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   OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19   

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https://dejure.org/2020,7295
OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19 (https://dejure.org/2020,7295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.01.2020 - 5 U 964/19 (https://dejure.org/2020,7295)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 5 U 964/19 (https://dejure.org/2020,7295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Bemessung des Streitwertes bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzpflicht; Bemessung; Ausgleich; Feststellung; Immaterieller Schaden; Zinsen; Zukunftsschaden; Schmerzensgeldbemessung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers / Feststellungsinteresse bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 722
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 25.04.2018 - 5 W 639/18

    Zulässiger Feststellungsantrag neben beziffertem (Teil-) Leistungsantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    Neben diesem bezifferten Leistungsantrag auf Schmerzensgeld, bei dessen Bemessung nur die bisher eingetretenen und erkennbaren Verletzungsfolgen Berücksichtigung finden sollen, ist ein Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden zulässig, wobei dieser Antrag dann nicht auf die nicht vorhersehbaren Schadensfolgen beschränkt ist, sondern jeglichen Zukunftsschaden, sei er vorhersehbar oder nicht, umfasst (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2018, Az. 5 W 639/18).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    Macht der Kläger nach diesen Grundsätzen nur einen Teilbetrag eines Schmerzensgeldes geltend und verlangt er bei der Bemessung der Anspruchshöhe nur die Berücksichtigung der Verletzungsfolgen, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten sind, ist eine hinreichende Individualisierbarkeit gewährleistet (BGH NJW 2004, 1243-1245).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1994 - 22 W 28/94

    Bindung des Gerichts bei mit Mindestvorstellungsbetrag angegebenem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    Entgegen der Ansicht der Berufung ist für die Bemessung des Streitwertes und damit auch für die Kostenentscheidung bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag der Betrag maßgeblich, den der Kläger als Mindestbetrag angegeben hat (OLGR Köln 1994, 284; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 955), hier also 5.000 EUR.
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    Da immaterielle Schäden in Geld überhaupt nicht unmittelbar messbar sind, müssen die durch Übereinkunft der Rechtsprechung bisher gewonnenen Maßstäbe in der Regel den Ausgangspunkt für die tatrichterlichen Erwägungen zur Schmerzensgeldbemessung bilden (BGH VersR 1970, 134).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    Das alleinige Abstellen auf den Ausgleichsgedanken ist unmöglich, weil immaterielle Schäden sich nie und Ausgleichsmöglichkeiten nur beschränkt in Geld ausdrücken lassen (grundlegend BGHZ 18, 149-168).
  • OLG München, 24.11.2017 - 10 U 952/17

    Schmerzensgeldbemessung unter Heranziehung von Schmerzensgeldtabellen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.01.2020 - 5 U 964/19
    In Schmerzensgeldtabellen erfasste "Vergleichsfälle" sind dabei im Rahmen des zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes als Orientierungsrahmen zu berücksichtigen, ohne dabei verbindliche Präjudizien zu sein (OLG München, Urteil vom 24. November 2017, Az. 10 U 952/17, juris Rn. 8, m.w.N.).
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