Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 5 UF 190/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 59 (Leitsatz und Volltext)
§§ 1909 Abs. 1, 1638 Abs. 3, 2215, 2216, 2218 BGB
Keine Ergänzungspflegschaft bei Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter - openjur.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1909, 1629, 1638 Abs. 3, 2197 ff., 2215, 2216, 2218
Kein zwingendes Bedürfnis für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Interessengensatzes druch die Wahrnehmung der Aufgaben als alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen erbenden Kindes und der Funktion als Testamentsvollstrecker in einer Person; Eltern als natürliche Verwalter der Vermögensinteressen ihrer ...
- Judicialis
BGB § 1638 Abs. 3; ; BGB § 1640; ; BGB § 1643; ; BGB § 1909 Abs. 1; ; BGB § 2215; ; BGB § 2216; ; BGB § 2218
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter des Erben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1909, 1629, 1638 Abs. 3, 2197 ff., 2215, 2216, 2218
Kein zwingendes Bedürfnis für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ergänzungspflegschaft bei Testamentsvollstrecker und alleinigen gesetzlichen Vertreter?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zusammentreffen von elterlichem Sorgerecht und Testamentsvollstreckung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Opa setzte Enkel als Alleinerben ein - Braucht der Vater als Testamentsvollstrecker einen Aufpasser?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Minderjährige im Erbrecht - Gesetzlicher Vertreter als Testamentsvollstrecker
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 04.10.2006 - 7 F 991/06
- OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 5 UF 190/06
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1836 (Ls.)
- Rpfleger 2007, 265
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92
Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 5 UF 190/06
Die Wahrnehmung der Aufgaben als alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen erbenden Kindes und Testamentsvollstrecker in einer Person begründet deshalb für sich allein keinen Interessengegensatz, der ohne konkreten Anlass die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft erfordert (a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 272; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1122).Es wird zwar in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter des Erben einen Interessengegensatz insoweit begründen soll, als dem gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Testamentsvollstrecker grundsätzlich echte Überwachungsaufgaben nach den §§ 2215, 2216, 2218 BGB zukommen (OLG Hamm, FamRZ 1993, 1122; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 272).
- OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01
Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2006 - 5 UF 190/06
Die Wahrnehmung der Aufgaben als alleiniger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen erbenden Kindes und Testamentsvollstrecker in einer Person begründet deshalb für sich allein keinen Interessengegensatz, der ohne konkreten Anlass die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft erfordert (a.A. OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 272; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1122).Es wird zwar in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass die Doppelstellung als Testamentsvollstrecker und gesetzlicher Vertreter des Erben einen Interessengegensatz insoweit begründen soll, als dem gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Testamentsvollstrecker grundsätzlich echte Überwachungsaufgaben nach den §§ 2215, 2216, 2218 BGB zukommen (OLG Hamm, FamRZ 1993, 1122; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 272).