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VGH Hessen, 28.04.1994 - 5 UE 379/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Befreiungsgebühr für die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einhaltung des Kostenüberschreitungsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 25.09.1991 - II/V 2325/89
- VGH Hessen, 28.04.1994 - 5 UE 379/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 109
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 14.08.1975 - V OE 5/75
Auszug aus VGH Hessen, 28.04.1994 - 5 UE 379/92
Zwar ist richtig, daß eine rechtlich überflüssige und für die Verwirklichung des Bauvorhabens wertlose Befreiung die Gebührenpflicht nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz nicht hätte auslösen können (dazu: Senatsurteil vom 14. August 1975 - V OE 5/75 - HessVGRspr 1976, 17, 18).
- VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02
Abweichungen bei der Festsetzung der Bauaufsichtsgebühr
Insbesondere setze sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zur zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 1994 (5 UE 379/92).Ihrer Auffassung nach weiche das Verwaltungsgericht von dieser Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 24. August 1994 (5 UE 379/92) ab.
Gegen diese enge Auslegung der Abweichungsbefugnis nach § 1 Abs. 4 HVwKostG spricht auch nicht - anders als die Beklagte vorgetragen hat - das Urteil des Senats vom 28. April 1994 (5 UE 379/92, NVwZ-RR 1995, 109 = ZKF 1995, 36 = GemHH 1995, 208).
- VGH Hessen, 01.08.1996 - 5 TG 127/96
Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach den Rohbaukosten - Umfang der …
Dabei ist auf den Gesamtaufwand im jeweiligen Verwaltungszweig und das erzielbare Gesamtgebührenaufkommen abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 28.4.1994 - 5 UE 379/92 - NVwZ-RR 1995, 109 = ZKF 1995, 36 = GemHH 1995, 208).