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   VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94   

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https://dejure.org/1995,8250
VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 (https://dejure.org/1995,8250)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 (https://dejure.org/1995,8250)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. September 1995 - 5 UE 3330/94 (https://dejure.org/1995,8250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wasserschutzgebietsfestsetzung ist keine gebührenpflichtige Amtshandlung - Rechtswidrigkeit einer entsprechenden Verwaltungskostenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 691
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Dies ergibt sich bereits daraus, daß die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets gemäß § 19 WHG nur erfolgen darf, "soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert", also allein im öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1970 - IV C 59.67 -, DÖV 1970, 605 = ZfW 1970, 248; BayVGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - 22 B 88.763 -, ZfW 1991, 41; Breuer, a.a.O., Rdnr. 581, 606; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, 6.Aufl., § 19 Rdnr. 106).

    Die Folgerungen daraus, nämlich daß kein subjektives Recht auf Festsetzung eines Schutzgebiets für einzelne besteht, hat der Senat bereits im Vorhergehenden dargelegt (vgl. auch BVerwG, a.a.O., DÖV 1970, 605, 607).

  • VGH Bayern, 18.05.1990 - 22 B 88.763
    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Dies ergibt sich bereits daraus, daß die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets gemäß § 19 WHG nur erfolgen darf, "soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert", also allein im öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1970 - IV C 59.67 -, DÖV 1970, 605 = ZfW 1970, 248; BayVGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - 22 B 88.763 -, ZfW 1991, 41; Breuer, a.a.O., Rdnr. 581, 606; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, 6.Aufl., § 19 Rdnr. 106).
  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dabei das erforderliche überwiegende öffentliche Interesse auf die Amtshandlung selbst zu beziehen, d.h. die Verwaltung muß mit ihr ein eigenes - von ihr zu wahrendes - öffentliches Interesse befriedigen (vgl. Urteil des Senats vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, HSGZ 1991, 404).
  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Das beruht auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1963 - IV C 9.63 -, BVerwGE 18, 1, und vom 15. März 1968 - IV C 5.67 -, BVerwGE 29, 207), die eine Festlegung durch Rechtsverordnung verlangte und der heute in fast allen Landesgesetzen zur Ausführung der Rahmenregelung des § 19 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - ausdrücklich Rechnung getragen wird.
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Das beruht auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1963 - IV C 9.63 -, BVerwGE 18, 1, und vom 15. März 1968 - IV C 5.67 -, BVerwGE 29, 207), die eine Festlegung durch Rechtsverordnung verlangte und der heute in fast allen Landesgesetzen zur Ausführung der Rahmenregelung des § 19 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - ausdrücklich Rechnung getragen wird.
  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94
    Das ergibt sich für jede Festsetzung eines Wasserschutzgebiets aus der Bestimmung des § 19 Abs. 1 WHG, wonach Voraussetzung für die Festsetzung überhaupt und ihren Umfang ist, daß "es das Wohl der Allgemeinheit erfordert" (vgl. zu diesem Tatbestandsmerkmal: BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1984 - 4 B 157 u. 158.83 -, Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 4 = DÖV 1984, 466 = DVBl. 1984, 342).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Anders mag es dann liegen, wenn das Fachrecht verlangt, dass das Wohl der Allgemeinheit eine solche Maßnahme erfordert, wie es etwa bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets der Fall ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 -, NVwZ-RR 1996, 691 [692]).
  • VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04

    Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung

    Zwar erfordert eine Amtshandlung "Außenwirkung" in dem Sinne, dass es zu einer behördlichen Reaktion in Richtung auf den jeweiligen Veranlasser oder Interessenten kommt (dazu etwa: Bay. VGH, Urteil vom 10.12.1962 - Nr. 80 IV 60 - BayVBl. 1963, 158, Hess. VGH, U. v. 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 - NVwZ-RR 1996, 691).
  • VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05

    Kein Anspruch einer Gemeinde auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    Auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.05.1990 - 22 B 88.763 -, (ZfW 91, 41, 42) ausgeführt, dass sich für die Träger öffentlicher Wasserversorgung einschließlich der Gemeinden generell keine Ansprüche auf Festsetzung eines Schutzgebiets, auf seine Beibehaltung oder auf Verweigerung einer Ausnahme von einer Festsetzung ergäben; die Bestimmungen seien in Bezug auf Träger öffentlicher Wasserversorgung also nicht drittschützend; die Berücksichtigung von deren Interessen sei rechtlich nicht mehr als ein schlichter Reflex (vgl. des weiteren VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.06.1997 - 8 S 374/97 -, zitiert nach JURIS, wonach der Antragsteller als Träger der öffentlichen Wasserversorgung keinen Anspruch auf Beibehaltung eines Wasserschutzgebiets habe, und Hess. VGH, Urteil vom 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 -, der - wenn auch im Rahmen der Frage, ob der Erlass einer Rechtsverordnung eine Amtshandlung im Sinne des Kostenrechts darstellt - ausführt, dass kein subjektives Recht auf Erlass einer Schutzgebietsverordnung besteht).
  • VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171

    Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren;

    Als Amtshandlung wird jede abgeschlossene Tätigkeit einer Behörde, die diese in Ausübung öffentlicher Gewalt mit Außenwirkung vornimmt, definiert (vgl. OVG LSA, B.v. 12.3.2012 - 2 M 218/11 - NVwZ-RR 2012, 498; HessVGH, B.v. 12.12.2005 - 5 N 3851/04 - NVwZ-RR 2006, 448 m.w.N.) Der Begriff ist demnach zwar weiter als der des Verwaltungsaktes (vgl. Hess VGH, U.v. 14.9.1995 - 5 UE 3330/94 - NVwZ-RR 1996, 691), so dass auch in einem Verwaltungshandeln ohne Regelungscharakter eine kostenpflichtige Amtshandlung gesehen werden kann.
  • VG Hannover, 07.02.2002 - 12 A 3679/98

    Ausweisung; Ermessen; Festsetzung; Gebühr; Gebührenermäßigung; Gebührenfreiheit;

    Es bestehen Bedenken, für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 48 II 1 NWG, bei der es sich um einen allgemein verbindlichen Rechtssetzungsakt handelt, Gebühren zu erheben, zumal die Verordnung gemäß 48 I NWG (= § 19 I WHG) nur erlassen werden darf, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert (vgl. bereits VG Freiburg, VBlBW 1983, 43 und VGH Kassel, NVwZ-RR 1996, 691).
  • VG Gera, 12.11.1998 - 4 K 172/98

    Klage gegen einen Gebührenbescheid für die Abgabe einer Stellungnahme bei der

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