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   VGH Hessen, 24.10.2007 - 5 UE 2229/06   

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https://dejure.org/2007,26231
VGH Hessen, 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 (https://dejure.org/2007,26231)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 (https://dejure.org/2007,26231)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 5 UE 2229/06 (https://dejure.org/2007,26231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Forellenzuchtbetriebes zu Beiträgen der Hessischen Tierseuchenkasse; Maßgeblichkeit der vom Satzungsgeber i.R.d. Kalkulation zugrundegelegten Tatsachen und Prognosen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    Beitragssatzung der Hessischen Tierseuchenkasse vom 30.10.2001; ; HAG-TierSG § 12; ; HAG-TierSG § 13; ; HAG-TierSG § 15; ; HAG-TierSG § 4; ; TierSG § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    In diesem Rahmen kontrolliert die Aufsichtsbehörde die Beitragskalkulation und die Verwendung der zur Erfüllung der der Tierseuchenkasse übertragenen gesetzlichen Aufgaben in den Haushalt eingestellten Mittel durch diese (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 38).

    Insoweit würde auch nicht die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung an sich, sondern allenfalls die rechtmäßige Verwendung der Tierseuchenbeiträge in Frage stehen (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 38).

    Die in § 20 Abs. 2 Satz 2 TierGesG genannten Gründe für ein Absehen von der Beitragserhebung bei einzelnen Tierarten stellen sachliche Differenzierungsmerkmale dar, die eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Beitragspflicht rechtfertigen (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 28).

    Zudem hat sie den dafür voraussichtlich anfallenden Verwaltungsaufwand anzusetzen sowie eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und ggf. in welcher Höhe sie für künftige Tierverluste und sonstige ggf. erforderlich werdende Maßnahmen Rücklagen bildet (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    In diesem Rahmen kontrolliert die Aufsichtsbehörde die Beitragskalkulation und die Verwendung der zur Erfüllung der der Tierseuchenkasse übertragenen gesetzlichen Aufgaben in den Haushalt eingestellten Mittel durch diese (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 38).

    Insoweit würde auch nicht die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung an sich, sondern allenfalls die rechtmäßige Verwendung der Tierseuchenbeiträge in Frage stehen (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 38).

    Die in § 20 Abs. 2 Satz 2 TierGesG genannten Gründe für ein Absehen von der Beitragserhebung bei einzelnen Tierarten stellen sachliche Differenzierungsmerkmale dar, die eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Beitragspflicht rechtfertigen (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 28).

    Zudem hat sie den dafür voraussichtlich anfallenden Verwaltungsaufwand anzusetzen sowie eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und ggf. in welcher Höhe sie für künftige Tierverluste und sonstige ggf. erforderlich werdende Maßnahmen Rücklagen bildet (vgl. HessVGH, U.v. 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 - AUR 2008, 219 juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 9 S 171/10

    Berechnung der Beitragssätze einer Tierseuchenkasse - Aufwendungen für präventive

    Die Einschätzungsprärogative hierfür ist dem fachlich zuständigen Satzungsgeber übertragen und kann von den Gerichten daher nur eingeschränkt kontrolliert werden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.10.2007 - 5 UE 2229/06 -, AUR 2008, 219).
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