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   OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03   

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https://dejure.org/2003,10103
OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht; Übertragung der Berechnung von Fristen auf Bürokraft; Verpflichtung des Rechtsanwalts, den Fristenlauf eigenverantwortlich zu überprüfen; Rechtzeitige Nachholung der versäumten ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1 n.F.; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist infolge fehlerhafter Eintragung in den Fristenkalender durch eine Rechtsanwaltsgehilfin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).

    Sie darf jedoch nicht zurückgestellt werden, bis der Anwalt die eigentliche Bearbeitung der Sache - ggf. am letzten Tag der Frist - vornimmt (BGH VersR 2002, 1391).

  • BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01

    Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZB 25/98

    Nachholen der Prozeßhandlung bei Wiedereinsetzung wegen der Versäumung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Fraglich ist aber, ob der Fristverlängerungsantrag die fristgerechte Nachholung der Begründung selbst ersetzt (ablehnend BGH NJW 1999, 3051; 1988, 3021; MDR 1990, 413).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 303/87

    Nachholung der Revisionsbegründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Fraglich ist aber, ob der Fristverlängerungsantrag die fristgerechte Nachholung der Begründung selbst ersetzt (ablehnend BGH NJW 1999, 3051; 1988, 3021; MDR 1990, 413).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Die Akte kann auch zur Wiedervorlage am Tag des Fristablaufs zurückgegeben werden, wenn eine sorgfältige Prüfung durch den Rechtsanwalt selbst ergibt, dass eine rechtzeitige Rechtsmittelbegründung bzw. Antrag auf Fristverlängerung noch möglich ist (BGH NJW 1997, 2825).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Denn der Rechtsanwalt verletzt seine bei Vorlage der Akten auf Vorfrist bestehende Verpflichtung zur verantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, auch dann, wenn er die Akte unbearbeitet und ohne weitere Verfügung zurückgibt (BGH NJW 1999, 2680).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Fraglich ist aber, ob der Fristverlängerungsantrag die fristgerechte Nachholung der Begründung selbst ersetzt (ablehnend BGH NJW 1999, 3051; 1988, 3021; MDR 1990, 413).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZB 34/00

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 286/01

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Ablaufs einer

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