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   OLG Zweibrücken, 08.03.2000 - 5 UF 134/99   

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https://dejure.org/2000,10718
OLG Zweibrücken, 08.03.2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,10718)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.03.2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,10718)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. März 2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,10718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Eingriffsvoraussetzungen einer einen Teilbereich der elterlichen Sorge betreffenden gerichtlichen Regelung; Unverzichtbarkeit der Rechte des Kindes und des nicht betreuenden Elternteils auf Umgang mit dem Kind

  • Judicialis

    BGB § 1626; ; BGB § 1671; ; BGB § 1684; ; BGB § 1687

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626, § 1671, § 1684, § 1687
    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmung; Umgang; Teilregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2000 - 5 UF 134/99
    Haben Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil mit Bindungswillen geeinigt, bedarf es keiner gerichtlichen Regelung hierüber, weil sich der nicht betreuende Elternteil nicht einseitig von seiner Einwilligung lösen kann (Anschließung an OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39).

    Das ist eine wirksame Entscheidung im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB, die nicht einseitig vom nicht betreuenden Elternteil aufgegeben werden kann (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39).

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 5 UF 88/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2000 - 5 UF 134/99
    Das ergibt sich schon aus § 1671 BGB, weil eine Einigung der Eltern die Regelung durch das Familiengericht überhaupt entbehrlich macht oder dessen Entscheidung daraufhin nur eine an den Elternwillen gebundene Kontrollentscheidung darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 1999, 5 UF 88/99).
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https://dejure.org/2000,9423
OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,9423)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.03.2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,9423)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. März 2000 - 5 UF 134/99 (https://dejure.org/2000,9423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 5 UF 134/99
    Haben Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil mit Bindungswillen geeinigt, bedarf es keiner gerichtlichen Regelung hierüber, weil sich der nichtbetreuende Elternteil nicht einseitig von seiner Einwilligung lösen kann (Anschließung an OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39 ).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Dies erscheint hier aber schon deshalb zur Konfliktbereinigung wenig sinnvoll, weil § 1684 BGB gegenüber etwaigen, den Umgang einschränkenden Bestimmungen des Alleinsorgeberechtigten vorrangig ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1042, 1043; MünchKomm/Finger aaO § 1687 Rdn. 9).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Die gesetzliche Rollenverteilung, die einem einvernehmlichen Sorgeplan nicht entgegensteht, knüpft nach den Umständen in der Nachscheidungsfamilie äußerlich an eine Aufenthaltsregelung oder einen einverständlichen elterlichen Willen an (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1042).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 10 WF 73/07

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Anhaltspunkte für erhebliche

    Dies erscheint hier aber schon deshalb zur Konfliktbereinigung wenig sinnvoll, weil § 1684 BGB gegenüber etwaigen, den Umgang einschränkenden Bestimmungen des Alleinsorgeberechtigten vorrangig ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1042, 1043; MünchKomm/Finger aaO § 1687 Rdn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 UF 60/09

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Bloße Abstimmungsprobleme bei der Gestaltung des Umgangs oder sonstige Konflikte beim Umgang rechtfertigen jedoch keine Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1042, BGH NJW 2008, 994 , Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 130/98

    Gemeinsame elterliche Sorge bei erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen

    Diese Vorschrift findet gemäß § 1 Abs. 2 GKG keine Anwendung (vgl. auch Oestreich/Winter, GKG, Band 3, VII Nr. 1110-1139 Anm. 28, wonach auch die Beschwerde gegen eine vorgezogene Entscheidung über die elterliche Sorge gemäß § 627 ZPO gebührenpflichtig ist; Senat, Beschluss vom 2. März 2000, 5 UF 134/99).
  • KG, 16.10.2007 - 17 UF 88/07

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei

    Weiterhin geht der Senat nach seinen eigenen durch die verschiedenen Beschwerdeverfahren über Jahre von den Parteien erworbenen Eindrücken davon aus, dass auch die weiteren Kriterien einer Entscheidung zum Sorgerecht - oder hier seinen Teilbereichen - wie das der Kontinuität und der Förderungsmöglichkeiten (BGH, FamRZ 1990, 392,39; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1042; 2001, 186) bei beiden um E L sehr bemühten Eltern unproblematisch sind.
  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
    Die gesetzliche Rollenverteilung, die einem einvernehmlichen Sorgeplan nicht entgegensteht, knüpft nach den Umständen in der Nachscheidungsfamilie äußerlich an eine Aufenthaltsregelung oder einen einverständlichen elterlichen Willen an ( OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1042 [OLG Zweibrücken 02.03.2000 - 5 UF 134/99] ).
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