, Rn. 91, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 9 U 308/19

    Aufhebung und Zurückverweisung

    Und das Diktat der Urteilsformel auf Tonträger ist keine i.S.d. § 311 Abs. 2 ZPO hinreichende "schriftliche" Fixierung (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004 - 6 U 124/04, OLG-NL 2005, 279, 281; OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2015 - 5 U 95/13, MDR 2015, 1203, 1204).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13   

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https://dejure.org/2013,52639
OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2013,52639)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.12.2013 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2013,52639)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 5 U 95/13 (https://dejure.org/2013,52639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall an einer durch Verkehrszeichen geregelten Engstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13
    Auf den Vertrauensgrundsatz, der demjenigen regelmäßig nicht zugutekommt, der sich selbst über die Verkehrsregeln hinwegsetzt (BGH NZV 2004, 21, 22), kann sich die Klägerin dabei angesichts einer Vorfahrtsregelung durch die Verkehrszeichen 208 und 308, die im Interesse nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Leichtigkeit des (bevorrechtigten) Verkehrs klare Verhältnisse an einer Engstelle begründen sollen (vgl. BayObLG VRS 25, 365), nicht berufen.

    In dieser Weise handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NZV 2004, 21, 23 m.w.N.).

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13
    Im Übrigen begründet, worauf die Beklagten zutreffend hingewiesen haben, nach ständiger Rechtsprechung das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (OLG München Urt. v. 12.8.2011, Az. 10 U 3150/10, juris, Rn. 78 m.w.N.; vgl. auch BGH VRS 10, 213; Burmann/ Heß/Jahnke/Janker a.a.O. § 1 Rn. 60).
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13
    Grundsätzlich tritt bei Vorfahrtsverletzungen die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Kraftfahrzeugs zurück, so dass der Wartepflichtige in der Regel den gesamten Schaden zu tragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1959 - VI ZR 165/58 [BeckRS 1959, 31388208]; KG NZV 2003, 335).
  • BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13
    Grundsätzlich tritt bei Vorfahrtsverletzungen die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Kraftfahrzeugs zurück, so dass der Wartepflichtige in der Regel den gesamten Schaden zu tragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1959 - VI ZR 165/58 [BeckRS 1959, 31388208]; KG NZV 2003, 335).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13
    Die Abwägung ist auf Grund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH NZV 2010, 293, 294 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 12 U 18/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Linienbus und

    Das Verbot der Durchfahrt bei Gegenverkehr gemäß Verkehrszeichen 208 verpflichtet den Verkehrsteilnehmer zum Unterlassen des Befahrens einer Engstelle, wenn nicht gewiss ist, dass der Gegenverkehr nicht behindert wird (Hentschel/König/Dauer, a.a.O.; OLG Bamberg, Urt. v. 03.12.2013, Az.: 5 U 95/13).
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