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   VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95   

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https://dejure.org/1997,6983
VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95 (https://dejure.org/1997,6983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.10.1997 - 5 UE 4141/95 (https://dejure.org/1997,6983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 4141/95 (https://dejure.org/1997,6983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 1 Nr 1 AtG, § 21 Abs 3 AtG, § 2 Nr 1 Buchst a AtKostV, § 1 VwKostG, § 11 VwKostG
    Atomrechtliche Genehmigungsgebühr im Falle der Antragsrücknahme nach Beginn der sachlichen Bearbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 159 (Ls.)
  • DVBl 1998, 602 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 07.05.1997 - 5 UE 4142/95

    Bauaufsichtsgebühr: Erhebung einer "Rücknahmegebühr"

    Auszug aus VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95
    Es zeigt sich in der Regelung der Gebührenermäßigung bei Rücknahme eines Antrags auf Vornahme einer Amtshandlung, nachdem mit ihrer sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, in § 15 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz - VwKostG -, daß nach dem Verständnis der "Grundsätze des Verwaltungskostengesetzes" eine Amtshandlung mit der Bearbeitung beginnt und mit einem bestimmten Ergebnis - je nach Regelung des betreffenden Gegenstandes - beendet ist (so auch: Urteil des Senats vom 7. Mai 1997 - 5 UE 4142/95 - zum hessischen Recht, dort Bauaufsichtsgebühren).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95
    Dieses Ergebnis in bezug auf den Gebührentatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 AtG steht auch nicht im Gegensatz zu den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 1984 - 1 C 164.80 -, DÖV 1985, 110 = Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 6, und Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 14.88 -, BVerwGE 84, 178).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 164.80

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95
    Dieses Ergebnis in bezug auf den Gebührentatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 AtG steht auch nicht im Gegensatz zu den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 1984 - 1 C 164.80 -, DÖV 1985, 110 = Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 6, und Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 14.88 -, BVerwGE 84, 178).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95
    Diese gesetzliche Regelung erging - wie auch die anderen Neufassungen der Gebührentatbestände im Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz -, um Zweifel auszuschließen, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, in der dieses eine andere gesetzliche Ermächtigungsvorschrift zur Gebührenregelung durch Rechtsverordnung für nicht mit den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Grundgesetz - GG - vereinbar erklärt hatte (BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179, 476, 477/64 -, BVerfGE 20, 257 zu § 80 Abs. 2 GWB vom 27. Juli 1957).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    BVerwG 8 C 27.97 VGH 5 UE 4141/95.
  • OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende

    Klarstellend sei insoweit angefügt, dass die Amtshandlung in einem Antragsverfahren mit der Bearbeitung beginnt und je nach Regelungsgegenstand mit einem bestimmten Ergebnis endet, mithin verfahrensbezogen zu verstehen ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 4141/95 - zitiert nach Juris).
  • VG Magdeburg, 28.02.2012 - 4 A 155/10

    Verwaltungsgebühren bei Rücknahme eines Antrags auf Vornahme einer Amtshandlung

    Die dergestalt entstandene Gebührenschuld geht auch nicht unter, wenn die Amtshandlung nicht beendet wird, sondern wird gemäß § 15 Abs. 2 VwKostG vermindert (VGH Kassel, Urteil vom 16.10.1997. Az. 5 UE 4141/95; juris).
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