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   VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04   

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https://dejure.org/2005,2382
VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 (https://dejure.org/2005,2382)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 (https://dejure.org/2005,2382)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 (https://dejure.org/2005,2382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Umstellung von Teilkanalisation auf Vollkanalisation; zeitversetzte Beitragserhebung; Schaffungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Abwasserbeitrag; Angesprochener Personenkreis bei den Arbeiten zur Umstellung von Teilkanalisation auf Vollkanalisation; Anfallen der Schaffungsbeiträge bei solch einer Umstellung auf Vollkanalisation in einzelnen ...

  • Judicialis

    Entwässerungssatzung der Stadt Ortenberg v. 29.04.1996 idF; ; HessKAG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge; Beitragserhebung bei Umstellung auf Vollkanalisation - Abwasserbeitrag, Anschlussbeitrag, Erneuerungsbeitrag, Schaffungsbeitrag, Schaffung bei Umstellung auf Vollkanalisation, Vollkanalisationsnetz, zeitversetzte Beitragserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 225
  • NVwZ-RR 2005, 853 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1220 (Ls.)
  • DÖV 2005, 1012
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 21.10.2003 - 5 TG 1265/03

    Globalberechnung auch bei Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation

    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04
    Nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Oktober 2003 - 5 TG 1265/03 - habe bei einer in mehreren Bauprogrammen erfolgenden Umstellung der Ortsteilanlagen von Teil- auf Vollkanalisation mit dem Ziel der Bildung einer einzigen umfassenden Vollkanalisationseinrichtung eine zeitversetzte Belastung stattzufinden.
  • VGH Hessen, 05.05.1989 - 5 TH 2098/85

    Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04
    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation tatsächlich dem Beitragstatbestand der "Erweiterung" zugeordnet hat (vgl. B. v. 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - NVwZ 1990, 396 - HSGZ 1990, 58, sowie U. v. 28.07.1989 - 5 UE 767/86 - GemHH 1990, 283 = HSGZ 1990, 104), rückt er im Übrigen von dieser Terminologie wieder ab.
  • VGH Hessen, 28.07.1989 - 5 UE 767/86

    Kanalanschlußbeitrag: Ausbau zur Vollkanalisation; Umlage als beitragsfähiger

    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04
    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Ausbau einer Teilkanalisation zur Vollkanalisation tatsächlich dem Beitragstatbestand der "Erweiterung" zugeordnet hat (vgl. B. v. 05.05.1989 - 5 TH 2098/85 - NVwZ 1990, 396 - HSGZ 1990, 58, sowie U. v. 28.07.1989 - 5 UE 767/86 - GemHH 1990, 283 = HSGZ 1990, 104), rückt er im Übrigen von dieser Terminologie wieder ab.
  • VGH Hessen, 27.06.1984 - V OE 56/82
    Auszug aus VGH Hessen, 14.04.2005 - 5 UE 1368/04
    Die Umstellung auf Vollkanalisation ist daher richtigerweise - wie es auch einer älteren Senatsrechtsprechung entspricht (so U. v. 27.06.1984 - V OE 56/82 - GemHH 1985, 188 = HSGZ 1985, 37) - dem Beitragstatbestand der Schaffung zuzuordnen.
  • VG Gießen, 28.04.2009 - 2 K 459/08

    Beitragserhebung für die Schaffung eines Vollkanalisationssystems

    Dies folge aus den grundlegenden Darlegungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 14.04.2005 (Az.: 5 UE 1368/04) in welchem der Hessische Verwaltungsgerichtshof von seiner früheren Rechtsprechung abrücke, dass es sich immer um eine Erneuerung handele, wenn nicht von einer Erweiterung des Kanalnetzes auszugehen sei.

    Insoweit sei das Urteil des Hess. VGH vom 14.05.2005 - 5 UE 1368/04 - nicht einschlägig, weil dort die Umstellung von einer Teil- auf eine Vollkanalisation der Beitragserhebung zugrunde gelegen habe.

    Die Arbeiten zur Herstellung des Vollkanalisationsnetzes wie auch der dem Stand der Technik entsprechenden Kläranlagen stellen somit einen einheitlichen Schaffensvorgang dar, der Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts begonnen hat und im Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsbescheide, wie auch gegenwärtig, noch nicht abgeschlossen war bzw. ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 14.4.2005, Az.: 5 UE 1368/04; JURIS).

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 5 A 3140/09

    Vorausleistung auf einen Abwasserergänzungsbeitrag

    Die Gleichbehandlung gegenüber den Altanliegern stellt der diese treffende ergänzende Erneuerungs-/Erweiterungsbeitrag her (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/4 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265; Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2011, § 8 Rn. 831/834).

    32 Hinsichtlich der beitragstatbestandlichen Zuordnung der projektierten bzw. bereits durchgeführten Maßnahmen des "Bauprogramms bis 2010" hat der Senat bereits in seinem Beschluss über die Zulassung der Berufung ausgeführt, dass mit dem in § 10 Abs. 2 Buchst. b EWS 2007 in Bezug genommenen "Bauprogramm bis 2010" kein bereits seit dem Jahr 1987 "laufendes" Bauprogramm der Umstellung auf Vollkanalisation - und damit der "Schaffung der Vollkanalisation" (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, HSGZ 2005, 265 = NVwZ-RR 2005, 853 [nur Leitsatz]) - in einer lediglich geänderten Ausführung fortgesetzt wird.

  • VG Gießen, 28.04.2009 - 2 K 921/08

    Erhebung einer Vorausleistung für die Schaffung einer Entwässerungseinrichtung

    Die Herstellung der Vollkanalisation ist daher dem Beitragstatbestand der Schaffung zuzuordnen (HessVGH, Urteil vom 14.04.1995 - 5 UE 1368/04, HGZ 2005, 265-269).

    Maßgeblich ist insoweit eine auf den Beitragstatbestand der Schaffung bezogene umfassende Globalberechnung, worin der Einrichtungsaufwands, wo und wann er auch immer anfällt, nach einem einheitlichen Beitragsmaßstab auf sämtliche Anlieger im Einrichtungsgebiet, wo und wann sie auch immer die vorteilhafte Möglichkeit des Anschlusses erhalten, umgelegt wird (vgl. HessVGH, B. vom 29.01.2008 - 5 TG 1457/07, KStZ 2008, 134-135 und Urteil vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04, a. a. O.; B. vom 21.10.2003 -5 TG 1265/03, HGZ 2003, 449-451; Lohmann in Driehaus, KAG, § 8 Rn. 863).

  • VGH Hessen, 01.07.2014 - 5 A 2266/13
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265, ausgeführt, dass durch die Herstellung der Vollkanalisation auch dann, wenn Rohrleitungen einer bislang betriebenen Teilkanalisation erhalten bleiben und in das neue Vollkanalisationsnetz integriert werden, eine neue und andere Einrichtung entsteht, die was ihr Funktionieren und den vermittelten Vorteil angeht, mit der früheren Teilkanalisation nicht vergleichbar ist.

    Hierzu hat der Senat in dem bereits zitierten Urteil vom 14. April 2005 (- 5 UE 1368/04 -, HSGZ 2005, 265 [268]) ausgeführt, dass eine Erneuerung anzunehmen wäre, wenn die Vollkanalisation im Netzbereich bereits im Zuge der Kläranlagenanbindung durch die seinerzeit ausgeführten Maßnahmen - Stillegung bzw. Beseitigung der in den Vorfluter einmündenden Leitungen, Herstellung der Anbindungen an den Sammler - endgültig fertig gestellt worden wäre.

  • VGH Hessen, 15.04.2011 - 5 C 607/07

    Normenkontrolle Entwässerungssatzung

    Da an dem fraglichen Erneuerungs-/ Erweiterungsaufwand darüber hinaus auch die später hinzukommenden "Neuanlieger" - das sind Anlieger, die erstmals die Möglichkeit des unmittelbaren Anschlusses an die leitungsgebundene Einrichtung erhalten - zu beteiligen sind, äußert sich dies in einem von vornherein erhöhten Schaffensbeitrag, der aus Anlass des den Anschluss ermöglichenden konkreten Schaffensvorgangs zu erbringen ist (Senatsurteil vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/4 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265 = ZKF 2005, 238; Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2010, § 8 Rn. 831/834).
  • VGH Hessen, 07.12.2009 - 5 A 2784/09

    Heranziehung von "Altanliegern" zu einem Entwässerungsbeitrag; Beitragspflicht

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts wird mit dem in Bezug genommenen "Bauprogramm bis 2010" kein bereits seit 1987 "laufendes" Bauprogramm der Umstellung auf Vollkanalisation - damit der "Schaffung" der Vollkanalisation" (dazu: Senatsurteil vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 -, HSGZ 2005, 265 = NVwZ-RR 2005, 853 ) - in lediglich geänderter Ausführung fortgesetzt, sondern es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Erneuerungs- und Erweiterungsbauprogramm ab etwa dem Jahr 2000 in Bezug auf eine Vollkanalisationseinrichtung, die, ausgehend von Planungen in den 1980er Jahren zur Errichtung von Kläranlagen in den Ortsteilen Londorf und Rüddingshausen und zum Anschluss von Ortsteilen an diese Kläranlagen, als solche fertig gestellt und in Betrieb genommen war.
  • VGH Hessen, 29.01.2008 - 5 TG 1457/07

    Beitragsberechnung für leitungsgebundene Einrichtungen gegenüber aufgrund von

    Die aus Anlass des Bauprogramms "B-Stadt 2005" durchgeführte Berechnung der Entwässerungsbeitragssätze durch die Antragsgegnerin entspricht voll und ganz der Globalberechnung bei leitungsgebundenen Einrichtungen, wie sie der Senat in mehreren Entscheidungen beschrieben und erläutert hat (so z.B.: Beschluss vom 13.06.2002 - 5 UZ 427/02 - KStZ 2003, 78; Urteil vom 17.12.2003 - 5 UE 1734/02 - KStZ 2004, 151; Urteil vom 14.04.2005 - 5 UE 1368/04 - KStZ 2005, 265).
  • VGH Hessen, 20.01.2016 - 5 A 1466/15

    Abwasserbeitrag

    Erfolgt die durch die Anbindung an die Kläranlagen und die entsprechenden Netzarbeiten zu bewirkende Umstellung auf Vollkanalisation nach den Bauprogrammen ortsteilbezogen, fällt der für die gesamte (Vollkanalisations-) Einrichtung kalkulierte Schaffensbeitrag der Anlieger in den einzelnen Ortsteilen zeitversetzt im Zeitpunkt der Fertigstellung der durch das Bauprogramm bestimmten ortsteilsbezogenen Schaffensmaßnahme an (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, HSGZ 2005, 265; Beschlüsse vom 8. März 2005 - 5 UZ 1495/04 -, ESVGH 55, 253 [nur LS]; und vom 15. April 2011 - 5 C 607/07.N -, HSGZ 2011, 348, sämtlich auch [...]).
  • VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12

    Kommunalabgabenrecht (Hessen): beitragsfähige Erneuerung einer leitungsgebundenen

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265, ausgeführt, dass durch die Herstellung der Vollkanalisation auch dann, wenn Rohrleitungen einer bislang betriebenen Teilkanalisation erhalten bleiben und in das neue Vollkanalisationsnetz integriert werden, eine neue und andere Einrichtung entsteht, die, was ihr Funktionieren und den vermittelten Vorteil angeht, mit der früheren Teilkanalisationseinrichtung nicht vergleichbar ist.
  • VGH Hessen, 17.09.2013 - 5 C 307/12

    Gültigkeit einer Entwässerungssatzung

    Da an dem dem Ergänzungsbeitrag zu Grunde liegenden Erneuerungs-/Erweiterungsaufwand darüber hinaus auch die später hinzukommenden "Neuanlieger" - das sind Anlieger, die erstmals die Möglichkeit des unmittelbaren Anschlusses an die leitungsgebundene Einrichtung erhalten - zu beteiligen sind, äußert sich dies in einem von vornherein erhöhten Schaffensbeitrag (Schaffensbeitrag "Neu"), der jeweils aus Anlass des den Anschluss ermöglichenden konkreten Schaffensvorgangs zu erbringen ist, und im Wege der Fortschreibung der Globalkalkulation zu ermitteln ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2005 - 5 UE 1368/04 -, ESVGH 55, 225 = HSGZ 2005, 265 = ZKF 2005, 238; Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, § 8 Rn. 831, 8 134, 863 ff).
  • VG Gießen, 28.09.2009 - 2 K 1714/08

    Sukzessive Umstellung von Teil- auf Vollkanalisation im gesamten Gemeindegebiet;

  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2016 - 6 K 2648/15

    Kanalanschlussbeitrag

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