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   VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94   

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https://dejure.org/1996,11338
VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94 (https://dejure.org/1996,11338)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.04.1996 - 5 UE 656/94 (https://dejure.org/1996,11338)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 (https://dejure.org/1996,11338)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1992 - 3 B 1428/90

    Bekanntmachung der Tagesordnung ; Gemeinderat; Summarisches Verfahren ;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
    Tatsächlich wird in der Rechtsprechung als typischer Fall einer einheitlichen Nutzung von anliegendem und hinterliegendem Grundstück die Grenzüberbauung behandelt, denn in ihr "manifestiert sich gesteigert intensiv und die davon betroffenen Grundstücke besonders deutlich miteinander verknüpfend die Verfügung des Eigentümers der Grundstücke" (vgl. BVerwG, a.a.O., KStZ S. 112, sowie Senatsbeschluß vom 29.06.1993 - 5 TH 15/91 - S. 3 des amtlichen Abdrucks, ferner OVG Münster, Beschluß vom 29.07.1992 - 3 B 1428/90 - KStZ 1993, 100).
  • VGH Hessen, 11.05.1993 - 5 TH 963/92

    Straßenbeitrag - zur Abweichung vom formellen Grundstücksbegriff

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
    Diese Rechtsprechung hat der Senat übernommen, soweit es im Straßenbeitragsrecht um die Frage geht, unter welchen Voraussetzungen Hinterliegergrundstücke von einer um- und ausgebauten Straße erschlossen werden und wegen der damit verbundenen vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit der Beitragspflicht nach § 11 Abs. 1 KAG unterliegen (vgl. Beschluß vom 11.05.1993 - 5 TH 963/92 - HSGZ 1993, 357, Beschluß vom 29.06.1993 - 5 TH 15/91 - sowie Urteil vom 08.07.1993 - 5 UE 4112/88 -).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht ist ein durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück von einer Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück durch die fragliche Verkehrsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum einen dann erschlossen, wenn es durch eine Zufahrt über das anliegende Grundstück mit der Anlage verbunden ist, zum anderen - unabhängig vom Vorhandensein einer solchen Zufahrt - auch dann, wenn beide Grundstücke im Eigentum derselben Person stehen und nach deren Willen einheitlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - BVerwG 8 C 111.86 - KStZ 1988, 110 = HSGZ 1988, 203).
  • VGH Hessen, 22.06.1983 - V OE 119/81
    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
    Für Straßen, Wege und Plätze stellt § 11 Abs. 3 KAG klar, daß beitragsfähig bei diesen Einrichtungen nur ein "Um- und Ausbau" ist, der - gleichbedeutend mit "Erweiterung und Erneuerung" im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG (dazu: Senatsurteil vom 31.05.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, sowie Senatsbeschluß vom 22.06.1983 - V OE 119/81 - DÖV 1983, 945 = GemHH 1984, 246) - "über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht".
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94
    Für Straßen, Wege und Plätze stellt § 11 Abs. 3 KAG klar, daß beitragsfähig bei diesen Einrichtungen nur ein "Um- und Ausbau" ist, der - gleichbedeutend mit "Erweiterung und Erneuerung" im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG (dazu: Senatsurteil vom 31.05.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, sowie Senatsbeschluß vom 22.06.1983 - V OE 119/81 - DÖV 1983, 945 = GemHH 1984, 246) - "über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht".
  • VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2864/04

    Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; kein Zugang zur Straße

    Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist dann regelmäßig schon aufgrund der Eigentümeridentität unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 -, ZKF 1996, 253 = GemHH 1998, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. 2001, 18).
  • VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2850/04

    Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; Eigentümeridentität

    Der Zugang zur Straße vom Hinterliegergrundstück aus ist dann regelmäßig schon aufgrund der Eigentümeridentität unabhängig vom Vorhandensein einer einheitlichen Nutzung gegeben (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1996 - 5 UE 656/94 -, ZKF 1996, 253 = GemHH 1998, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juni 2000 - 9 M 1349/00 -, NdsVBl. 2001, 18).
  • VGH Hessen, 05.11.2003 - 5 UE 2312/02

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks,

    Insoweit kann von den Anliegern die Einbeziehung auch des hinteren Grundstücks in den Kreis der insgesamt erschlossenen Grundstücke und damit seine Beteiligung am umzulegenden Erschließungsaufwand erwartet werden (vgl. zum Straßenbeitragsrecht, Urteil des Senats vom 18.04.1996 -5 UE 656/94 -, Gemeindehaushalt 1998, 69 [70]).
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