Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 29.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15614
OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2007,15614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Gebrauchtwagens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtfahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen hohen Kraftstoffmehrverbrauch

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Benzin-Mehrverbrauch bei einem GW als Mangel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhter Verbrauch - Gebrauchtwagenhändler haftet nicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler haftet nicht für erhöhten Spritverbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenhändler haftet nicht für erhöhten Spritverbrauch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2007 - 5 U 99/06
    Wich der Kraftstoffverbrauch eines Neufahrzeugs im "Euro-Mix" um weniger als 10 % von den Herstellerangaben ab, stellte dies unter Geltung des § 459 Abs. 1 Satz 2 a. F. eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwerts dar (BGH, NJW 1997, 2590).
  • AG Halle/Saale, 08.12.2011 - 93 C 2126/10

    Gebrauchtwagenkauf: Übermäßiger Ölverbrauch als Sachmangel

    Das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Naumburg vom 28. Juli 2007 (Az. 5 U 99/06) gibt für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts her, weil es dort um - angeblich oberhalb der Herstellerangaben liegenden - Treibstoffverbrauch ging.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06   

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https://dejure.org/2006,14681
OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2006,14681)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2006,14681)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 5 U 99/06 (https://dejure.org/2006,14681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Echter russischer Wodka" - Zur Reichweite und zum Umfang der Unterlassungsverpflichtungund zum Umfang der Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Einwirkung auf Dritte.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines nicht in Russland abgefüllten Wodkas mit den Merkmalen "echter russischer Wodka"; Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes durch die Bewerbung des Wodkas mit der Wendung "Moskovskaja - Der echte Russe"; Notwendigkeit einer Vertragsstrafe ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 339

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung eines Unternehmens für seine Vertriebspartner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Unternehmens für seine Vertriebspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 83/03

    Verstoß gegen vertraglich durch Vergleich vereinbartes Werbeverbot;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06
    Die Berufung der Beklagten hatte der Senat - mit Ausnahme einer geringfügigen Anpassung bei den Verzugszinsen - mit Urteil vom 17.12.03 zurückgewiesen (5 U 83/03).

    Dies ist dem Senat aus den zwischen den Parteien geführten Vorprozessen 416 O 167/02 und 416 O 5/03 (5 U 83/03) bekannt.

    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17.12.03 in dem Rechtsstreit 5 U 83/03 (dort Ziffer II.2.) hingewiesen.

  • OLG Hamburg, 31.08.1988 - 3 W 84/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06
    Er hat zur Durchsetzung seiner Verpflichtung auch aktiv zu handeln, um etwa bereits bestehende Gefahrenlagen, die eine künftige Verletzung befürchten ließen, sicher zu beseitigen (OLG Hamburg GRUR 89, 150).

    Diese Grundsätze entsprechen ständiger Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, NJW-RR 93, 1392; OLG Hamburg GRUR 89, 150; OLG Hamburg WRP 82, 687).

    Zwar mag es so sein, dass der von der Klägerin angeführte Fall des Kammergerichts (Anlage K19) nicht übertragbar ist, weil in diesem Fall, ähnlich wie bei der in GRUR 89, 150 veröffentlichten Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts, einem Vertragshändler (und damit einem in einer besonderen Rechtsbeziehung zu dem Verletzer stehenden Dritten) Prospektmaterial überlassen worden war.

  • OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06
    Diese Grundsätze entsprechen ständiger Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, NJW-RR 93, 1392; OLG Hamburg GRUR 89, 150; OLG Hamburg WRP 82, 687).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06
    Jedoch auch ohne diese Besonderheit erfüllt der Schuldner seine Handlungspflichten z.B. auch dann nicht, wenn er dem in die Anzeigenwerbung eingeschalteten Presseverlag mit der Bitte um Einhaltung lediglich Kenntnis von einer gegen ihn ergangenen, einen laufenden Anzeigenauftrag betreffenden einstweiligen Verfügung gibt, ohne dem Verlag darüber hinaus die rechtlichen Folgen für den Verletzungsfall anzudrohen (OLG Hamburg WRP 97, 52; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Auflage, Einleitung Rdnr. 581).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06
    Den Parteien steht es im Anwendungsbereich von § 311 Abs. 1 BGB auch frei, eine Unterwerfungsvereinbarung zu treffen, die tatsächlich nicht mehr als die ganz konkrete Verletzungsform erfasst mit der Folge, dass die Vertragsstrafe auch nur bei völlig gleichen Verletzungshandlungen verwirkt ist (BGH GRUR 03, 899, 900 - Olympiasiegerin).
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