Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.02.1990 - 5 U 96/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3541
OLG Oldenburg, 13.02.1990 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1990,3541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.02.1990 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1990,3541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1990,3541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    250000 DM bei schweren Hirnorgan- und Körperschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Lebenslange monatliche Rente; Schwere Hirnschädigung eines Kindes; Mittlere ärztliche Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Lebenslange monatliche Rente; Schwere Hirnschädigung eines Kindes; Mittlere ärztliche Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 26 U 28/98

    Schadenersatzansprüche der Hinterbliebenen bei tödlichem Bahnunfall einer

    Bei der Festsetzung eines angemessenen Entschädigungsbetrages gilt es zu berücksichtigen, dass ein Schmerzensgeld dem Geschädigten in erster Linie einen billigen Ausgleich für seine nicht vermögensrechtlichen Schäden bieten, aber ihm zugleich auch Genugtuung verschaffen soll (vgl. insoweit schon BGH, VersR 1955, 615; OLG Oldenburg, VersR 1992, 197).
  • OLG Nürnberg, 18.06.1993 - 8 U 569/91

    Beschwer des Klägers nach Änderung der Rechtsprechung zur Schmerzensgeldhöhe -

    Um diesen laufenden, immateriellen Schäden eine fortlaufende finanzielle Entschädigung gegenüberzustellen, ist eine Geldrente neben der einmaligen Zahlung gerechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg in VersR 1992/197 ff.; BGH a.a.O. S. 18; OLG Stuttgart in VersR 1989/972; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1993/156).
  • OLG Nürnberg, 19.12.1996 - 8 U 1795/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Um diesen ständigen, immateriellen Schäden eine fortlaufende finanzielle Entschädigung gegenüberzustellen, ist eine Geldrente neben der einmaligen Zahlung gerechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg VersR 1992/197 ff.; OLG Stuttgart VersR 1989/972; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993/156; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.01.1993, 8 U 569/91).
  • OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 60/92

    Nebenintervenient, Berufungsverzicht, Grundurteil, Teilurteil,

    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist ferner von Bedeutung, daß die Lebenserwartung die Klägerin eingeschränkt ist (vgl. BGH NJW 91, 1545; OLG Oldenburg VersR 92, 197), wenn der Sachverständige sich auch nicht in der Lage gesehen hat, dies annähernd zu quantifizieren.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7175
OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1989,7175)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1989 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1989,7175)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 5 U 96/89 (https://dejure.org/1989,7175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherstellung; Versicherungsnehmer; Neupreisentschädigung; Ersatzfahrzeug; Sicherstellung der Verwendung; Zahlungsklage; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 10; ZPO § 256

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

    Die Beklagte weist aber zu Recht darauf hin, dass der Anspruch auf Ersatz des Neuwertanteils entsprechend erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 280/99 -, VersR 2001, 326 f.; vgl. für die Neuwertspitze in der Kaskoversicherung: OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 - 5 U 96/89 -, RuS 1990, 44 f., Urteil vom 17.09.1992 - 5 U 46/92 -, VersR 1993, 603).
  • OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11

    Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem

    Der Annahme einer pflichtgemäßen Beratung steht nicht entgegen, dass der dortige Hinweis, es bestehe die Möglichkeit einer Feststellungsklage, unzutreffend sein dürfte (vgl. OLG Köln, Urteil 5 U 96/89, 5 U 46/92).
  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

    Der Tatrichter hat deshalb im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Verwendung der Neuwert-Entschädigung zur Wiederbeschaffung sichergestellt ist (vgl. BGH VersR 1986, 756 ; OLG Köln, RuS 1990, 45).
  • OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92

    Versicherung KfZ-Diebstahl Wiederauffinden Fristbeginn

    Der Senat hat schon in anderen Sachen entschieden (vgl. z.B.Urteil vom 21.12.1989 in r + s 1990, 44 f.), daß es sich bei dem Merkmal der Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs im Sinne von § 13 Abs. 10 AKB um eine Anspruchsvoraussetzung handelt, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Neupreisentschädigung schon dem Grunde nach nicht besteht.
  • OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20

    Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für

    Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).
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