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   VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91   

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VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 (https://dejure.org/1993,1626)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 (https://dejure.org/1993,1626)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 (https://dejure.org/1993,1626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 RdFunkGebVtr, RdFunkGebVtr1974G HE
    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 262
  • NVwZ-RR 1994, 129
  • afp 1994, 252
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat so zum Beispiel für einen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch angenommen, daß sich der Dienstherr dann nicht auf Verjährung nach § 197 BGB berufen könne, wenn er durch objektiv fehlerhaftes Verhalten bewirkt hat, daß der Anspruch dem Gläubiger unbekannt blieb (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 112.63 - BVerwGE 23,S. 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1983 - 2 S 1490/82

    Rundfunkgebühr; Beginn der Verjährungsfrist; rückwirkende Befreiung nicht möglich

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91
    Der von nicht wenigen Verwaltungsgerichten vertretenen Auffassung, in Anlehnung an die "Anlaufhemmung" der Verjährung zum Beispiel in § 170 Abs. 2 Satz 1 AO (Verjährungsbeginn bei "Veranlagungssteuern" mit Ablauf des Jahres der Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige) oder in § 13 Abs. 7 der Fernmeldeordnung in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 7. März 1972, BGBl. I S. 306 (Verjährungsbeginn mit Ablauf des Jahres der - der Anspruchsentstehung zeitlich nachfolgenden - Kenntniserlangung durch den Gebührengläubiger) sei auch Art. 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages "ergänzend" dahin "auszulegen", daß bei fehlender oder verspäteter Anzeige die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Rundfunkanstalt von dem Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts Kenntnis erhalten hat (so: VGH Mannheim, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82, VG Karlsruhe, Urteil vom 12. - 12 K 44/85, VG Stuttgart, Urteile vom 11.11.1987 - 16 1607/86 - und vom 20.06.1990 - 16 K 706/90, OVG Münster, Urteil vom 01.12.1988  A 484/88), kann nicht zugestimmt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Die Auffassung, hinreichender Schutz vor Gebührenausfällen infolge verspäteter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten sei dadurch gewährleistet, dass der Verjährungseinrede eines Rundfunkteilnehmers, der seiner Anmeldepflicht nicht nachgekommen sei, der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden könne, Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, NVwZ-RR 1994, 129 (130) unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1987 - 6 A 23/86 - ; im Ergebnis ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230 (230 ff.), ist so unzutreffend.

    So Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, a. a. O. (231); Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, a. a. O. (130 f.).

    Auch wenn nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften die Verjährung den Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebühren nicht beseitigt, sondern dem Schuldner "nur" ein Leistungsverweigerungsrecht gibt, darauf abstellend: Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 B 94.708 -, a. a. O. (230); Hessischer VGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, a. a. O. (131), ändert dieser rechtliche Gesichtspunkt nichts daran, dass der Rundfunkteilnehmer tatsächlich entgegen der eindeutigen Regelung in § 5 Abs. 5 Satz 1 BefrVO für einen zurückliegenden Zeitraum eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhielte und insoweit ein "Gebührenausfall" entstehen würde.

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007, aaO; Urteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06

    Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen

    23 Nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht begann die Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen in vier Jahren nach § 4 Abs. 3 bzw. 4 RGebStV a.F. in entsprechender Anwendung der §§ 198, 201 BGB a.F. ohne Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also auch unabhängig von der Kenntniserlangung der Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, ESVGH 43, 262; OVG Saarland, Urteil vom 31.08.1994 - 8 R 21/92 -).

    30 Nach der älteren Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichtshöfe kann es allerdings eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn sich der Rundfunkteilnehmer, der seine Geräte pflichtwidrig nicht angemeldet hat, auf Verjährung beruft (BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; HessVGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 -, AfP 1994, 252; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1983 - 2 S 1490/82 -, anders jedoch für die Verjährung von durch Unterlassung der Abmeldung eines Rundfunkgeräts entstandenen Gebührenforderungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005 - 2 S 369/05 -).

  • LSG Hessen, 22.10.2008 - L 4 SB 33/07

    Schwerbehindertenrecht - rückwirkende Feststellung der gesundheitlichen

    Die gesetzliche Regelung stellt klar, dass - ausgehend vom Zeitpunkt des Befreiungsantrags bei der GEZ - eine Befreiung nur für die Zukunft gewährt werden kann; eine rückwirkende Gewährung scheidet aus (h.M. in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; für Hessen: VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 1993, Az.: 5 UE 2259/91, zit. nach juris Rdnr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007 und Urteil vom 8.5.2008, jew. aaO; Urteil vom 14.4.2005 -2 S 964/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.1.2008 - 7 A 11058/07 -Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VG Göttingen, 22.03.2005 - 2 A 38/05

    Anmeldung; Beweiswert; Beweiszeichen; Gerät; Indizwert; Rundfunkgebühr;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

  • VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5623/03
  • VG Düsseldorf, 09.03.2004 - 27 K 955/02

    Voraussetzungen der Entstehung einer Rundfunkgebührenpflicht; Ausgestaltung der

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07

    Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen

  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

  • VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09

    Klagen der Mühlenkreiskliniken gegen Rundfunkgebühren - weitergehende Klage

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2006 - 15 K 1660/04

    Erhebung von Rundfunkgebühen; Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der

  • VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3851/02

    Rechtmäßigkeit eines Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für

  • VG Kassel, 10.10.2006 - 1 E 2190/04

    Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs bei Nichtanzeige eines Umzugs.

  • VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3853/02

    Anforderungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einer sozialen

  • VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02

    Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte

  • VG München, 24.04.2009 - M 6a K 08.2423

    Gebührenbescheide bestandskräftig; Beweis des ersten Anscheins; kein

  • VG Göttingen, 20.11.2006 - 2 A 179/06

    Anspruch; Ausübung; Beginn; Einrede; Ende; Erkennbarkeit; Fahrzeug; Gebühr;

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