Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5200
OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02 (https://dejure.org/2002,5200)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.2002 - 5 UF 140/02 (https://dejure.org/2002,5200)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 5 UF 140/02 (https://dejure.org/2002,5200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozentuale Festlegung eines Ausgleichsbetrags beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zur Vermeidung künftiger Abänderungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln; Dynamisierung; Unverfallbare Anwartschaft auf ...

  • Judicialis

    BGB § 1587

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587
    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Dynamisierung, prozentualer Ausgleichsbetrag.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 03.09.2001 - 2 UF 104/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich - Ausgleichsrente - Festsetzung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    Die prozentuale Festlegung eines Ausgleichsbetrags beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zur Vermeidung künftiger Abänderungsverfahren widerspricht dem Erfordernis der Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln und ist deshalb nicht möglich (gegen den 2. Zivilsenat - FamS - des PfOLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 399).

    Der 2. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat zwar eine prozentuale Festlegung eines Ausgleichsbetrags beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zur Vermeidung künftiger Abänderungsverfahren für gerechtfertigt angesehen (FamRZ 2002, 399).

  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZB 183/88

    Einbeziehung einer Besitzstandsrente; Anpassung des Ausgleichsbetrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    Da die zukünftige Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung nicht absehbar ist, lässt sich eine Anpassung an veränderte Umstände im Wege eines selbständigen Abänderungsverfahrens nicht vermeiden (vgl. BGH FamRZ 1990, 380, 382).
  • OLG Jena, 24.01.2000 - 6 W 622/99

    Unterhaltspfändung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    Hierfür wird es als zumutbar für Vollstreckungsorgan und Drittschuldner angesehen, den zu vollstreckenden Betrag aufgrund der Angaben im Titel und der Regelbetragsverordnung zu errechnen (OLG Jena NJW-RR 2000, 1027; Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand März 2002, Kap.22, Rdnr. 411 ff.).
  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    An der ausreichenden Bestimmtheit fehlt es etwa dann, wenn die Höhe einer Leistung vom Inhalt anderer Unterlagen oder Schriftstücke als dem Vollstreckungstitel abhängt (vgl. BGH NJW 1983, 2262; OLG Karlsruhe, OLGZ 84, 341; OLG Nürnberg, Rpfleger 1990, 306; Zöller/Stöber, § 704, Rdnr. 4, 794, Rdnr. 26 b, c; Münchner Kommentar/Krüger, ZPO, 2. Auflage, § 704 Rdnr. 9).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1984 - 2 UF 186/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    An der ausreichenden Bestimmtheit fehlt es etwa dann, wenn die Höhe einer Leistung vom Inhalt anderer Unterlagen oder Schriftstücke als dem Vollstreckungstitel abhängt (vgl. BGH NJW 1983, 2262; OLG Karlsruhe, OLGZ 84, 341; OLG Nürnberg, Rpfleger 1990, 306; Zöller/Stöber, § 704, Rdnr. 4, 794, Rdnr. 26 b, c; Münchner Kommentar/Krüger, ZPO, 2. Auflage, § 704 Rdnr. 9).
  • OLG München, 28.10.1998 - 2 UF 1301/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    In einer entsprechenden Entscheidung hat das OLG München hierfür die Dynamisierungsregel des § 1612 a BGB für den Unterhalt minderjähriger Kinder entsprechend herangezogen (FamRZ 1999, 869).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1989 - 9 W 839/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    An der ausreichenden Bestimmtheit fehlt es etwa dann, wenn die Höhe einer Leistung vom Inhalt anderer Unterlagen oder Schriftstücke als dem Vollstreckungstitel abhängt (vgl. BGH NJW 1983, 2262; OLG Karlsruhe, OLGZ 84, 341; OLG Nürnberg, Rpfleger 1990, 306; Zöller/Stöber, § 704, Rdnr. 4, 794, Rdnr. 26 b, c; Münchner Kommentar/Krüger, ZPO, 2. Auflage, § 704 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02
    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts im Scheidungsverfahren der Parteien war § 1587 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1 BGB durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1983 (FamRZ 1983, 342 f), der für den Ausgleich einer Betriebsrente ausnahmslos eine Beitragszahlung anordnete, für verfassungswidrig erklärt worden.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 177/04

    Berechnung und Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

    bb) Die Titulierung eines monatlich geschuldeten Vomhundertsatzes der Gesamtbetriebsrente widerspricht daneben dem Erfordernis der Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln (OLG Zweibrücken - 5. ZS - FamRZ 2003, 1290, 1291; OLG Celle FamRZ 2004, 1215, 1217; OLG Frankfurt FamRZ 2004, 28, 30).

    Nur vor diesem Hintergrund ist es für Vollstreckungsorgan oder Drittschuldner als zumutbar anzusehen, den zu vollstreckenden Betrag aufgrund der Angaben im Titel und der Regelbetragverordnung zu errechnen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290, 1291; BT-Drucks. 13/7388, 26 f.).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03

    Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Im Hinblick auf § 138 BGB ist nur dort eine Grenze zu ziehen, wo die Gefahr besteht, dass der Verzichtende als Folge seines Verzichts auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein wird (BGH FamRZ 1996, 1636; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1290).
  • OLG Celle, 08.03.2004 - 10 UF 268/03

    Aufeinandertreffen eines Antrages auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat jedoch nicht an (ebenso OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.2005 - 2 UF 204/04

    Versorgungsausgleich: Analoge Anwendung des § 10a VAHRG bei schuldrechtlichem

    Die hiergegen, insbesondere vom 5. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts(OLGR 2003, 177), geäußerten Bedenken an der fehlenden Vollstreckbarkeit bei prozentualer Festlegung des Ausgleichsbetrages teilt der Senat nicht.
  • OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08

    Behandlung von Anwartschaften auf eine Betriebsrente im Versorgungsausgleich

    Da aus dem Titel gegebenenfalls vollstreckt werden soll, muss darin der zu zahlende Geldbetrag genau bezeichnet werden; diesen Anforderungen genügt die bloße Titulierung eines prozentualen Anteils an der Gesamtversorgung nicht (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 f; a.A.: OLG München FamRZ 1999, 869; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 455, 457) Die Antragstellerin ist daher - ähnlich der Rechtslage im Unterhaltsrecht - darauf zu verweisen, zu gegebener Zeit Auskunft über die Höhe der Betriebsrente (§ 1587 k Abs. 1 i. V. mit § 1580 BGB) und eine Anpassung der Ausgleichsrente nach § 1587 g Abs. 3 BGB zu verlangen.
  • OLG München, 28.10.2004 - 2 UF 1486/04
    Der Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs war nicht gesondert auszusprechen, denn die Möglichkeit wegen eines nicht öffentlich-rechtlich ausgleichbaren Anrechts den schuldrechtlichen Ausgleich zu beantragen, ergibt sich unmittelbar aus den §§ 1587 f , 1587 g BGB (OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1290 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht