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   VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03   

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https://dejure.org/2004,80043
VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03 (https://dejure.org/2004,80043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.05.2004 - 5 UE 1242/03 (https://dejure.org/2004,80043)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 5 UE 1242/03 (https://dejure.org/2004,80043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Frankfurt/Main, 05.09.2002 - 6 E 2964/00
    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2002 - 6 E 2964/00(1) - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 5. September 2002 - 6 E 2964/00(1) - hat das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet abgewiesen, da der streitige Abgabenbescheid rechtmäßig sei.

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Diese gesetzliche Regelung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 117.97 -, NVwZ 1998, 408, 410 ).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 8 B 117.97

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Pflicht zur Erhebung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Diese gesetzliche Regelung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997 - 8 B 117.97 -, NVwZ 1998, 408, 410 ).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 24.83

    Urkundenbeweis - Öffentliche Urkunde - Beweiskraft -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Zu diesem sind nur diejenigen Personen zu zählen, die durch einen staatlichen Ermächtigungsakt als Urkundspersonen bestellt worden sind, wie etwa Notare, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts, Gerichtsvollzieher und Standesbeamte, nicht jedoch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, da diese keine Urkundspersonen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984- 3 C 24.83 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 51).
  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 5 UE 1298/91

    Abwasserabgabe: eingeschränkte Bauzeitbefreiung; Erhöhung des Bezugswertes wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2004 - 5 UE 1242/03
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Berechnung der Abgabe in einem Einzelfall zu einer übermäßig hohen, das heißt unverhältnismäßigen Belastung führt (vgl. den Hinweis im Urteil des Senats vom 18. Mai 1995 - 5 UE 1298/91 -, NVwZ-RR 1996, 416 = GemHH 1997, 18, noch zur alten Fassung des AbwAG).
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