Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4244
VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02 (https://dejure.org/2004,4244)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02 (https://dejure.org/2004,4244)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 (https://dejure.org/2004,4244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 Abs 2 S 2 VwGO
    Anschlussbeitrag; Verteilungsregelung; Geschossfläche; Baubeschränkungen; Nutzbarkeit des Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks als Anknüpfungspunkt im Anschlussbeitragsrecht; Berücksichtigung vonöffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen; Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks durch vorgesehene ...

  • Judicialis

    2. ÄndS vom 02.04.2003; ; EWS der Stadt Hessisch-Lichtenau v. 04.02.2002; ; KAG § 11; ; VwGO § 113 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiträge - Abwasserbeitrag, Beitragssatz, Betragserrechnung, Denkmalschutz, Ergänzungsbeitrag, Geschossflächenzahl, Innenbereich, Nutzungsmaß, Verminderungszwang, Vermutung, Verteilungsmaßstab, Vorausleistung, beplant, ernsthafte Schwierigkeiten, gerichtliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz: Verminderung des Abwasserbeitrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Denkmalschutz kann zur Verminderung des Abwasserbeitrags führen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 60 (Ls.)
  • BauR 2004, 1667 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 5 UE 1734/02

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag; Einschränkungen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Gerichtsakten der übrigen Verfahren des Klägers bezüglich der übrigen Grundstücke der Siedlung, sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (jeweils 1 Hefter), sowie auf die Gerichtsakte des Verfahrens 5 UE 1734/02 verwiesen.

    Der Senat hat bereits die Rechtmäßigkeit dieser nunmehr geltenden Entwässerungssatzungsfassung der Beklagten in seinem Zulassungsbeschluss (- 5 UZ 526/02 -, vgl. gleichlautenden Beschluss vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 446 = KStZ 2003, 78) und durch sein Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 UE 1734/02 - (HSGZ 2004, 151 = UPR 2004, 155) festgestellt und in diesem Zusammenhang die Einwände gegen die Kalkulation der Beitragssätze überprüft.

    Dies hat die Beklagte auch selbst im Rahmen der Bewertung der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke im Ortsteil Hirschhagen, bei denen kriegsbedingte tatsächliche Hindernisse die bauliche Ausnutzbarkeit beschränken, erkannt und berücksichtigt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht sind jedoch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des für ein Grundstück vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung zu berücksichtigen, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes darstellt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251, zum beplanten Gebiet und Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 = NVwZ 1996, 800, zum unbeplanten Innenbereich).

    Nach dieser Rechtsprechung (Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O.) weist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass die von ihm für Grundstücke in beplanten Gebieten entwickelten Grundsätze zur Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Baubeschränkung auch für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich gelten müssen, so dass Beschränkungen des erreichbaren Nutzungsmaßes auch dort nicht einfach unberücksichtigt bleiben können (vgl. auch: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2004, § 8 Rdnr. 880a).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht sind jedoch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des für ein Grundstück vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung zu berücksichtigen, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes darstellt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251, zum beplanten Gebiet und Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 = NVwZ 1996, 800, zum unbeplanten Innenbereich).
  • VGH Hessen, 13.06.2002 - 5 UZ 427/02

    Abwasserbeitrag; Kalkulation der Beitragssätze; Globalberechnung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Der Senat hat bereits die Rechtmäßigkeit dieser nunmehr geltenden Entwässerungssatzungsfassung der Beklagten in seinem Zulassungsbeschluss (- 5 UZ 526/02 -, vgl. gleichlautenden Beschluss vom 13. Juni 2002 - 5 UZ 427/02 -, HSGZ 2002, 446 = KStZ 2003, 78) und durch sein Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 UE 1734/02 - (HSGZ 2004, 151 = UPR 2004, 155) festgestellt und in diesem Zusammenhang die Einwände gegen die Kalkulation der Beitragssätze überprüft.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Die Möglichkeit der eigenen Errechnung der Vorausleistungshöhe durch den Senat, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Anwendung der Bestimmung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, BVerwGE 87, 289; ähnlich Urteil des Senats vom 5. Dezember 1996 - 5 UE 3700/95 -, GemHH 1999, 38) besteht nicht, da die gerichtliche Festsetzung insofern auf ernsthafte Schwierigkeiten stößt.
  • VGH Hessen, 05.12.1996 - 5 UE 3700/95

    Urteilstenor: Entscheidung nach VwGO § 113 Abs 2 S 2 - Voraussetzungen bei

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Die Möglichkeit der eigenen Errechnung der Vorausleistungshöhe durch den Senat, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Anwendung der Bestimmung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, BVerwGE 87, 289; ähnlich Urteil des Senats vom 5. Dezember 1996 - 5 UE 3700/95 -, GemHH 1999, 38) besteht nicht, da die gerichtliche Festsetzung insofern auf ernsthafte Schwierigkeiten stößt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Der Klageantrag, den angefochtenen Bescheid insgesamt aufzuheben, umfasst das Begehren einer Änderung des Beitragsbescheides im Sinne des § 113 Abs. 2 Satz 1 VwGO ebenso, wie der Berufungsantrag der Beklagten auf vollständige Abweisung der Anfechtungsklage (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584 = HSGZ 1998, 114).
  • VGH Hessen, 24.09.1996 - 5 TG 3919/95

    Kommunalabgabenrecht: zulässige Geschoßfläche als Bemessungsfaktor für den

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Für öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen im beplanten Gebiet hat dies der Senat bereits in früherer Zeit vertreten (vgl. Beschluss vom 24. September 1996 - 5 TG 3919/95 -, HSGZ 1997, 171 = GemHH 1998, 238).
  • BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil gerichtete Beschwerde des dortigen Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - (JURIS) zurückgewiesen, so dass das Urteil, das die Rechtmäßigkeit der Satzung bestätigt, inzwischen rechtskräftig ist.
  • VGH Hessen, 15.12.2004 - 5 UE 1297/03

    Abgabengerechtigkeit bei Verteilung des Erschließungsaufwandes für

    Nachdem allerdings von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht tatsächliche Einschränkungen der zulässigen baulichen Nutzung durch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die sich auf das satzungsrechtlich zugrunde zu legende Nutzungsmaß auswirken, unter dem satzungsrechtlichen Tatbestandsmerkmal der "zulässigen Geschossfläche" sowohl im beplanten als auch im unbeplanten Bereich bei der Bestimmung der Geschossfläche zu berücksichtigen sind (Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251, zum beplanten Gebiet, und Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 = NVwZ 1996, 800, zum unbeplanten Innenbereich), hat der Senat diese Einschränkungen durch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen auch auf das Anschlussbeitragsrecht übertragen (vgl. Beschluss vom 24. September 1996 - 5 TG 3919/95 -, HSGZ 1997, 171 = GemHH 1998, 238, zum beplanten Gebiet, Urteile vom 17. Dezember 2003 - 5 UE 1734/02 -, HSGZ 2004, 151 = UPR 2004, 155, und vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, JURIS = BauR 2004, 1667, zum unbeplanten Innenbereich).

    Insofern hat der Senat die Satzungsregelungen für den unbeplanten Innenbereich bereits als - in derartigen Einzelfällen widerlegbare - Vermutungsregelung angesehen (vgl. Beschluss vom 29. September 1999 - 5 TG 189/98 -, insoweit als "obiter dictum" - Urteil vom 16. Juni 2004, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (vgl. zum ErschließungsbeitragsrechtBVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.;VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).

    Hier wäre bei der Ermittlung der Beitragsfläche nicht auf die zulässige, sondern auf die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse abzustellen, wenn der satzungsmäßige Beitragsmaßstab dies hergibt, etwa bei einem (pauschalen) Abstellen auf die " nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Bebauung" (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16. Juni 2004, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005, a.a.O.; Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1029 c m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 3 K 1797/09

    Berechnung des Kanalanschlussbeitrags nach der Grundstücksfläche

    Zur Begründung wiederholen Sie die im Widerspruchsverfahren bereits vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen und verweisen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 66/87 -) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH, Urteil vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02 -) darauf, dass das lediglich auf dem Papier stehende Maß der baulichen Nutzung dann nicht zur Grundlage eines Kanalanschlussbeitrages gemacht werden könne, wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindere.

    In diesem Falle wirke sich nämlich die Baubeschränkung für den satzungsgemäßen Verteilungsmaßstab aus (BVerwG, Urt. vom 03.02.1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251; Hess VGH, Urt. vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02 -, nach juris).

    25 Auch soweit die Beklagte der Ansicht ist, dass die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Hess. VGH (Urt. vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02 - zitiert nach juris) auf den zu entscheidenden Fall keine Anwendung finden könne, kann das Gericht dem nicht folgen.

  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; zeitliche Obergrenze für den

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
  • VGH Hessen, 08.02.2005 - 5 TG 3493/04
    Soweit der Bevollmächtigte des Antragstellers weiterhin die Nichtberücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Nutzungsbeschränkung durch die Satzung der Antragsgegnerin rügt, hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, ZfBR 2004, 403 = BauR 2004, 1667) die in einer Beitragssatzung für den unbeplanten Innenbereich vorgesehenen Höchstgeschossflächenzahlen im Einzelfall widerlegbare Vermutungen der baulichen Ausnutzbarkeit des betreffenden Grundstücks darstellen, d. h. Beschränkungen der Ausnutzbarkeit - wie etwa durch Anforderungen des Denkmalschutzes - können diese Vermutung widerlegen.

    Dies widerspricht nicht etwa den Ausführungen im Urteil des Senats vom 16. Juni 2004 (a.a.O.).

  • VG Cottbus, 22.06.2015 - 6 K 853/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11

    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl,

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber auf Grundlage des § 18 Abs. 1 SächsKAG gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 18 Abs. 1 SächsKAG gerecht wird (ebenso für das jeweilige Landesrecht: VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, juris Rn. 5; HessVGH, Urt. v. 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. auch Büchel in: Büchel/Patt, SächsKAG, Stand: September 2011, § 18 Rn. 28, § 19 Rn. 27).
  • VGH Hessen, 20.08.2013 - 5 B 1473/13

    Ergänzungsbeitrag Abwasser

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251, für beplantes Gebiet; Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100, für unbeplanten Innenbereich) hat der Senat bereits in der Vergangenheit auch für das Anschlussbeitragsrecht angewandt (Beschluss vom 24. September 1996 - 5 TG 3919/95 -, HSGZ 1997, 171; Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, GemHH 2005, 16).
  • VG Halle, 19.02.2010 - 4 A 435/08

    Abwasserbeitrag: Gebäude ohne Anschlussbedarf

    Ihnen ist nur bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes darstellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.97 - juris und vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 12.94 - juris; VGH Kassel, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 - juris Rn. 28).
  • VG Mainz, 22.04.2008 - 3 K 633/07

    Beitragserhebung bei denkmalschutzrechtlich eingeschränkter Ausnutzbarkeit eines

    Eine solche Aussage, mit der auf die Ablehnung einer zur Durchführung baulicher Veränderungen erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird, ist nach Auffassung der Kammer als denkmalschutzrechtliche öffentliche Baubeschränkung zu behandeln (vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, juris, und VG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 8 L 3720/97.KO -, ESRIA, die in vergleichbaren Stellungnahmen der Denkmalbehörden eine Baubeschränkung gesehen haben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht